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Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben ...

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Fachbereich 21/22 · Geschäftsbereich I<br />

Fachbereich 21 | Getreide,<br />

Back- und Teigwaren, Zucker,<br />

Nahrungsergänzungsmittel u.a.<br />

Cumarin darf wegen der bereits bekannten<br />

leberschädigenden Wirkung in<br />

Lebensmitteln nur als Bestandteil von<br />

Aromen verwendet werden. Auf Grund<br />

neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse,<br />

die möglicherweise auf eine Krebs erregende<br />

Wirkung beim Menschen hindeuten,<br />

wurden bundesweit Untersuchungen<br />

auf den Cumaringehalt in zimthaltigen<br />

Lebensmitteln durchgeführt. Insbesondere<br />

Cassia-Zimt enthält im Gegensatz zu dem<br />

als hochwertiger geltenden Ceylon-Zimt<br />

natürliche, hohe Gehalte an Cumarin.<br />

Nur eine Probe „Getreidekost mit Zimt“,<br />

eine Frühstückscerealie, musste wegen<br />

eines deutlich erhöhten Cumaringehaltes<br />

als gesundheitsschädliches und damit<br />

als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt<br />

werden.<br />

Die Untersuchung zuckerfreier Bonbons,<br />

hergestellt unter Verwendung der<br />

Süßungsmittel Isomalt und Acesulfam-K,<br />

ergab bei einer Probe, dass der festgestellte<br />

Gehalt an Acesulfam-K über der<br />

zulässigen Höchstmenge lag. ˇ<br />

Dichtemessplatz im Weinlabor<br />

Fachbereich 22 | Alkoholische<br />

und alkoholfreie Getränke,<br />

Obst- und Gemüseerzeugnisse,<br />

Hülsenfrüchte, Ölsamen, Kaffee,<br />

Tee, Gewürze u.a., Nachweis<br />

der Bestrahlung<br />

Im Rahmen der Einfuhruntersuchungen<br />

des Zolls von Wein aus Drittländern waren<br />

von den 27 entnommenen Proben 24 Proben<br />

wegen nicht handelsüblicher Beschaffenheit,<br />

der Verwendung nicht zugelassener<br />

Behandlungsverfahren und/oder<br />

fehlerhafter bzw. irreführender Kennzeichnung<br />

zu beanstanden. Bei vier Rotweinen<br />

aus einer Kellerei in Spanien wurde erneut<br />

eine Verfälschung durch den unerlaubten<br />

Zusatz von Glycerin festgestellt.<br />

Die Behandlung von Lebensmitteln mit<br />

ionisierenden Strahlen ist in Deutschland<br />

nur bei getrockneten aromatischen<br />

Kräutern und Gewürzen sowie – auf<br />

Grund einer Allgemeinverfügung – bei<br />

tiefgefrorenen Froschschenkeln unter<br />

entsprechender Kenntlichmachung<br />

erlaubt. Bei insgesamt vier Produkten<br />

(zwei Instant-Nudelsuppen und zwei<br />

Nahrungsergänzungsmitteln) mussten<br />

wegen nicht zugelassener Bestrahlung<br />

Schnellwarnungen ausgelöst werden.<br />

Weitere Erzeugnisse waren hinsichtlich<br />

der erfolgten Behandlung mit ionisierenden<br />

Strahlen nicht bzw. nicht ordnungsgemäß<br />

gekennzeichnet.<br />

Bei der Untersuchung von 32 frisch<br />

gepressten Säften aus dem Handel wurden<br />

in elf Fällen erhöhte Keimzahlen festgestellt,<br />

die auf eine nicht ausreichende<br />

Sorgfalt bei der Herstellung und sonstigen<br />

Behandlung der Säfte zurückzuführen<br />

sind. Zwei Proben Algen bzw. Seetang<br />

wurden aufgrund der hohen Jodgehalte<br />

von 200 bzw. 156 mg/kg in Verbindung<br />

mit unzureichender Kennzeichnung als<br />

nicht sichere Lebensmittel beurteilt. Bei<br />

Trockenpilzen war vereinzelt eine Keimbelastung<br />

festzustellen.<br />

Bei bitteren Aprikosenkernen wurden<br />

z.T. sehr hohe Cyanid-Gehalte (bis zu<br />

2535 mg/kg) ermittelt, die nach fachlicher<br />

Einschätzung einen Warnhinweis und eine<br />

Beschränkung der Packungsgröße erforderlich<br />

machen. Bei 11 von 12 Proben<br />

Pinienkernen lag der Gehalt an Cadmium<br />

über dem im Jahr 2006 gültigen Höchstwert<br />

von 0,05 mg/kg.<br />

In neun Proben grünem und schwarzem<br />

Tee wurden wiederholt Pestizide nachgewiesen,<br />

wobei in einem Fall eine<br />

Schnellwarnung ausgelöst werden musste.<br />

Einige Teemischungen bzw. teeähnliche<br />

Erzeugnisse enthielten Pflanzenteile wie<br />

Ginkgo, Sarsaparillwurzel und „Haferstroh<br />

grün“, welche als nicht zugelassene Zutaten<br />

im Sinne der Novel-Food-Verordnung oder<br />

der Zusatzstoffzulassungsverordnung<br />

beurteilt wurden. ˇ<br />

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