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Lebenswertes Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen

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Was ist Heilpädagogik ? 44<br />

Für den Bereich des Wohnens auch von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> einer schwer(st)en geistigen<br />

Behinderung bedeutet Integration also zunächst, daß die Einrichtungen in ‘normalen’<br />

Wohngegenden liegen sollen, wie dies auch bereits das Normalisierungsprinzip<br />

fordert (vgl. Kapitel 5.1.1). Wie schon zuvor erwähnt, bieten Wohngruppen hier eine<br />

gute Möglichkeit, da sie in der Regel gemeindeintegriert sind.<br />

Ebenso sollen allgemeine Dienstleistungen auch <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> einer Behinderung<br />

zugänglich sein. Öffentliche Verkehrs<strong>mit</strong>tel sind nur ein Beispiel dafür, daß <strong>mit</strong><br />

Integration nicht eine einseitige Anpassung der <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Behinderung an den<br />

Rest der Gesellschaft gemeint sein kann: für Blinde wurden in den letzten Jahren<br />

vermehrt Hilfen errichtet, wie zum Beispiel akkustische Ampelsignale oder<br />

Fahrpläne in Punktschrift, da es für sie sonst kaum möglich wäre, sich ohne Hilfe im<br />

Straßenverkehr zu orientieren. Für Rollstuhlfahrer hingegen sind nach wie vor Busse,<br />

Straßenbahnen und Züge selten gut zugänglich, auch zu U-Bahnen führt häufig nur<br />

eine Treppe. Hier wäre zum Beispiel eine Erhöhung der Bahnsteige eine optimale<br />

Möglichkeit, auch <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> einer schwer(st)en Behinderung, die häufig eine<br />

Körperbehinderung beinhaltet, funktional zu integrieren. Für viele wäre dies<br />

sicherlich ein Anreiz, öfter ‘nach draußen’ zu gehen, da beispielsweise der Weg zu<br />

Freunden oder ins Kino und so<strong>mit</strong> auch der Heimweg zur eigenen Wohnung ohne<br />

längerfristige Planung von Hilfen wie Fahrdiensten möglich wäre.<br />

Personale Integration sollte zu einem Privatleben verhelfen, das „dem Lebensalter<br />

entsprechende persönliche Beziehungen zu nahestehenden <strong>Menschen</strong>“ (SEIFERT<br />

1997a, 28) ermöglicht. Dies setzt meines Erachtens seitens des Personals der Wohneinrichtung<br />

ein Bewußtsein für die Entscheidungsfreiheit des einzelnen voraus, diese<br />

Personen selbst zu wählen und ebenso selbst zu entscheiden, wie nah man ihnen sein<br />

möchte. Gemeint sind hier sowohl freundschaftliche als auch partnerschaftliche<br />

Beziehungen, wobei letztere durchaus Sexualität implizieren, wenn der Bewohner<br />

das möchte. Es ist also Offenheit des Personals gefragt, Freundschaften bzw.<br />

Partnerschaften (anders- und gleichgeschlechtlicher Art) sowohl zwischen

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