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AGG - SoliServ

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Beispiel: Ein Mitarbeiter hängt einen Kalender mit Nacktdarstellungen in sein Büro.<br />

• Anweisung<br />

Die Anweisung zur Benachteiligung eines Beschäftigten stellt selbst ebenfalls eine<br />

Benachteiligung dar.<br />

Beispiel: Der Abteilungsleiter weist den Gruppenleiter an, das Weihnachtsessen in<br />

einem (barbusigen) Varieté stattfinden zu lassen. Anweisung zur Sexuellen Belästigung<br />

und evtl. Benachteiligung wegen Geschlecht/sexueller Identität/evtl. Rasse/Ethnie und<br />

Religion.<br />

c. Die Ausnahmen<br />

Nicht jede Benachteiligung stellt eine Diskriminierung dar.<br />

Nur solche Benachteiligungen, die nicht durch die nachfolgenden Rechtfertigungsgründe<br />

gerechtfertigt sind, sind nach dem <strong>AGG</strong> relevant.<br />

Benachteiligungen können gerechtfertigt sein wegen<br />

• wesentlicher beruflicher Anforderungen, § 8 <strong>AGG</strong><br />

Beispiel: Die Rolle der „Julia“ in Romeo & Julia kann authentisch nur von einer Frau<br />

gespielt werden. Ein Mann kann sich nicht darauf berufen, wegen des Geschlechts<br />

benachteiligt worden zu sein.<br />

• religiösen oder weltanschaulichen Gründen, § 9 <strong>AGG</strong><br />

Beispiel: Von Leitenden Angestellten der Caritas kann verlangt werden, dass sie der<br />

katholischen Kirche angehören und sich nach außen dazu bekennen (Loyalität). Er kann<br />

sich also nicht erfolgreich darauf berufen, wegen der Religion benachteiligt zu sein.<br />

• des Alters, § 10 <strong>AGG</strong><br />

Beispiel: Höchstalter für die Einstellung eines Mitarbeiters, damit dieser vor Erreichung<br />

des Rentenalters noch eine angemessene Zeit in dieser Position arbeiten kann und sich<br />

somit die Einarbeitungsinvestitionen des Arbeitgebers lohnen. Eine 60-jährige<br />

Bewerberin auf eine qualifizierte Position kann sich nicht darauf berufen, wegen des<br />

Alters benachteiligt worden zu sein, wohl aber möglicherweise wegen des Geschlechts.<br />

• positiver Maßnahmen, § 5 <strong>AGG</strong><br />

Beispiel: Zum Ausgleich des Nachteils, den ausländische Auszubildende auf dem<br />

deutschen Arbeitsmarkt erleiden, werden diese in einem Unternehmen vorrangig<br />

eingestellt, wodurch wiederum andere deutsche Auszubildende benachteiligt werden<br />

können.<br />

d. Anwendungsbereich<br />

• Persönlicher Anwendungsbereich<br />

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