AGG - SoliServ
AGG - SoliServ
AGG - SoliServ
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- Behinderte werden wegen Schamgefühl des Arbeitgebers vom Kundenkontakt<br />
ausgeschlossen. Benachteiligung wegen Behinderung.<br />
- Sonderurlaub, der nur für Eheschließung, nicht aber für den Eintrag einer<br />
Lebenspartnerschaft gewährt wird; Benachteiligung wegen sexueller Identität.<br />
Zulässig<br />
- sind unterschiedliche Arbeitsbedingungen, die mit einer zulässigen unterschiedlichen<br />
Behandlung wegen beruflicher Anforderungen, der Religion/Weltanschauung oder des<br />
Alters einhergehen (§§ 8-10 <strong>AGG</strong>, Einzelheiten dort V 6. a-c.).<br />
- Insbesondere kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts die Arbeitszeit,<br />
Arbeitsort, Sachmittel und Arbeitsinhalt weitgehend bestimmen. Das Tragen religiös<br />
motivierter Kleidung wird er im Rahmen seines Weisungsrechts nur in engen Grenzen<br />
verbieten können, wenn hierdurch der Betriebsfrieden erheblich gestört wird.<br />
- Positive Maßnahmen (§ 5 <strong>AGG</strong>), mit denen Benachteiligungen wegen eines oder<br />
mehrerer Merkmale verhindert oder ausgeglichen werden, solange dadurch nicht andere<br />
Beschäftigte/Gruppen unzulässig benachteiligt werden, siehe dazu V 6. d.<br />
cc. Bildungswesen<br />
• Besondere Aufgaben des Betriebsrats<br />
- Gemäß § 92 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat ein Informationsrecht über die<br />
Personalplanung.<br />
- § 92 Abs. 2 BetrVG gibt dem Betriebsrat das Recht, Vorschläge für die Einführung einer<br />
Personalplanung und ihre Durchführung zu machen.<br />
- Darüber hinaus hat der Betriebsrat ein Beratungsrecht hinsichtlich bestimmter<br />
Maßnahmen und für Fragen der Bildung, §§ 96, 97 BetrVG und ein Vorschlagsrecht für<br />
Bildungsfragen.<br />
- Er hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Durchführung von einzelnen Maßnahmen der<br />
betrieblichen Berufsbildung, § 98 Abs. 1.<br />
- Darüber hinaus sind die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes und<br />
Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten.<br />
Zum betrieblichen Bildungswesen gehören die Berufsausbildung, die betriebliche Schulung<br />
und Fortbildung sowie die berufliche Weiterbildung.<br />
Unzulässig ist<br />
- Teilnahme an Umschulung setzt hervorragende Deutschkenntnisse voraus ><br />
Benachteiligung wegen Ethnischer Herkunft.<br />
- Bei Umschulungsmaßnahmen für Frauen werden nur frauenspezifische Themen<br />
angeboten > Benachteiligung wegen des Geschlechts.<br />
20