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Elternratgeber: Wir reden mit

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Schriftliche Lernerfolgskontrollen – Klassenarbeiten<br />

Die überarbeiteten Richtlinien für Klassenarbeiten – neu: »Richtlinie für schriftliche<br />

Lernerfolgskontrollen in allgemeinbildenden Schulen (siehe unten, Seiten 65<br />

und 66) –« gelten seit 1. August 2007 für die Klassen 3 bis 10 der Grundschule, den<br />

Beobachtungsstufen (5. und 6. Klasse) der Haupt- und Realschule, der integrierten<br />

und der kooperativen Gesamtschule und des Gymnasiums. Die Richtlinie regelt die<br />

Klassenarbeiten in allen Fächern, umfasst also auch solche Arbeiten, die bisher als<br />

bloße »Tests« galten. Die Lehrkräfte müssen den Schülerinnen und Schülern ausreichend<br />

Zeit zur Vorbereitung, zum Wiederholen und Üben vor einer Klassenarbeit einräumen.<br />

Die schriftlichen Lernerfolgskontrollen, wie die Klassenarbeiten in der Richtlinie<br />

genannt werden, richten sich in Umfang und Dauer nach Alter und Leistungsfähigkeit<br />

der Schülerinnen und Schüler. In den Fächern Deutsch, Mathematik und<br />

den Fremdsprachen werden pro Schuljahr mindestens vier schriftliche Lernerfolgskontrollen<br />

geschrieben, in allen anderen Fächern außer in Sport, Kunst und dem<br />

Fach »Darstellendes Spiel« mindestens zwei. Die Klassenkonferenz soll zu Beginn<br />

eines jeden Halbjahres über die gleichmäßige Verteilung der Klassenarbeiten auf<br />

das Halbjahr entscheiden; die Termine sind nach Abstimmung innerhalb der Jahrgangsstufe<br />

festzulegen.<br />

Die Rückgabe der korrigierten und bewerteten Klassenarbeiten durch die Lehrkräfte<br />

soll zeitnah erfolgen. Die Klassenarbeiten sind so zu korrigieren, dass den<br />

Schülerinnen und Schülern geholfen wird und aus der Beurteilung Hinweise für<br />

ihre weitere Arbeit erhalten.<br />

Wichtig !<br />

Werbung, Sponsoring und andere wirtschaftliche Aktivitäten<br />

Die »Richtlinie zu Werbung, Sponsoring und sonstigen wirtschaftlichen Aktivitäten<br />

in staatlichen Schulen« (»Schulrecht Hamburg«: 5. 11. 6.) sieht unter Ziffer 5<br />

vor, dass die Schulkonferenz im Rahmen des Schulprogramms »konkretisierende<br />

Grundsätze zur Annahme von Spenden und Zuwendungen sowie zur Erzielung<br />

von Einnahmen durch schulische Aktivitäten« beschließen kann. Unter Ziffer 7 ist<br />

festgelegt, dass die Schulleitung der Schulkonferenz jährlich über die der Schule zugeflossenen<br />

Zuwendungen und Spenden und die von ihr durch sonstige wirtschaftliche<br />

Aktivitäten erzielten Einnahmen sowie über die Verwendung dieser Mittel<br />

berichtet.

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