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Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben ...

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Geschäftsbereich I · Fachbereich 11<br />

Weichgelatinekapseln mit Material tierischer Herkunft<br />

Der Wunsch nach Stärkung der Widerstandskraft<br />

des Körpers gehört zu den<br />

stärksten Motiven von Verbrauchern,<br />

über die gesunde, abwechslungsreiche<br />

Ernährung hinaus gezielt Nahrungsergänzungsmittel<br />

einzunehmen. Wenn dann<br />

z.B. im begleitenden Internetauftritt auch<br />

noch „Anwendungen“ ausgelobt werden,<br />

so liegt der Verdacht eines Arzneimittels<br />

nahe. In zwei Fällen sollten die Produkte<br />

gegen Krankheiten vorbeugen, die durch<br />

„untergegangene Zellen“ und Immunschwäche<br />

verursacht werden. Als „Funktionen“<br />

wurden die Erneuerung der Erythrocyten,<br />

Zunahme der Phagozytose, Produktion<br />

von Antikörpern und Regulation von<br />

Stoffwechselstörungen beschrieben.<br />

Das Fatale an diesen Produkten war allerdings,<br />

dass sie in Weichgelatinekapseln<br />

Stoffe tierischer Herkunft enthielten<br />

(Rindermilz- und Kalbsbriespulver), <strong>für</strong><br />

die keine TSE-Unbedenklichkeitsbescheinigungen<br />

(Transmissible Spongiforme<br />

Enzephalopathien) vorlagen. Das heißt, es<br />

ist nicht sichergestellt, dass die Produkte<br />

frei sind von den Erregern der Creutzfeld-<br />

Jacob-Krankheit, die bekanntermaßen<br />

einen tödlichen Verlauf nimmt. Die<br />

Proben wurden als bedenklich im Sinne<br />

des Arzneimittelgesetzes beurteilt, der<br />

Vorgang durch die Arzneimittelüberwachungsbehörde<br />

an die zuständige Staatsanwaltschaft<br />

abgegeben.<br />

Um Missverständnissen vorzubeugen, sei<br />

darauf hingewiesen, dass die Mehrzahl der<br />

auf dem Markt befindlichen Nahrungsergänzungsmittel<br />

nicht zu beanstanden ist,<br />

jedenfalls nicht hinsichtlich einer Arzneimitteleigenschaft.<br />

Die genannten Beispiele<br />

belegen aber einen Trend, nach dem<br />

immer mehr Arzneimittel ohne Zulassung<br />

auf dem Markt gebracht werden, sei es als<br />

„Nahrungsergänzungsmittel“, „diätetische<br />

Lebensmittel“, „Medizinprodukte“ oder als<br />

nachgemachte Arzneimittel.<br />

So wurde eine Verdachtsprobe mit dem<br />

Zytostatikum Oxaliplatin beanstandet, weil<br />

es sich um ein nachgemachtes Arzneimittel<br />

<strong>für</strong> ein gleichartiges, zugelassenes Produkt<br />

eines weltweit agierenden Herstellers<br />

handelte. Aufgrund einer Patientenbeschwerde<br />

wurde über die Arzneimittelüberwachungsbehörde<br />

ein Kapselpräparat<br />

mit dem Wirkstoff Bicalutamid eingeliefert.<br />

Dieser Wirkstoff, der zur Behandlung<br />

des Prostatakarzinoms eingesetzt wird, ist<br />

auch in einem zugelassenen Fertigarzneimittel<br />

enthalten. Die Verdachtsprobe wurde<br />

aber in einer Apotheke hergestellt und<br />

enthielt den Wirkstoff nur zu etwa 50 %<br />

der angegebenen Menge. Darüber hinaus<br />

war nicht bekannt, woher die Apotheke<br />

den noch patentgeschützten Wirkstoff<br />

bezogen hatte.<br />

Obwohl im Berichtzeitraum keine Arzneimittelfälschungen<br />

im ILAT vorgelegt<br />

wurden, ist bekannt, dass auch diese<br />

weltweit zunehmen und die Quote im<br />

Schwarzmarktbereich auf 10 % geschätzt<br />

wird. Im Sinne des Verbraucherschutzes ist<br />

eine weitere Intensivierung der Überwachungsmaßnahmen<br />

und der Probenahme<br />

dringend erforderlich. Insbesondere sollte<br />

die ressortübergreifende Zusammenarbeit<br />

der betroffenen Stellen in Berlin<br />

(Landeskriminalamt, Staatsanwaltschaft,<br />

Gerichte, Zolldienststellen, Arzneimittelund<br />

Lebensmittelüberwachung, Bundesbehörden)<br />

zentral koordiniert und dieser<br />

Entwicklung angepasst werden. ˇ<br />

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