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LEUCHTTURM

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13 <strong>LEUCHTTURM</strong><br />

Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler<br />

der Sekundarstufe II<br />

Im September 2009 habe ich in<br />

einem Antrag an den Rat der<br />

Gemeinde gefordert, den Schülerinnen<br />

und Schülern aus der<br />

Gemeinde Friedeburg, die die<br />

Sekundarstufe II einer allgemein<br />

bildenden Schule besuchen, die<br />

Fahrkosten zu erstatten. Hintergrund<br />

für diesen Antrag war die<br />

Tatsache, dass aus der Gemeinde<br />

Friedeburg viele Schülerinnen<br />

und Schüler wegen des begrenzten<br />

Angebots im Landkreis<br />

Wittmund zum Teil große<br />

Fahrstrecken zu den Schulen in<br />

den umliegenden Zentren (Wilhelmshaven,<br />

Wittmund, Wiesmoor,<br />

Jever, Zetel/Varel, Jaderberg<br />

u.a.) zurücklegen müssen.<br />

Die Kosten für diese Fahrten<br />

müssen die Schülerinnen und<br />

Schüler respektive ihre Erziehungsberechtigten<br />

selbst zahlen,<br />

da sie keinen Anspruch auf<br />

einen kostenlosen Schülertransport<br />

mehr haben.<br />

Nach meiner Meinung darf<br />

aber der Besuch einer weiterführenden<br />

Schule – auch im<br />

Sekundarbereich II – nicht von<br />

den finanziellen Möglichkeiten<br />

der Erziehungsberechtigten abhängen.<br />

Die Gremien des Rates<br />

folgten meinem Antrag, schlossen<br />

aber Schülerinnen und<br />

Schüler der KGS Wiesmoor (weil<br />

der Landkreis Wittmund ja selbst<br />

Träger einer Kooperativen Gesamtschule<br />

ist) und der berufsbildenden<br />

Schulen (Fachgymnasien<br />

an BBS´n sind keine allgemein<br />

bildenden Schulen) aus; Einschränkungen,<br />

die von den<br />

Betroffenen nur schwer nachzuvollziehen<br />

waren. Die Erstattung<br />

wurde zunächst für ein Jahr<br />

beschlossen, danach sollte diese<br />

freiwillige Leistung auf den<br />

Prüfstand gestellt werden.<br />

Nach dem Ablauf des Erstattungszeitraumes<br />

beschlossen<br />

Fachausschuss und Verwaltungsrat<br />

der Gemeinde im Rahmen<br />

der Haushaltsberatungen, die<br />

Zahlungen wegen der Höhe der<br />

dafür benötigten Mittel und<br />

aufgrund der knappen Mittel<br />

nicht fortzuführen. Meine Argumentation,<br />

dass die Möglichkeit,<br />

einen gymnasialen Schulabschluss<br />

zu erreichen, für die<br />

jungen Menschen in unserer<br />

Region ein wichtiges Angebot<br />

sei, wurde zwar geteilt, führte<br />

aber nicht zum einem positiven<br />

Beschluss. Auch der Hinweis,<br />

dass derzeit pro Jahrgang in<br />

unserer Region wesentlich weniger<br />

Schülerinnen und Schüler<br />

das Abitur oder die Fachhochschulreife<br />

erreichen als in<br />

anderen Regionen Niedersachsens<br />

(die Spitzenreiter liegen bis<br />

fast doppelt so hoch wie im<br />

Küstenraum). Die Gründe hierfür<br />

liegen zum einen in der<br />

schlechteren Erreichbarkeit der<br />

Standorte, an denen diese<br />

höheren Qualifikationsmöglichkeiten<br />

angeboten werden (eine<br />

Untersuchung in früheren Jahren<br />

hat ein starkes Absinken der<br />

Besuchsquote mit Entfernungen<br />

über 20 km zum Schulstandort<br />

ergeben) und zum anderen auch<br />

in der Einkommensituation, in<br />

der sich die Erziehungsberechtigten<br />

befinden. Hierzu liefert<br />

eine Untersuchung der Regio<br />

GmbH (http://www.regiogmbh.de/fileadmin/documents/<br />

Regio-Report-Maerz-2012.pdf)<br />

interessante Daten. Allerdings<br />

konnte dieser Hinweis die<br />

Ratsmitglieder seinerzeit nicht<br />

umstimmen.<br />

Die Ablehnung für die<br />

Erstattung der Fahrkosten wurde<br />

auch damit begründet, dass<br />

hierfür nicht die Gemeinde<br />

sondern das Land zuständig sei.<br />

Dass das Land nicht zahlt,<br />

könnte man auch als Nichterfüllung<br />

seiner Verpflichtung in der<br />

Niedersächsischen Verfassung interpretieren,<br />

nach der es für alle<br />

jungen Menschen im Land<br />

gleiche Bildungschancen zu<br />

sichern hat.<br />

Die Fahrkostenerstattung<br />

schien nach einem kurzen<br />

Intermezzo erledigt zu sein. Die<br />

Schülerinnen und Schüler müssen<br />

bereits im laufenden<br />

Schuljahr die Fahrkosten zu<br />

ihren Schulen wieder selbst<br />

bezahlen. Der Rat konnte sich<br />

nur zu einer Resolution durchringen,<br />

in der das Land<br />

aufgefordert wird, seinen Verpflichtungen<br />

nachzukommen.<br />

Sie wurde an die Landregierung,<br />

an Verbände und die Abgeordneten<br />

der Parteien in Bundestag<br />

und Landtag verschickt und fand<br />

starke Resonanz bei den Empfängern.<br />

Allerdings nur insoweit,<br />

dass viel Verständnis für das<br />

Anliegen des Rates gezeigt<br />

wurde. Möglichkeiten für eine<br />

Änderung der rechtlichen Bestimmungen<br />

und damit eine<br />

Lösung des Problems wurden<br />

nicht in Aussicht gestellt.<br />

Erstaunt war ich dann in<br />

diesem Frühjahr bei der Verabschiedung<br />

des Haushaltes, als der<br />

Rat mit überwältigender Mehrheit<br />

den Beschluss fasste, die<br />

Angelegenheit noch einmal an<br />

den zuständigen Fachausschuss<br />

zurückzuverweisen und die Verwaltung<br />

beauftragt wurde, die<br />

Möglichkeiten für eine Fortführung<br />

der Erstattung zu prüfen.<br />

Anmerkung der Redaktion: Leider hat<br />

dieser Prozess länger als ursprünglich<br />

geplant gedauert und eine Entscheidung<br />

ist erst nach Redaktionsschluss<br />

gefallen: Der Schulausschuss hat der<br />

Erstattung zugestimmt, Einzelheiten<br />

müssen aber noch ausgearbeitet<br />

werden und die höheren Gremien<br />

dann alles absegnen. Übrigens: Bei<br />

der GEW-Podiumsdiskussion mit den<br />

Landtagskandidaten waren auch alle<br />

für die Fahrtkostenerstattung – aber<br />

keiner wollte dafür auch eine<br />

Finanzierungszusage geben!<br />

Theo Hinrichs,<br />

Horsten

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