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Mein Ratgeber im täglichen Leben

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Ausgabe 2012<br />

Mehrkindzuschlag<br />

Können Eltern mit 3 oder mehreren Kindern, für welche<br />

Familienbeihilfe bezogen wird, erhalten<br />

das zu versteuernde Familieneinkommen darf für das Kalenderjahr<br />

vor dem Jahr, für welches der Antrag gestellt<br />

wird, 55.000 Euro nicht überschreiten.<br />

Höhe des Zuschlags:<br />

monatlich EUR 20,-/Kind<br />

Antragstellung:<br />

Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuererklärung<br />

nach Ablauf jedes Kalenderjahres,<br />

sofern keine Veranlagung erfolgt, mit einem<br />

gesonderten Formular (E4), jeweils be<strong>im</strong> Wohnsitzfinanzamt<br />

Schul– und He<strong>im</strong>beihilfe<br />

Die Schulbeihilfe und die He<strong>im</strong>beihilfe sollen Schüler/innen,<br />

die finanziell benachteiligt sind, das <strong>Leben</strong> leichter<br />

machen.<br />

Wer hat Anspruch?<br />

üü<br />

Österreichische Staatsbürger/innen und gleichgestellte<br />

Ausländer/innen<br />

üü<br />

sowie Ausländer/innen, deren Eltern in Österreich wenigstens<br />

fünf Jahre lang einkommensteuerpflichtig<br />

waren und hier den Mittelpunkt ihrer <strong>Leben</strong>sbeziehung<br />

hatten.<br />

üü<br />

Die Schüler/innen, die die He<strong>im</strong>beihilfe beziehen wollen,<br />

müssen die 8. Schulstufe absolviert haben. Wer um<br />

Schulbeihilfe ansuchen will, kann das ab der 10. Schulstufe<br />

tun.<br />

Voraussetzungen:<br />

üü<br />

Der Schüler/die Schülerin muss sozial bedürftig sein<br />

(Kriterien dafür sind: Einkommen, Familienstand, Familiengröße)<br />

üü<br />

Der Schüler/die Schülerin darf die gleiche Schulstufe<br />

nicht schon besucht haben<br />

üü<br />

Der Schüler/die Schülerin muss einen günstigen Schulerfolg<br />

(Notenschnitt in Pflichtgegenständen höchstens<br />

2,90, bei He<strong>im</strong>beihilfe 3,10) nachweisen<br />

üü<br />

Für He<strong>im</strong>beihilfe darf der Schüler nicht <strong>im</strong> gleichen<br />

Wohnort wohnen wie die Eltern und der Weg muss so<br />

lange sein, dass ein tägliches Hin- und Herfahren unmöglich<br />

wäre (in diesem Fall kann auch um Fahrtkostenbeihilfe<br />

angesucht werden).<br />

Höhe:<br />

üü<br />

Grundbeträge: EUR 1.130,-/Jahr bei Schulbeihilfe bzw.<br />

EUR 1.380,- bei He<strong>im</strong>beihilfe<br />

üü<br />

Es gibt Zu- und Abschläge<br />

Antragstellung:<br />

üü<br />

Bei der zugehörigen Schulbeihilfen-Behörde bis Ende<br />

des Kalenderjahres, in dem das Unterrichtsjahr beginnt<br />

üü<br />

Antragsformulare liegen bei allen Direktionen der Polytechnischen<br />

Schulen sowie der mittleren und höheren<br />

Schulen auf<br />

üü<br />

Die Schule bestätigt den Schulerfolg, die Schulstufe,<br />

den Schulbesuch und bei einem He<strong>im</strong>beihilfenantrag<br />

allenfalls die Unzumutbarkeit des täglichen Weges<br />

vom elterlichen Wohnort zur Schule<br />

üü<br />

Das He<strong>im</strong> bzw. der/die private Unterkunftgeber/in bestätigt,<br />

dass der/die Schüler/in <strong>im</strong> He<strong>im</strong> bzw. be<strong>im</strong>/bei<br />

der privaten Unterkunftgeber/in wohnt<br />

Nähere Infos gibt es auch be<strong>im</strong> Bundesministerium für<br />

Unterricht, Kunst und Kultur oder be<strong>im</strong><br />

Landesschulrat für Steiermark<br />

Körblergasse 23, A-8011 Graz<br />

T +43 (0)316 345-0<br />

F +43 (0)316 345-72<br />

lsr@lsr-stmk.gv.at<br />

www.lsr-stmk.gv.at<br />

Hinweis:<br />

Auch Erwachsene, die einen Schulabschluss nachholen<br />

wollen, können diese Beihilfe beantragen. Der Schulbesuch,<br />

für den Schul- oder He<strong>im</strong>beihilfe beantragt<br />

wird,muss vor Vollendung des 30. <strong>Leben</strong>sjahres begonnen<br />

haben.<br />

Die Altersgrenze erhöht sich um ein weiteres Jahr für jedes<br />

volle Jahr, in dem sich der Schüler/die Schülerin länger<br />

als vier Jahre zur Gänze selbst erhalten hat.<br />

Schulbeihilfe der<br />

Arbeiterkammer<br />

Wer hat Anspruch<br />

üü<br />

Voraussetzung für den Bezug der Schulbeihilfe der Arbeiterkammer<br />

ist die Mitgliedschaft zumindest eines<br />

Elternteiles bei der AK Steiermark<br />

üü<br />

gefördert werden Schüler/innen ab der 9. Schulstufe,<br />

welche eine öffentliche Schule oder eine private Schule<br />

mit Öffentlichkeitsrecht besuchen<br />

Voraussetzungen:<br />

üü<br />

Das Bruttojahreseinkommen des Haushaltes darf<br />

best<strong>im</strong>mte Einkommensgrenzen nicht übersteigen<br />

(2011/12 geltende Einkommensgrenzen für 2010: 1<br />

Person: EUR 16.719,-, 2 Personen: EUR 23.833,- 3 Personen<br />

EUR 34.124,-, 4 Personen EUR 45.500,-)<br />

Höhe der Beihilfe:<br />

üü<br />

Die Beihilfe beträgt EUR 200,- pro Schuljahr.

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