Lebenswertes Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen
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Was ist Heilpädagogik ? 51<br />
(oder in Ausbildung befindlich)“ (SPECK 1998 4 , 360). Daher stammen die Mitarbeiter<br />
aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen: ein Teil der Mitarbeiter hat eine<br />
Ausbildung in einem medizinisch-pflegerischen Beruf, wie zum Beispiel<br />
Krankenschwestern und -pfleger, Altenpfleger, Beschäftigungstherapeuten und<br />
Krankengymnasten. Des weiteren sind vor allem Mitarbeiter <strong>mit</strong> einer pädagogischen<br />
Ausbildung vertreten, wie zum Beispiel Erzieher (unter Umständen <strong>mit</strong> einer<br />
heilpädagogischen Zusatzausbildung), Heilerziehungspfleger, Sozialpädagogen oder<br />
Sozialarbeiter. Aufgrund des noch relativ neuen Berufszweiges der<br />
Heilerziehungspfleger bilden in der Regel die Erzieher die größte Gruppe innerhalb<br />
des Mitarbeiterkreises, der Anteil des Personals <strong>mit</strong> einer pädagogischen Fachschul-<br />
Ausbildung liegt in einzelnen Einrichtungen bei bis zu 70 Prozent (vgl.<br />
BUNDESMINISTER für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit 1990, 127). Auf der<br />
Leitungsebene finden sich hingegen vor allem Vertreter von Berufen <strong>mit</strong> mindestens<br />
einem Fachhochschulabschluß, wie zum Beispiel Sozialarbeiter bzw.<br />
Sozialpädagogen, Pädagogen, Psychologen und Ärzte (vgl. ebd.). Außerdem<br />
befinden sich im Personal Mitarbeiter, die eine Ausbildung für ein gänzlich anderes<br />
Berufsfeld bzw. keine Ausbildung haben, beispielsweise Zivildienstleistende,<br />
Berufspraktikanten oder Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres.<br />
Daß einige dieser Berufsfelder nicht die gewünschten Qualifikationen ver<strong>mit</strong>teln,<br />
verdeutlicht die Aussage einer Mitarbeiterin: „Wir haben Erzieher, eine<br />
Heilerzieherin, wir haben Lehrer. [...] Auch Krankenschwestern sind dabei, die im<br />
Krankenhaus gelernt haben, aber nicht unbedingt <strong>mit</strong> dem Klientel, also auch kein<br />
pädagogisches Grundwissen <strong>mit</strong>bringen“ (SEIFERT 1997b, 296). Dieses pädagogische<br />
Grundwissen wird nicht unbedingt als Voraussetzung für die Tätigkeit in einer<br />
Einrichtung der Behindertenhilfe angesehen. Es vereinfacht jedoch zweifellos den<br />
Einstieg in die Arbeit und erleichtert den Zugang zu den <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> geistiger<br />
Behinderung, die es als Bewohner zu ‘betreuen’ gilt. Wichtig ist nach SEIFERT eine<br />
„Kompetenz der Mitarbeiter, die sie entweder durch ihre Ausbildung oder<br />
Erfahrungen <strong>mit</strong>bringen oder während ihrer Tätigkeit durch fachliche Unterstützung,<br />
Fortbildung oder Supervision erwerben“ (SEIFERT 1997b, 294). Diese Kompetenz ist