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AGG - SoliServ

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- Behinderte werden wegen Schamgefühl des Arbeitgebers vom Kundenkontakt<br />

ausgeschlossen. Benachteiligung wegen Behinderung.<br />

- Sonderurlaub, der nur für Eheschließung, nicht aber für den Eintrag einer<br />

Lebenspartnerschaft gewährt wird; Benachteiligung wegen sexueller Identität.<br />

Zulässig<br />

- sind unterschiedliche Arbeitsbedingungen, die mit einer zulässigen unterschiedlichen<br />

Behandlung wegen beruflicher Anforderungen, der Religion/Weltanschauung oder des<br />

Alters einhergehen (§§ 8-10 <strong>AGG</strong>, Einzelheiten dort V 6. a-c.).<br />

- Insbesondere kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts die Arbeitszeit,<br />

Arbeitsort, Sachmittel und Arbeitsinhalt weitgehend bestimmen. Das Tragen religiös<br />

motivierter Kleidung wird er im Rahmen seines Weisungsrechts nur in engen Grenzen<br />

verbieten können, wenn hierdurch der Betriebsfrieden erheblich gestört wird.<br />

- Positive Maßnahmen (§ 5 <strong>AGG</strong>), mit denen Benachteiligungen wegen eines oder<br />

mehrerer Merkmale verhindert oder ausgeglichen werden, solange dadurch nicht andere<br />

Beschäftigte/Gruppen unzulässig benachteiligt werden, siehe dazu V 6. d.<br />

cc. Bildungswesen<br />

• Besondere Aufgaben des Betriebsrats<br />

- Gemäß § 92 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat ein Informationsrecht über die<br />

Personalplanung.<br />

- § 92 Abs. 2 BetrVG gibt dem Betriebsrat das Recht, Vorschläge für die Einführung einer<br />

Personalplanung und ihre Durchführung zu machen.<br />

- Darüber hinaus hat der Betriebsrat ein Beratungsrecht hinsichtlich bestimmter<br />

Maßnahmen und für Fragen der Bildung, §§ 96, 97 BetrVG und ein Vorschlagsrecht für<br />

Bildungsfragen.<br />

- Er hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Durchführung von einzelnen Maßnahmen der<br />

betrieblichen Berufsbildung, § 98 Abs. 1.<br />

- Darüber hinaus sind die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes und<br />

Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten.<br />

Zum betrieblichen Bildungswesen gehören die Berufsausbildung, die betriebliche Schulung<br />

und Fortbildung sowie die berufliche Weiterbildung.<br />

Unzulässig ist<br />

- Teilnahme an Umschulung setzt hervorragende Deutschkenntnisse voraus ><br />

Benachteiligung wegen Ethnischer Herkunft.<br />

- Bei Umschulungsmaßnahmen für Frauen werden nur frauenspezifische Themen<br />

angeboten > Benachteiligung wegen des Geschlechts.<br />

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