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Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben ...

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Fachbereich 24 · Geschäftsbereich I<br />

Geflügelfleisch-Untersuchung im ILAT<br />

durch die Senatsverwaltung <strong>für</strong> Gesundheit,<br />

Soziales und Verbraucherschutz eine<br />

Meldung im europäischen Schnellwarnsystem<br />

(RASFF) ausgelöst.<br />

Durch diese von den Lebensmittelüberwachungsbehörden<br />

durchgeführten<br />

Kontrollen fiel u.a. eine Großhandelsfirma<br />

auf, bei der verdorbenes Fleisch gefunden<br />

wurde. Die bei diesen Proben außerdem<br />

häufig festgestellte Kontamination vieler<br />

Partien durch Salmonellen ist nicht auf<br />

eine zu lange Lagerung der Ware zurückzuführen,<br />

wohl aber auf belastetes<br />

Rohmaterial oder auf mangelhafte Hygienebedingungen<br />

während der Gewinnung.<br />

Der Nachweis von Salmonellen in Geflügelfleisch<br />

ist insbesondere aufgrund der Gefahr<br />

der Kreuzkontamination (Keimübertragung<br />

während der Zubereitung im Haushalt) auf<br />

zum Rohverzehr bestimmte Lebensmittel<br />

als gesundheitsschädlich zu beurteilen.<br />

Außerdem unterliegen fleischverarbeitende<br />

<strong>Betrieb</strong>e der VO (EG) 2073/2005, die die<br />

Einhaltung von gesundheitsrelevanten<br />

Lebensmittelsicherheitskriterien fordert.<br />

Nach dieser Verordnung dürfen auch in<br />

zum Verzehr nach Erhitzung bestimmten<br />

Geflügelfleischzubereitungen keine Salmonellen<br />

nachweisbar sein.<br />

Einen Schwerpunkt der durchgeführten<br />

Untersuchungen bildete auch 2006 wieder<br />

das Erzeugnis Döner Kebab. Die Veterinär-<br />

und Lebensmittelaufsichtsämter<br />

aller <strong>Berliner</strong> Bezirke wurden auf Grund<br />

diverser Berichte in Presse und Fernsehen<br />

von der Senatsverwaltung dazu aufgefordert,<br />

Döner-Imbissbuden zu kontrollieren.<br />

Daher wurden in Form einer Art „Stufenkontrolle“<br />

die zu dem Erzeugnis „Döner“<br />

gehörenden, hygienisch besonders<br />

anfälligen Bestandteile wie Fleischanteil,<br />

Salat und beigegebene Soße einzeln einer<br />

sensorischen und mikrobiologischen<br />

Untersuchung unterzogen. Wie zu erwarten<br />

war, wurden vorhandene Keime beim<br />

Erhitzen des Fleisches am Spieß abgetötet,<br />

so dass das fertige Fleischerzeugnis aus<br />

mikrobiologischer Sicht keinen Anlass zu<br />

einer Beanstandung gab. Eine erhöhte<br />

Keimbelastung zeigte sich eher bei den<br />

beigegebenen Salaten.<br />

Bedingt durch das neue europäische<br />

Lebensmittelrecht (EU-Hygienepaket),<br />

das am 01.01.2006 in Kraft trat, entbrannte<br />

erneut eine Diskussion der beteiligten<br />

Kreise der Wirtschaft, Wissenschaft und<br />

Überwachung um die Definition und die<br />

damit verbundene Kennzeichnung des<br />

altbekannten Rohstoffs Separatorenfleisch<br />

(maschinell gewonnen durch Ablösung<br />

des an fleischtragenden Knochen nach<br />

dem Entbeinen haftenden Fleisches unter<br />

bestimmten Bedingungen).<br />

Nach § 8 Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung<br />

ist Separatorenfleisch bei<br />

verschiedenen Fleisch enthaltenden<br />

Lebensmitteln - wie z.B. diversen Wurstwaren<br />

- im Rahmen der erforderlichen<br />

„Quid-Deklaration“ (quantitative<br />

ingredient declaration) nicht als Fleisch<br />

definiert und muss daher im Verzeichnis<br />

der Zutaten extra als „Separatorenfleisch“<br />

aufgeführt werden. Dies hat zur Folge,<br />

dass der prozentual anzugebende<br />

Fleischanteil (Quid) bei Mitverarbeitung<br />

von Separatorenfleisch geringer ist als<br />

z.B. bei Produkten anderer Hersteller<br />

ohne Separatorenfleisch. Eine derartige<br />

Deklaration wird aus Wettbewerbsgründen<br />

seitens der Hersteller bzw.<br />

Vertreiber von Fleischerzeugnissen<br />

möglichst vermieden.<br />

Die Problematik der Mitverarbeitung<br />

von Separatorenfleisch verbunden mit<br />

fehlender Deklaration war deshalb bei<br />

Fleischerzeugnissen im Jahr 2006 nach<br />

wie vor aktuell. Statistisch gesehen war<br />

die fehlende Kenntlichmachung des<br />

Separatorenfleisches einer der häufigsten<br />

Gründe <strong>für</strong> eine Beanstandung aus histologischen<br />

Gründen.<br />

Weiterhin wurden Hackfleischerzeugnisse<br />

z.B. unter der Verkehrsbezeichnung<br />

„Frikadelle“ in den Verkehr gebracht, die<br />

lt. Zutatenliste ganz oder teilweise aus<br />

Separatorenfleisch bestanden. Bei diesen<br />

Produkten wurde somit gegen das Verbot<br />

der Herstellung von Hackfleisch bzw. aus<br />

Hackfleisch hergestellten Erzeugnissen<br />

unter Verwendung von Separatorenfleisch<br />

verstoßen. Eher zur Ausnahme gehörte<br />

der Nachweis von Separatorenfleisch in<br />

Erzeugnissen aus Fleisch von Wiederkäuern<br />

(Rinder, Schafe, Ziegen). Seit 2001 ist die<br />

Herstellung und somit auch die Mitverarbeitung<br />

von derartigem Separatorenfleisch<br />

auf Grund des BSE-Risikos gesetzlich<br />

verboten.<br />

Nach der neuen VO (EG) 853/2004 mit<br />

spezifischen Hygienevorschriften <strong>für</strong><br />

tierische Lebensmittel ist Separatorenfleisch<br />

hinsichtlich seiner Verwendungsmöglichkeiten<br />

in zwei Kategorien eingeteilt,<br />

und zwar in so genanntes „gutes“<br />

bzw. „schlechtes“ Separatorenfleisch. Im<br />

Gegensatz zu früher darf das so genannte<br />

„gute“ Separatorenfleisch unter bestimmten<br />

Bedingungen, verbunden mit der<br />

Erfüllung vorgegebener mikrobiolo-<br />

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