Aktionsplan Tabak 2003 - und Gesundheitswesen
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Deutschland wird hingegen auf ein umfassendes<br />
<strong>Tabak</strong>werbeverbot verzichtet <strong>und</strong><br />
in zentralen Belangen auf die freiwilligen<br />
Selbstbeschränkungen der <strong>Tabak</strong>industrie<br />
vertraut. Diese allerdings erweisen sich seit<br />
langem angesichts kontinuierlicher, ungeahndeter<br />
Verstöße als wenig wirkungsvoll.<br />
Konsumenten gespeichert sind, bedient<br />
werden können. Im EU-Vergleich zeigt sich,<br />
dass der Automatenverkauf in keinem anderen<br />
Land so bedeutsam ist wie in Deutschland.<br />
Diese Bedeutung wird, nach einer<br />
Studie der <strong>Tabak</strong>industrie, durch Chipkartenumrüstung<br />
eher noch steigen.<br />
TV Radio Print Plakat Kino<br />
AU V V KV KV V<br />
B V V V V V<br />
DK V V V V V<br />
FIN V V V V V<br />
F V V V V V<br />
Deutschland V V KV FS TE<br />
GR V V KV KV KV<br />
IRL V V V V V<br />
I V V V V V<br />
LUX V V V V V<br />
NL V V KV KV FS<br />
P V V V V V<br />
E V TE KV KV KV<br />
SW V V V V V<br />
GB V TE V FS FS<br />
V = Verbot<br />
TE = teilweise eingeschränkt<br />
FS = freiwillige Selbstbeschränkung<br />
KV = kein Verbot<br />
Abb. 3: <strong>Tabak</strong>werbung in unterschiedlichen Medien im europäischen<br />
Vergleich<br />
c) Verkaufsbeschränkungen<br />
Der Verkauf von <strong>Tabak</strong>waren an Jugendliche<br />
trägt in Deutschland zur deutlichen<br />
Steigerung des Zigarettenkonsums bei. Die<br />
B<strong>und</strong>esregierung setzt auf das novellierte<br />
Jugendschutzgesetz, in dem der Verkauf<br />
von <strong>Tabak</strong>waren nur noch an 16-jährige<br />
erlaubt wird. Darüber hinaus ist in diesem<br />
Gesetz verankert, dass die Zigarettenautomaten<br />
bis 2007 dahingehend umgerüstet<br />
sein müssen, dass diese nur noch mit einer<br />
Chipkarte, auf der Name <strong>und</strong> Alter des<br />
d) Produktkontrolle <strong>und</strong> Verbraucherinformationen<br />
<strong>Tabak</strong>waren sind in Deutschland die einzigen<br />
Konsumgüter, die bisher weitgehend<br />
ungeprüft für den Markt freigegeben wurden.<br />
Im Oktober 2002 verabschiedete der B<strong>und</strong>esrat<br />
die EU-<strong>Tabak</strong>produkt-Verordnung,<br />
die u.a. zum ersten Mal Grenzwerte für den<br />
Teer-, Nikotin- <strong>und</strong> Kohlenmonoxidgehalt<br />
festlegt. Darüber hinaus sind irreführende<br />
Bezeichnungen wie „Mild“ oder „Light“<br />
künftig verboten, da diese den Konsumenten<br />
fälschlich suggerieren, eine weniger ges<strong>und</strong>heitsschädliche<br />
Zigarette zu rauchen. Ferner<br />
ist die Öffentlichkeit umfassend über die den<br />
<strong>Tabak</strong>produkten zugesetzten Inhaltsstoffe<br />
zu informieren. Viele von ihnen werden zugesetzt,<br />
um das Suchtpotenzial der Zigarette<br />
zu erhöhen. Sie verstärken zugleich deren<br />
schädigende Wirkungen durch krebserregende<br />
Abbaustoffe.<br />
Die nun gesetzlich verankerte Verordnung<br />
basiert auf der europäischen <strong>Tabak</strong>produktrichtlinie<br />
von 2001, die mittlerweile von allen<br />
Staaten der EU in nationales Recht aufgenommen<br />
wurde.<br />
e) Nichtraucherschutz<br />
Bisher erwies sich in Deutschland der<br />
Nichtraucherschutz im Vergleich zu den<br />
anderen europäischen Ländern als nicht<br />
ausreichend. Seit Oktober 2002 ist die<br />
erweiterte Arbeitsstättenverordnung in Kraft<br />
getreten, die vielen Arbeitnehmern das<br />
Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz<br />
gewährt. Dies gilt nicht für die große Zahl der<br />
DHS-<strong>Aktionsplan</strong> <strong>Tabak</strong> <strong>2003</strong><br />
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