AGG - SoliServ
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DAS ALLGEMEINE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ -<strong>AGG</strong>-<br />
- LEITFADEN FÜR BETRIEBSRÄTE -<br />
I. Einführung<br />
Auf Grundlage von vier europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien trat am 18.08.2006 das<br />
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (<strong>AGG</strong>) in Kraft, das zuvor als<br />
Antidiskriminierungsgesetz für kontroverse gesellschaftspolitische Diskussionen gesorgt<br />
hatte.<br />
So wähnte die FAZ am 16.12.2004 eine „Kulturrevolution“, während das Hamburger<br />
Abendblatt vom 06.11.2006 sinnierte: „Die EU-Regel wird in Deutschland sehr eng ausgelegt<br />
und erlaubt nur noch bewährte Ausgrenzungen, wie Kinderteller oder Frauenparkplätze.“<br />
Dabei sind Diskriminierungsverbote dem deutschen Arbeitsrecht nicht fremd, vgl. Fußnote 8.<br />
Aber was ist wirklich dran am neuen <strong>AGG</strong>? Handelt es sich dabei um eine Art neue<br />
Geheimwaffe der Arbeitnehmer? Kann sich neuerdings jeder Arbeitnehmer irgendwie auf<br />
Benachteiligung berufen, um dann eine Entschädigung zu verlangen, die bis zur Rente<br />
reicht? Bedeutet das <strong>AGG</strong> für die Arbeitgeber den vielbeschworenen Standortnachteil sowie<br />
einen erneuten Wachstumshemmer?<br />
Die Wahrheit liegt wohl wie üblich irgendwo dazwischen.<br />
Sicherlich bringt das <strong>AGG</strong>- schon mal vorweggenommen- einige Verbesserungen für den<br />
Arbeitnehmer mit sich, aber die Klagewelle und die Verarmung der Arbeitgeber wegen<br />
immenser Entschädigungsforderungen der „<strong>AGG</strong>-Hopper“ wird wohl ausbleiben. 1<br />
Gleichzeitig ist schon ist die erste allgemein als richtungweisend betitelte Klage bei dem<br />
Arbeitsgericht in Frankfurt/Main rechtshängig (6 Ca 7405/06), deren Ausgang auch die<br />
Betriebsräte mit verfolgen sollten.<br />
Sechs Piloten der Lufthansa möchten erreichen, dass sie nicht schon mit 60 Jahren<br />
vom Flugdienst suspendiert werden, sondern bis zur Vollendung des 65.<br />
Geburtstages fliegen dürfen. Sie berufen sich insofern auf eine Benachteiligung<br />
wegen des Alters nach dem <strong>AGG</strong>.<br />
Die vorliegende Broschüre befasst sich mit dem <strong>AGG</strong> unter dem besonderen Aspekt der<br />
betrieblichen Mitwirkungsrechte.<br />
Es wird detailliert die Auswirkung der neuen Regeln auf die bereits bestehenden,<br />
überwiegend im Betriebsverfassungsgesetz normierten Mitbestimmungsrechte der<br />
Betriebsräte beschrieben und dargestellt welche neuen Rechte das <strong>AGG</strong> für den<br />
Arbeitnehmer bzw. Betriebsrat vorhält.<br />
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