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Aktionsplan Tabak 2003 - und Gesundheitswesen

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Deutschland wird hingegen auf ein umfassendes<br />

<strong>Tabak</strong>werbeverbot verzichtet <strong>und</strong><br />

in zentralen Belangen auf die freiwilligen<br />

Selbstbeschränkungen der <strong>Tabak</strong>industrie<br />

vertraut. Diese allerdings erweisen sich seit<br />

langem angesichts kontinuierlicher, ungeahndeter<br />

Verstöße als wenig wirkungsvoll.<br />

Konsumenten gespeichert sind, bedient<br />

werden können. Im EU-Vergleich zeigt sich,<br />

dass der Automatenverkauf in keinem anderen<br />

Land so bedeutsam ist wie in Deutschland.<br />

Diese Bedeutung wird, nach einer<br />

Studie der <strong>Tabak</strong>industrie, durch Chipkartenumrüstung<br />

eher noch steigen.<br />

TV Radio Print Plakat Kino<br />

AU V V KV KV V<br />

B V V V V V<br />

DK V V V V V<br />

FIN V V V V V<br />

F V V V V V<br />

Deutschland V V KV FS TE<br />

GR V V KV KV KV<br />

IRL V V V V V<br />

I V V V V V<br />

LUX V V V V V<br />

NL V V KV KV FS<br />

P V V V V V<br />

E V TE KV KV KV<br />

SW V V V V V<br />

GB V TE V FS FS<br />

V = Verbot<br />

TE = teilweise eingeschränkt<br />

FS = freiwillige Selbstbeschränkung<br />

KV = kein Verbot<br />

Abb. 3: <strong>Tabak</strong>werbung in unterschiedlichen Medien im europäischen<br />

Vergleich<br />

c) Verkaufsbeschränkungen<br />

Der Verkauf von <strong>Tabak</strong>waren an Jugendliche<br />

trägt in Deutschland zur deutlichen<br />

Steigerung des Zigarettenkonsums bei. Die<br />

B<strong>und</strong>esregierung setzt auf das novellierte<br />

Jugendschutzgesetz, in dem der Verkauf<br />

von <strong>Tabak</strong>waren nur noch an 16-jährige<br />

erlaubt wird. Darüber hinaus ist in diesem<br />

Gesetz verankert, dass die Zigarettenautomaten<br />

bis 2007 dahingehend umgerüstet<br />

sein müssen, dass diese nur noch mit einer<br />

Chipkarte, auf der Name <strong>und</strong> Alter des<br />

d) Produktkontrolle <strong>und</strong> Verbraucherinformationen<br />

<strong>Tabak</strong>waren sind in Deutschland die einzigen<br />

Konsumgüter, die bisher weitgehend<br />

ungeprüft für den Markt freigegeben wurden.<br />

Im Oktober 2002 verabschiedete der B<strong>und</strong>esrat<br />

die EU-<strong>Tabak</strong>produkt-Verordnung,<br />

die u.a. zum ersten Mal Grenzwerte für den<br />

Teer-, Nikotin- <strong>und</strong> Kohlenmonoxidgehalt<br />

festlegt. Darüber hinaus sind irreführende<br />

Bezeichnungen wie „Mild“ oder „Light“<br />

künftig verboten, da diese den Konsumenten<br />

fälschlich suggerieren, eine weniger ges<strong>und</strong>heitsschädliche<br />

Zigarette zu rauchen. Ferner<br />

ist die Öffentlichkeit umfassend über die den<br />

<strong>Tabak</strong>produkten zugesetzten Inhaltsstoffe<br />

zu informieren. Viele von ihnen werden zugesetzt,<br />

um das Suchtpotenzial der Zigarette<br />

zu erhöhen. Sie verstärken zugleich deren<br />

schädigende Wirkungen durch krebserregende<br />

Abbaustoffe.<br />

Die nun gesetzlich verankerte Verordnung<br />

basiert auf der europäischen <strong>Tabak</strong>produktrichtlinie<br />

von 2001, die mittlerweile von allen<br />

Staaten der EU in nationales Recht aufgenommen<br />

wurde.<br />

e) Nichtraucherschutz<br />

Bisher erwies sich in Deutschland der<br />

Nichtraucherschutz im Vergleich zu den<br />

anderen europäischen Ländern als nicht<br />

ausreichend. Seit Oktober 2002 ist die<br />

erweiterte Arbeitsstättenverordnung in Kraft<br />

getreten, die vielen Arbeitnehmern das<br />

Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz<br />

gewährt. Dies gilt nicht für die große Zahl der<br />

DHS-<strong>Aktionsplan</strong> <strong>Tabak</strong> <strong>2003</strong><br />

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