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Elternratgeber: Wir reden mit

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Eine qualifizierte Stellungnahme der Eltern- und Schülervertretung setzt voraus,<br />

dass die Klassensprecherinnen und Klassensprecher und die Klassenelternvertreterinnen<br />

und Klassenelternvertreter vor Beginn der Zeugnisberatung hinreichend<br />

über die Entwicklung des Leistungsstandes in der Klasse informiert werden und<br />

ihnen eine angemessene Möglichkeit zur Äußerung eingeräumt wird. Entsprechend<br />

verständigen sich die Beteiligten darüber,<br />

➜ von wem (zum Beispiel Schulleitung, Klassenlehrerin oder Klassenlehrer<br />

oder einer anderen beauftragten Lehrkraft),<br />

➜ wann (zum Beispiel un<strong>mit</strong>telbar vor der Zeugniskonferenz oder<br />

zu einem früheren Zeitpunkt),<br />

➜ in welcher Form (zum Beispiel schriftlich durch Notenübersichten<br />

oder mündlich) und<br />

➜ in welchem Kreis (bei Treffen <strong>mit</strong> den Vertreterinnen und Vertretern<br />

der Eltern- und Schülerseite oder auf Elternabenden)<br />

die Informationen über den Leistungsstand der Klasse gegeben<br />

werden.<br />

Das folgende Beispiel aus einer Gesamtschule zeigt, wie die Information der<br />

Eltern- und Schülervertretung über den Leistungsstand einer Klasse erfolgen kann:<br />

15<br />

Wichtig:<br />

Die Mitglieder der in<br />

diesem Gesetz genannten<br />

Gremien sind zur<br />

Verschwiegenheit über<br />

personenbezogene Daten<br />

verpflichtet (§ 105 Absatz<br />

1 Hamburgisches<br />

Schulgesetz).

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