02.11.2012 Aufrufe

Hamburgische Bauordnung - Feuerschutz Holt

Hamburgische Bauordnung - Feuerschutz Holt

Hamburgische Bauordnung - Feuerschutz Holt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 72a Baubeginn<br />

(1) Mit der Bauausführung, der Beseitigung baulicher Anlagen oder mit der Ausführung<br />

des jeweiligen Bauabschnitts darf erst begonnen werden, wenn<br />

1. die Baugenehmigung der Bauherrin oder dem Bauherrn zugegangen ist und<br />

2. die nach § 68 erforderlichen Bescheinigungen sowie die Baubeginnanzeige der<br />

Bauaufsichtsbehörde vorliegen;<br />

(2) Vor Baubeginn eines Gebäudes müssen die Grundfläche abgesteckt und seine<br />

Höhenlage festgelegt und gekennzeichnet sein.<br />

(3) Die Baugenehmigungen, Bauvorlagen, bautechnischen Nachweise sowie<br />

Bescheinigungen von Prüfsachverständigen müssen an der Baustelle von<br />

Baubeginn an vorliegen.<br />

(4) Die Bauherrin oder der Bauherr hat den Ausführungsbeginn<br />

genehmigungsbedürftiger Vorhaben und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach<br />

einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten mindestens eine Woche vorher der<br />

Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen (Baubeginnanzeige).<br />

§ 73 Geltungsdauer der Baugenehmigung und des Vorbescheids.<br />

(1) Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von<br />

drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen<br />

oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.<br />

(2) Der Vorbescheid gilt ein Jahr.<br />

(3) Die Fristen nach den Absätzen 1 und 2 können auf Antrag jeweils bis zu einem Jahr<br />

verlängert werden. Sie können auch rückwirkend verlängert werden, wenn der<br />

Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.<br />

Dritter Abschnitt<br />

Bauaufsichtliche Maßnahmen, Bauüberwachung, Baulasten<br />

HBauO-Text 01.07.2005 63

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!