AGG - SoliServ
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- Personalabbau, der sich an Punktewerten orientiert, die unmittelbar oder mittelbar<br />
benachteiligend sind, z.B. vorrangiger Abbau von ausländischen Mitarbeitern oder von<br />
Teilzeitkräften, ohne dass es hierfür eine Rechtfertigung gibt.<br />
Zulässig<br />
- Ist der Personalabbau, der mit einer zulässigen unterschiedlichen Behandlung wegen<br />
des Alters einhergeht (§ 10 <strong>AGG</strong>, Einzelheiten dort V 6. a-c.), insbesondere § 10 Nr. 8,<br />
wonach Differenzierungen in Sozialplänen zulässig sind, wenn die Parteien eine nach<br />
Alter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelung geschaffen haben, in der<br />
die wesentlich vom Alter abhängenden Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch eine<br />
verhältnismäßig starke Betonung des Lebensalters erkennbar berücksichtigt worden<br />
sind, oder Beschäftigte von den Leistungen des Sozialplans ausgeschlossen haben, die<br />
wirtschaftlich abgesichert sind, weil sie, ggf. nach dem Bezug von Arbeitslosengeld,<br />
rentenberechtigt sind.<br />
2. „Neue“ Beteiligungsrechte aus dem <strong>AGG</strong><br />
Im Folgenden soll festgestellt werden, inwiefern den Beschäftigten neue Rechte und dem<br />
Betriebsrat neue Beteiligungsrechte aus dem <strong>AGG</strong> erwachsen.<br />
Dabei wird zunächst auf die Pflichten des Arbeitgebers als Spiegelbild der Rechte des<br />
Arbeitnehmers/Betriebsrat abzustellen sein, um sich sodann der Frage zuzuwenden, welche<br />
neuen Rechte das <strong>AGG</strong> für den Beschäftigten/Betriebsrat vorsieht.<br />
a. Pflichten des Arbeitgebers<br />
Dem Arbeitgeber erwachsen verschiedene Pflichten, die vor allem in den §§ 11, 12 <strong>AGG</strong><br />
normiert sind.<br />
aa. Organisationspflichten<br />
Organisationsmaßnahmen sind in der Regel mitbestimmungspflichtig gemäß<br />
§ 87 Abs1 Nr. 1 BetrVG.<br />
(1) Ausschreibung<br />
§ 11 Ausschreibung<br />
Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 <strong>AGG</strong> ausgeschrieben<br />
werden.<br />
Dieses Gebot betrifft sowohl interne als auch externe Ausschreibungen und dürfte allgemein<br />
durch die bisherige Rechtslage schon geläufig sein, vgl. im Übrigen oben:<br />
Stellenausschreibung II 1. a. aa.<br />
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