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Fo - UniversitätsVerlagWebler

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<strong>Fo</strong><br />

W.D. Webler • Ausbau der Promotions- und Postdoc-Phase für vielfältige Aufgaben ...<br />

• Promovierende sollen Projektmanagementfähigkeiten<br />

und wo möglich und sinnvoll auch Erfahrungen in der<br />

Mitarbeiterführung erwerben.<br />

• Promovierenden soll Gelegenheit gegeben werden, an<br />

internationalen <strong>Fo</strong>rschungskooperationen zu partizipieren<br />

und ihre internationalen Kontakte auszubauen.<br />

• Promovierende sollen dabei unterstützt werden, weitere<br />

berufsfeldrelevante Schlüsselqualifikationen zu erwerben”<br />

(WR 2002, B.II., S. 48).<br />

<strong>Fo</strong> 3+4/2009<br />

Das detaillierte Profil wird von Fach zu Fach variieren.<br />

„Wichtig ist, dass Betreuer und Promovierende in gemeinsamer<br />

Absprache Lernziele festlegen, die die Dissertation<br />

ergänzen.” (Ebda) Der WR verweist darauf, dass Promotionen<br />

außer auf die wissenschaftliche Laufbahn auch „auf die<br />

Übernahme verantwortlicher Tätigkeiten in allen anderen<br />

Bereichen der Gesellschaft vorbereiten.” Die Zeit der Promotions-Phase<br />

reicht nicht aus, um alle „für eine weitere<br />

wissenschaftliche Laufbahn, insbesondere auch für eine Berufung<br />

in eine Junior-Professur” erforderlichen Kompetenzen<br />

zu erwerben. Daher spricht sich der WR für eine „Postdoktoranden-Phase”<br />

vor der Junior-Professur aus.„Für alle<br />

jene, die eine Tätigkeit außerhalb von Hochschule und <strong>Fo</strong>rschungseinrichtungen<br />

anstreben, wird es darauf ankommen,<br />

die dort geforderten Qualifikationsmerkmale während<br />

der Promotions-Phase in sonnvoller Weise zu akzentuieren<br />

und abzurunden. Auch hier sieht der Wissenschaftsrat eine<br />

wichtige Aufgabe der Promotionskollegs.”<br />

(Quelle: http://www.wissenschaftsrat.de/texte/5459-02.<br />

pdf, S. 49) Der WR will also die Promotions-Phase gerade<br />

nicht weiter auf eine Karriere in der Wissenschaft zuspitzen<br />

und vertiefen, wie das viele Promotionsprogramme (auch<br />

im Ausland, vgl. Beispiel im Anhang) faktisch tun, sondern<br />

hier das Ausbildungsziel eher in andere Berufe hinein verbreitern.<br />

Den Weg in die Wissenschaft soll eine Postdoktoranden-Phase<br />

ebnen. Auf diese <strong>Fo</strong>rderung wird später<br />

zurückgekommen. In allen diesen Kompetenz-Beschreibungen<br />

außerhalb des HRG - auch hier die des WR - wird der<br />

Bereich der Einstellungen und Haltungen und des Wertesystems<br />

unserer Gesellschaft weitgehend ausgeklammert (der<br />

jetzt erst in einem sehr kleinen Maßstab über die Kategorie<br />

des „Fehlverhaltens in der Wissenschaft” auf dem kleinstmöglichen<br />

Nenner notgedrungen berücksichtigt wird). Einerseits<br />

fehlt die gesellschaftspolitische Dimension: Auf § 7<br />

HRG („Ziele des Studiums”) bzw. dessen Übernahme in die<br />

Landesgesetze wird kein Bezug genommen. Wenn den<br />

Hochschulen ein gesellschaftlicher Auftrag für Ziele des Studiums<br />

gegeben wird, dann kann erwartet werden, dass alle<br />

Absolvent/innen diese Ziele erreicht haben. Auf der Stufe<br />

der Promotion sollten die Hochschulen diesen Auftrag ohnehin<br />

erfüllt haben. Er lautet: „Lehre und Studium sollen<br />

den Studenten auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten<br />

und ihm die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse,<br />

Fähigkeiten und Methoden dem jeweiligen Studiengang<br />

entsprechend so vermitteln, dass er zu wissenschaftlicher<br />

oder künstlerischer Arbeit und zu verantwortlichem Handeln<br />

in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen<br />

Rechtsstaat befähigt wird.”<br />

Gerade wenn sich Promovenden „auf die Übernahme verantwortlicher<br />

Tätigkeiten in allen anderen Bereichen der<br />

Gesellschaft vorbereiten” sollen (WR), brauchen sie solche<br />

Orientierungen. Dieser bisher vernachlässigte Teil des Bildungsauftrags<br />

der Hochschulen wird in der jüngeren internationalen<br />

Entwicklung, in der andere Kulturen die europäische<br />

Kultur herausfordern, sodass sie sich auf ihre<br />

Identität, aber auch Legitimation besinnen muss, immer<br />

wichtiger. Hinter solchen Stellungnahmen ist der alte Konflikt<br />

zu vermuten, dass Wissenschaft angeblich nichts mit<br />

der sie tragenden Gesellschaft und ihrem Wertesystem zu<br />

tun hat und daher Werteentscheidungen des Grundgesetzes<br />

nichts im Studium zu suchen haben. Da Hochschulen<br />

von den jeweiligen Gesellschaften eingerichtet und als öffentliche<br />

Einrichtungen getragen werden, um die Führungspersönlichkeiten<br />

genau jener Gesellschaften auszubilden,<br />

kann ein solcher Auftrag jedoch nicht ernsthaft bestritten<br />

werden. Der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges<br />

Lernen, der am 23. April 2008 verabschiedet worden<br />

ist, beschreibt die Lernergebnisse, mit denen Niveau 8<br />

(Promotion) erreicht werden kann. Auch hier ist jede gesellschaftspolitische<br />

Dimension ausgeblendet:<br />

Kenntnisse: Spitzenkenntnisse in einem Arbeits- oder Lernbereich<br />

und an der Schnittstelle zwischen verschiedenen<br />

Bereichen.<br />

Fertigkeiten: weitest fortgeschrittene und spezialisierte Fertigkeiten<br />

und Methoden, einschließlich Synthese und Evaluierung<br />

zur Lösung zentraler Fragestellungen in den Bereichen<br />

<strong>Fo</strong>rschung und/oder Innovation und zur Erweiterung<br />

oder Neudefinition vorhandener Kenntnisse oder beruflicher<br />

Praxis.<br />

Kompetenzen: Fachliche Autorität, Innovationsfähigkeit,<br />

Selbständigkeit, wissenschaftliche und berufliche Íntegrität<br />

und nachhaltiges Engagement bei der Entwicklung neuer<br />

Ideen oder Verfahren in führenden Arbeits- oder Lernkontexten,<br />

einschließlich der <strong>Fo</strong>rschung. (Quelle: http://ec.eur<br />

opa.eu/dgs/education_culture/publ/pdf/eqf/broch_de.pdf,<br />

S. 12f.)<br />

Auch wenn die HRK diesem Vorgehen bei der Beschreibung<br />

von Qualifikationen ihre Zustimmung gab (Beschluss des<br />

103. HRK-Senats vom 13. Februar 2007, Quelle: http://<br />

www.hrk.de/109_3657.php), geht dieser Text nur wenig<br />

(im letzten Drittel) über Kategorien der Bloom´schen Taxonomie<br />

(nur) kognitiver Lernziele hinaus. Dieser Katalog ist<br />

nicht falsch, aber unzureichend.<br />

Der letzte Satz des Textes des Qualifikationsrahmens verweist<br />

darauf, dass außerhalb Deutschlands der Doktorgrad<br />

auch für andere als <strong>Fo</strong>rschungsleistungen vergeben wird.<br />

Die Promotion bildet dort auf dem Hintergrund einer deutlich<br />

weiter entwickelten Gleichstellung von beruflicher und<br />

allgemeiner Bildung, die von der EU geteilt wird (vgl. Euro-<br />

Pass und APL) die höchste Stufe der Berufsausbildung. In<br />

diese Richtung hatte der Deutsche Bildungsrat Ende der<br />

60er Jahre mit seinem Abitur I und II gedacht (Abitur als<br />

Bestätigung für ein Kontinuum zwischen mehr theoretischen<br />

und mehr praktischen Leistungen), war aber mit solchen<br />

Plänen schnell politisch gestoppt worden.<br />

6.2 Eine Postdoktoranden-Phase und ihr Profil<br />

Selbst die besser organisierte Promotions-Phase kann<br />

weder zeitlich noch inhaltlich die Vorbereitung sowohl auf<br />

eine Karriere in der Wissenschaft als auch für andere Aufgaben<br />

in der Gesellschaft leisten. Das ist aus der Analyse beruflicher<br />

Anforderungen hervorgegangen, und das hat auch<br />

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