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AGG - SoliServ

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Lebensalter anknüpfen, dienen. Das besondere am Merkmal Alter besteht darin, dass<br />

jeder jede Altersphase und die damit einhergehenden jeweilig typischen Gefahren<br />

der Diskriminierung durchlebt.<br />

Achtung Das Augenmerk wird hier vor allem auf Menschen unter 25 und über 55<br />

Jahren zu richten sein, da diese rein statistisch überdurchschnittlich häufig in<br />

atypischen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten. In einem Berufszweig kann die<br />

höhere Belastbarkeit jüngerer Beschäftigter im Vordergrund stehen, in anderen<br />

Berufszweigen die höhere Lebens- und Berufserfahrung im fortgeschrittenen Alter.<br />

• Sexuelle Identität entspricht der Wortwahl der Antirassismusrichtlinie und erfasst<br />

homosexuelle Männer und Frauen ebenso wie bisexuelle, transsexuelle oder<br />

zwischengeschlechtliche Menschen.<br />

Beispiele: Gleichgeschlechtliche Paare, Transvestiten, Hermaphroditen.<br />

Achtung: Einen Schutz gegen Benachteiligung wegen anderer Gründe regelt das Gesetz<br />

nicht, also z.B. Staatsanghörigkeit sowie die im Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz genannten<br />

Merkmale Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft oder die im § 75 BetrVG zusätzlich<br />

geregelten Merkmale politische, gewerkschaftliche Betätigung oder Einstellung.<br />

3. Sachlicher Anwendungsbereich<br />

Benachteiligungen wegen der verpönten Merkmale sind in arbeitsrechtlicher Hinsicht<br />

unzulässig in Bezug auf:<br />

• Zugang zur Arbeit, einschließlich Auswahlkriterien, Einstellungsbedingungen,<br />

Aufstieg;<br />

• Arbeitsbedingungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis, einschließlich Entgelt,<br />

Entlassungsbedingungen;<br />

• Zugang zur Berufsbildung, einschließlich Ausbildung, Weiterbildung, Umschulung,<br />

praktische Berufserfahrung;<br />

• Mitgliedschaft/Mitwirkung in berufsständischer Vereinigung (z.B. Gewerkschaft,<br />

Arbeitgeberverband etc) und Inanspruchnahme derer Leistungen.<br />

Der sachliche Anwendungsbereich umfaßt alle Phasen des Arbeitsverhältnisses: von der<br />

Stellenausschreibung über die Einstellung, Beförderung, Versetzung bis zur Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus jede andere betrieblich veranlaßte Situation,<br />

wie z.B. im Rahmen von Betriebsfeiern, Betriebssport, Geschäftsreisen- und essen.<br />

Darüber hinaus gilt das <strong>AGG</strong> in Bezug auf den Sozialschutz, einschließlich soziale<br />

Sicherheit und Gesundheitsdienste; soziale Vergünstigungen; Bildung; Zugang und<br />

Versorgung mit Wirtschaftsgütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum.<br />

Ausnahmen: Das <strong>AGG</strong> gilt gemäß § 2 Abs. 2, 4 nicht für<br />

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