16.07.2014 Aufrufe

Lebenswertes Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen

Lebenswertes Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen

Lebenswertes Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der Bereich Wohnen 20<br />

ihren jeweiligen Arbeitszeiten in die Gruppe und verrichten ihren (häufig Schicht-)<br />

Dienst. Manche Gruppen werden rund um die Uhr ‘betreut’, das heißt inklusive<br />

Nachtwache ist immer eine Fachkraft vertreten, andere dagegen sind über Nacht und<br />

zeitweise auch tagsüber auf sich gestellt. In der Regel handelt es sich im weitesten<br />

Sinne um Selbstversorgungseinrichtungen: Außenwohngruppen sind zwar einem<br />

Heim angegliedert, zu dem schon allein aus rechtlichen und finanziellen Gründen<br />

Kontakt besteht, doch Versorgungseinrichtungen wie zum Beispiel eine zentrale<br />

Großküche oder Wäscherei nehmen auch diese nicht in Anspruch. In Wohngruppen<br />

werden also nahezu alle anfallenden hauswirtschaftlichen Tätigkeiten intern erledigt,<br />

wie dies in ‘normalen’ Haushalten üblich ist. Ferner hat jeder Bewohner ein Zimmer<br />

für sich, dessen gesamter Inhalt, also auch das Mobiliar, sein persönlicher Besitz sein<br />

sollte. Die übrigen Räumlichkeiten, wie Wohnzimmer, Küche und Sanitärbereich,<br />

werden gemeinsam genutzt.<br />

Überdies gibt es je nach Träger der Einrichtung zahlreiche verbindliche Kriterien,<br />

wie zum Beispiel „ein gewisses Maß an Selbständigkeit der Bewohner“<br />

(BUNDESMINISTER für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit 1990a, 20), oder eine<br />

Beteiligung der Bewohner beim Erledigen der anfallenden Hausarbeiten sowie beim<br />

Aufstellen der „Regeln für das Gemeinschaftsleben“ (DAVIDS 1985a, 8). Auch ein<br />

Arbeitsplatz in einer Werkstatt für Behinderte (WfB) oder das Einhalten einer<br />

Altershöchstgrenze sind weitverbreitete Bedingungen, um als Bewohner in einer<br />

‘Wohngruppe’ aufgenommen zu werden. Da diese Voraussetzungen jedoch nicht<br />

überall identisch gehandhabt werden, finden sie im Rahmen dieser Arbeit keine<br />

weitere Beachtung. Auch auf die gesetzlichen und institutionellen<br />

Rahmenbedingungen wird kein Bezug genommen, da sie für das Thema der Arbeit<br />

keine besondere Relevanz haben.<br />

Abschließend bleibt zu betonen, daß eine Wohngruppe - wie im folgenden noch<br />

herausgestellt wird - zwar eine der geeignetsten Wohnformen für humanes Wohnen<br />

von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> einer schwer(st)en geistigen Behinderung darstellen mag, da sie<br />

zumindest theoretisch die individualisierteste Lebensform bietet. Es handelt sich

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!