Elternratgeber: Wir reden mit
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Eine qualifizierte Stellungnahme der Eltern- und Schülervertretung setzt voraus,<br />
dass die Klassensprecherinnen und Klassensprecher und die Klassenelternvertreterinnen<br />
und Klassenelternvertreter vor Beginn der Zeugnisberatung hinreichend<br />
über die Entwicklung des Leistungsstandes in der Klasse informiert werden und<br />
ihnen eine angemessene Möglichkeit zur Äußerung eingeräumt wird. Entsprechend<br />
verständigen sich die Beteiligten darüber,<br />
➜ von wem (zum Beispiel Schulleitung, Klassenlehrerin oder Klassenlehrer<br />
oder einer anderen beauftragten Lehrkraft),<br />
➜ wann (zum Beispiel un<strong>mit</strong>telbar vor der Zeugniskonferenz oder<br />
zu einem früheren Zeitpunkt),<br />
➜ in welcher Form (zum Beispiel schriftlich durch Notenübersichten<br />
oder mündlich) und<br />
➜ in welchem Kreis (bei Treffen <strong>mit</strong> den Vertreterinnen und Vertretern<br />
der Eltern- und Schülerseite oder auf Elternabenden)<br />
die Informationen über den Leistungsstand der Klasse gegeben<br />
werden.<br />
Das folgende Beispiel aus einer Gesamtschule zeigt, wie die Information der<br />
Eltern- und Schülervertretung über den Leistungsstand einer Klasse erfolgen kann:<br />
15<br />
Wichtig:<br />
Die Mitglieder der in<br />
diesem Gesetz genannten<br />
Gremien sind zur<br />
Verschwiegenheit über<br />
personenbezogene Daten<br />
verpflichtet (§ 105 Absatz<br />
1 Hamburgisches<br />
Schulgesetz).