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Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben ...

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Geschäftsbereich I · Fachbereich 24/25/26<br />

Einige Produkte enthielten laut Kennzeichnung<br />

ferner Pigmentfarbstoffe<br />

wie Pigment Yellow 74, Pigment<br />

Yellow 83, Pigment Orange 13 und<br />

Pigment Orange 16, von denen bekannt<br />

ist, dass sie die bei der Entfernung von<br />

Tätowierungen mittels Laserbehandlung<br />

als Krebs erregend eingestufte aromatische<br />

Amine (3,3-Dichlorbenzidin<br />

bzw. o-Dianisidin) abspalten können.<br />

Solche Pigmente sollten daher grundsätzlich<br />

nicht mehr in Tätowierfarben<br />

verwendet werden. ˇ<br />

gischer Kriterien auch in Rohwürsten<br />

(z.B. Salami) verarbeitet werden.<br />

Derartige Produkte müssen frei von<br />

pathogenen Keimen sein, da sie in der<br />

Regel unerhitzt verzehrt werden.<br />

Inwieweit eine Gesundheitsgefährdung<br />

durch die Verwendung von nicht unter<br />

ausreichenden hygienischen Bedingungen<br />

gewonnenem „gutem“ Separatorenfleisch<br />

in Rohwürsten ausgeschlossen werden<br />

kann, bleibt abzuwarten. ˇ<br />

IR-spektroskopische<br />

Untersuchung von Tätowierfarben<br />

„Gutes“ Separatorenfleisch<br />

„Schlechtes“ Separatorenfleisch<br />

Fachbereich 25 | Bedarfsgegenstände,<br />

Spielwaren, Kosmetika,<br />

Tabakerzeugnisse u.a.<br />

In der Vergangenheit wurde wiederholt<br />

über Nebenwirkungen bei Tätowierungen<br />

berichtet. Seit Inkrafttreten des neuen<br />

Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständegesetzbuch<br />

(LFGB) im<br />

September 2005 sind diese Mittel nun in<br />

Deutschland den kosmetischen Mitteln<br />

gleichgestellt. Anforderungen an die<br />

Zusammensetzung und Kennzeichnung<br />

von Tätowierfarben sollen zukünftig in<br />

einer speziellen Rechtsverordnung<br />

geregelt werden.<br />

Erste Untersuchungen einer größeren<br />

Serie von Tätowierfarben aus <strong>Berliner</strong><br />

Tätowierstudios (21 Proben) haben<br />

gezeigt, dass insbesondere der mikrobiologische<br />

Status bei einigen Produkten<br />

unbefriedigend ist. Bei seltener eingesetzten<br />

Farben werden die angebrochenen<br />

Gebinde über einen sehr langen<br />

Zeitraum weiter verwendet. Drei dieser<br />

Proben (eines Herstellers) wiesen eine<br />

deutlich erhöhte Gesamtkeimzahl auf.<br />

Es wurden Keime der Spezies Pseudomonas<br />

fluoreszenz, Candida pelliculosa,<br />

Citrobacter freundii und Serratia spez.<br />

sowie Enterobakteriazeen nachgewiesen.<br />

Auch bei zwei original verschlossenen<br />

Produkten waren nach Anreicherung<br />

Sporenbildner und Propionibakterien<br />

nachweisbar. Dies deutet auf mögliche<br />

hygienische Mängel bei der Produktion hin.<br />

Die Befunde belegen die bereits aus<br />

anderen Untersuchungen bekannte Problematik<br />

der Haltbarkeit von Tätowierfarben.<br />

Fachbereich 26 | Frisches Obst,<br />

Gemüse, Kartoffeln, Rückstandsuntersuchungen<br />

Im zentralen Dienst <strong>für</strong> Rückstandsanalytik<br />

wurden insgesamt 1.800 Proben auf<br />

Pestizid- (711 Proben) und Tierarzneimittelrückstände<br />

(615 Proben) oder auf ihren<br />

Mykotoxingehalt (474 Proben) untersucht.<br />

14 Proben waren wegen Pestizid-Höchstmengenüberschreitungen<br />

zu beanstanden.<br />

In drei Proben Paprika aus Spanien wurde<br />

der in der EU nicht zugelassene Wirkstoff<br />

Isofenphos-methyl in Konzentrationen<br />

zwischen 0,03 und 0,07 mg/kg bestimmt.<br />

In einer Probe Buram Blumenhonig wurde<br />

das Sulfonamid Sulfadimidin mit einem<br />

Gehalt von 12,8 µg/kg nachgewiesen.<br />

Sulfonamide sind <strong>für</strong> die Behandlung<br />

von Bienenkrankheiten in der EU nicht<br />

zugelassen und somit dürfen Rückstände<br />

von Sulfonamiden in Honig nicht enthalten<br />

sein.<br />

Eine Einfuhruntersuchung (Pistazien<br />

aus der Türkei) war wegen überhöhter<br />

Aflatoxingehalte zu beanstanden.<br />

Drei Proben (italienische Teigware aus<br />

Mais, Maiswaffeln und Cornflakes)<br />

waren zu beanstanden, da der nach der<br />

Mykotoxin-Höchstmengenverordnung<br />

festgesetzte Höchstwert <strong>für</strong> die Summe<br />

der Gehalte an Fumonisin B1 und B2<br />

überschritten war.<br />

Im Rahmen der Untersuchung von Obst,<br />

Gemüse und Kartoffeln war eine Kundenbeschwerde<br />

„Äpfel aus Brasilien“ auffällig,<br />

die einen muffigen Geruch aufwies. Dieser<br />

Geruch stammte von dem in den Äpfeln<br />

nachgewiesenen Stoff 2,4,6-Tribromanisol,<br />

der durch Biomethylierung durch Mikroorganismen<br />

aus 2,4,6-Tribromphenol<br />

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