AGG - SoliServ
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Beispiel: Ein Mitarbeiter hängt einen Kalender mit Nacktdarstellungen in sein Büro.<br />
• Anweisung<br />
Die Anweisung zur Benachteiligung eines Beschäftigten stellt selbst ebenfalls eine<br />
Benachteiligung dar.<br />
Beispiel: Der Abteilungsleiter weist den Gruppenleiter an, das Weihnachtsessen in<br />
einem (barbusigen) Varieté stattfinden zu lassen. Anweisung zur Sexuellen Belästigung<br />
und evtl. Benachteiligung wegen Geschlecht/sexueller Identität/evtl. Rasse/Ethnie und<br />
Religion.<br />
c. Die Ausnahmen<br />
Nicht jede Benachteiligung stellt eine Diskriminierung dar.<br />
Nur solche Benachteiligungen, die nicht durch die nachfolgenden Rechtfertigungsgründe<br />
gerechtfertigt sind, sind nach dem <strong>AGG</strong> relevant.<br />
Benachteiligungen können gerechtfertigt sein wegen<br />
• wesentlicher beruflicher Anforderungen, § 8 <strong>AGG</strong><br />
Beispiel: Die Rolle der „Julia“ in Romeo & Julia kann authentisch nur von einer Frau<br />
gespielt werden. Ein Mann kann sich nicht darauf berufen, wegen des Geschlechts<br />
benachteiligt worden zu sein.<br />
• religiösen oder weltanschaulichen Gründen, § 9 <strong>AGG</strong><br />
Beispiel: Von Leitenden Angestellten der Caritas kann verlangt werden, dass sie der<br />
katholischen Kirche angehören und sich nach außen dazu bekennen (Loyalität). Er kann<br />
sich also nicht erfolgreich darauf berufen, wegen der Religion benachteiligt zu sein.<br />
• des Alters, § 10 <strong>AGG</strong><br />
Beispiel: Höchstalter für die Einstellung eines Mitarbeiters, damit dieser vor Erreichung<br />
des Rentenalters noch eine angemessene Zeit in dieser Position arbeiten kann und sich<br />
somit die Einarbeitungsinvestitionen des Arbeitgebers lohnen. Eine 60-jährige<br />
Bewerberin auf eine qualifizierte Position kann sich nicht darauf berufen, wegen des<br />
Alters benachteiligt worden zu sein, wohl aber möglicherweise wegen des Geschlechts.<br />
• positiver Maßnahmen, § 5 <strong>AGG</strong><br />
Beispiel: Zum Ausgleich des Nachteils, den ausländische Auszubildende auf dem<br />
deutschen Arbeitsmarkt erleiden, werden diese in einem Unternehmen vorrangig<br />
eingestellt, wodurch wiederum andere deutsche Auszubildende benachteiligt werden<br />
können.<br />
d. Anwendungsbereich<br />
• Persönlicher Anwendungsbereich<br />
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