AGG - SoliServ
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Lebensalter anknüpfen, dienen. Das besondere am Merkmal Alter besteht darin, dass<br />
jeder jede Altersphase und die damit einhergehenden jeweilig typischen Gefahren<br />
der Diskriminierung durchlebt.<br />
Achtung Das Augenmerk wird hier vor allem auf Menschen unter 25 und über 55<br />
Jahren zu richten sein, da diese rein statistisch überdurchschnittlich häufig in<br />
atypischen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten. In einem Berufszweig kann die<br />
höhere Belastbarkeit jüngerer Beschäftigter im Vordergrund stehen, in anderen<br />
Berufszweigen die höhere Lebens- und Berufserfahrung im fortgeschrittenen Alter.<br />
• Sexuelle Identität entspricht der Wortwahl der Antirassismusrichtlinie und erfasst<br />
homosexuelle Männer und Frauen ebenso wie bisexuelle, transsexuelle oder<br />
zwischengeschlechtliche Menschen.<br />
Beispiele: Gleichgeschlechtliche Paare, Transvestiten, Hermaphroditen.<br />
Achtung: Einen Schutz gegen Benachteiligung wegen anderer Gründe regelt das Gesetz<br />
nicht, also z.B. Staatsanghörigkeit sowie die im Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz genannten<br />
Merkmale Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft oder die im § 75 BetrVG zusätzlich<br />
geregelten Merkmale politische, gewerkschaftliche Betätigung oder Einstellung.<br />
3. Sachlicher Anwendungsbereich<br />
Benachteiligungen wegen der verpönten Merkmale sind in arbeitsrechtlicher Hinsicht<br />
unzulässig in Bezug auf:<br />
• Zugang zur Arbeit, einschließlich Auswahlkriterien, Einstellungsbedingungen,<br />
Aufstieg;<br />
• Arbeitsbedingungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis, einschließlich Entgelt,<br />
Entlassungsbedingungen;<br />
• Zugang zur Berufsbildung, einschließlich Ausbildung, Weiterbildung, Umschulung,<br />
praktische Berufserfahrung;<br />
• Mitgliedschaft/Mitwirkung in berufsständischer Vereinigung (z.B. Gewerkschaft,<br />
Arbeitgeberverband etc) und Inanspruchnahme derer Leistungen.<br />
Der sachliche Anwendungsbereich umfaßt alle Phasen des Arbeitsverhältnisses: von der<br />
Stellenausschreibung über die Einstellung, Beförderung, Versetzung bis zur Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus jede andere betrieblich veranlaßte Situation,<br />
wie z.B. im Rahmen von Betriebsfeiern, Betriebssport, Geschäftsreisen- und essen.<br />
Darüber hinaus gilt das <strong>AGG</strong> in Bezug auf den Sozialschutz, einschließlich soziale<br />
Sicherheit und Gesundheitsdienste; soziale Vergünstigungen; Bildung; Zugang und<br />
Versorgung mit Wirtschaftsgütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum.<br />
Ausnahmen: Das <strong>AGG</strong> gilt gemäß § 2 Abs. 2, 4 nicht für<br />
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