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AGG - SoliServ

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DAS ALLGEMEINE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ -<strong>AGG</strong>-<br />

- LEITFADEN FÜR BETRIEBSRÄTE -<br />

I. Einführung<br />

Auf Grundlage von vier europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien trat am 18.08.2006 das<br />

Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (<strong>AGG</strong>) in Kraft, das zuvor als<br />

Antidiskriminierungsgesetz für kontroverse gesellschaftspolitische Diskussionen gesorgt<br />

hatte.<br />

So wähnte die FAZ am 16.12.2004 eine „Kulturrevolution“, während das Hamburger<br />

Abendblatt vom 06.11.2006 sinnierte: „Die EU-Regel wird in Deutschland sehr eng ausgelegt<br />

und erlaubt nur noch bewährte Ausgrenzungen, wie Kinderteller oder Frauenparkplätze.“<br />

Dabei sind Diskriminierungsverbote dem deutschen Arbeitsrecht nicht fremd, vgl. Fußnote 8.<br />

Aber was ist wirklich dran am neuen <strong>AGG</strong>? Handelt es sich dabei um eine Art neue<br />

Geheimwaffe der Arbeitnehmer? Kann sich neuerdings jeder Arbeitnehmer irgendwie auf<br />

Benachteiligung berufen, um dann eine Entschädigung zu verlangen, die bis zur Rente<br />

reicht? Bedeutet das <strong>AGG</strong> für die Arbeitgeber den vielbeschworenen Standortnachteil sowie<br />

einen erneuten Wachstumshemmer?<br />

Die Wahrheit liegt wohl wie üblich irgendwo dazwischen.<br />

Sicherlich bringt das <strong>AGG</strong>- schon mal vorweggenommen- einige Verbesserungen für den<br />

Arbeitnehmer mit sich, aber die Klagewelle und die Verarmung der Arbeitgeber wegen<br />

immenser Entschädigungsforderungen der „<strong>AGG</strong>-Hopper“ wird wohl ausbleiben. 1<br />

Gleichzeitig ist schon ist die erste allgemein als richtungweisend betitelte Klage bei dem<br />

Arbeitsgericht in Frankfurt/Main rechtshängig (6 Ca 7405/06), deren Ausgang auch die<br />

Betriebsräte mit verfolgen sollten.<br />

Sechs Piloten der Lufthansa möchten erreichen, dass sie nicht schon mit 60 Jahren<br />

vom Flugdienst suspendiert werden, sondern bis zur Vollendung des 65.<br />

Geburtstages fliegen dürfen. Sie berufen sich insofern auf eine Benachteiligung<br />

wegen des Alters nach dem <strong>AGG</strong>.<br />

Die vorliegende Broschüre befasst sich mit dem <strong>AGG</strong> unter dem besonderen Aspekt der<br />

betrieblichen Mitwirkungsrechte.<br />

Es wird detailliert die Auswirkung der neuen Regeln auf die bereits bestehenden,<br />

überwiegend im Betriebsverfassungsgesetz normierten Mitbestimmungsrechte der<br />

Betriebsräte beschrieben und dargestellt welche neuen Rechte das <strong>AGG</strong> für den<br />

Arbeitnehmer bzw. Betriebsrat vorhält.<br />

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