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Indikatoren für Ökosystemleistungen: - Schweizer ...

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4 > Einordnung und Aggregation 69<br />

Die in dieses Inventar integrierten FEGS der Leistungsart «natürlicher/gesunder Lebensraum»<br />

– «G6 Luftqualität», «G7 Ruhe» und «G8 gesundheitsverträgliches Strahlungsniveau»<br />

– lassen sich nur bedingt in CICES einordnen, da sie, wie bereits in 2.2.1<br />

diskutiert, keine Ökosystemleistung im klassischen Sinne sind. Am ehesten liessen sich<br />

diese FEGS im Zusammenhang mit «Regulation Services» einordnen. Dies würde<br />

bedeuten, dass statt des Zustandes des Lebensraums selber, natürliche Prozesse operationalisiert<br />

würden, die zu einer Verbesserung des Zustandes des Lebensraums beitragen.<br />

So könnte beispielsweise Wald als Lärmschutz oder, wie dies in CICES direkt<br />

vorgeschlagen wird, Filterleistung, welche die Luftqualität verbessert, berücksichtigt<br />

werden. Aus diesem Grund sind die genannten FEGS in obiger Tabelle unter «Regulating<br />

Services», die zur Gesundheit beitragen, eingetragen.<br />

Die hier verwendete Nutzenkategorie «natürliche Vielfalt» lässt sich am schlechtesten<br />

in die Klassifikationen von MA und CICES einordnen, da Vielfalt stets eine zusätzliche<br />

Dimension bedeutet, die einen Nutzen per se stiften kann. Entsprechend lässt sich<br />

die FEGS «V1 Existenzwert der natürlichen Vielfalt» nur schwer einordnen, da bei<br />

CICES und MA die natürliche Vielfalt ausschliesslich als Voraussetzung <strong>für</strong> die <strong>Ökosystemleistungen</strong><br />

betrachtet wird (übergeordnetes Konzept im Hintergrund). Die<br />

zusätzliche ökonomische Bedeutung des Existenzwerts wird zwar auch beim MA<br />

anerkannt, dies findet aber kaum Niederschlag bei der Definition der Services; am<br />

ehesten besteht noch ein Bezug zur MA-Kategorie Cultural/Spiritual.<br />

Natürlicher/gesunder Lebensraum<br />

Natürliche Vielfalt<br />

Abb. 9 verdeutlicht diese doppelte Rolle der natürlichen Vielfalt, indem die Biodiversität<br />

einerseits als Voraussetzung <strong>für</strong> alle <strong>Ökosystemleistungen</strong> dargestellt wird (vertikaler<br />

Balken), andererseits der Existenzwert einer zusätzlichen Wertschätzung unabhängig<br />

von den nutzbaren Leistungen entspricht (V1).

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