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Lebenswertes Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen

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Was ist Heilpädagogik ? 35<br />

Zum Aufgabenfeld der Heilpädagogik zählen neben Institutionen für Kinder und<br />

Jugendliche <strong>mit</strong> speziellem Erziehungs- und Bildungsbedarf ebenfalls solche für<br />

Erwachsene, das heißt auch die in dieser Arbeit fokussierten Wohngruppen für<br />

<strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> schwer(st)er geistiger Behinderung. Aus diesem Grunde werden im<br />

folgenden drei heilpädagogische Leitideen näher dargestellt, die für die Arbeit <strong>mit</strong><br />

<strong>Menschen</strong>, die dem genannten Personenkreis zugerechnet werden, zentrale<br />

Bedeutung erlangt haben. Alle drei basieren auf einem <strong>Menschen</strong>bild, das von<br />

grundsätzlichen Gemeinsamkeiten zwischen <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> und ohne Behinderung<br />

ausgeht und diese als gleichwertig anerkennt. Jede Leitidee wird zunächst allgemein<br />

dargelegt, danach wird der Bezug zum Lebensbereich Wohnen hergestellt. Im<br />

Anschluß an die Darstellungen wird der Personenkreis der ‘heilpädagogisch<br />

Handelnden’ diskutiert.<br />

5.1 Die Leitideen<br />

Vorweg sei darauf hingewiesen, daß die Leitideen nicht isoliert voneinander betrachtet<br />

werden können, auch wenn die hier gewählte Art der Darstellung den Anschein<br />

erwecken mag. Sie ergänzen und überschneiden einander weitgehend und können<br />

so<strong>mit</strong> nicht unabhängig realisiert werden, was ohnedies keinen Sinn ergäbe. Wie<br />

weitreichend die inhaltliche Überschneidung der Leitvorstellungen ist, wird<br />

spätestens im anschließenden sechsten Kapitel über ihre (Nicht-) Verwirklichung und<br />

die da<strong>mit</strong> verbundenen Auswirkungen auf humanes Wohnen deutlich werden.<br />

5.1.1 Normalisierung<br />

Die Entwicklung des Normalisierungsprinzips geht auf den Dänen BANK-MIKKELSEN<br />

zurück, auf dessen Initiative der Grundsatz der Normalisierung in das dänische<br />

„Gesetz über die Fürsorge für geistig Behinderte“ aufgenommen wurde. Dieses trat

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