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Elternratgeber: Wir reden mit

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Trainingsbausteine<br />

7. Elternposition: Wie bereiten sich Eltern auf Entscheidungen der schulöffentlich<br />

tagenden Schulkonferenzen vor?<br />

8. Erfolgreiche Elternvertretung:<br />

Wie ist ein »Zusammenspiel« der Eltern zu erreichen?<br />

9. Wie setzen sich Elternvertreter/innen erfolgreich <strong>mit</strong> Schulleitung und<br />

Lehrkräften auseinander?<br />

10. Wie leiten und gestalten Klassenelternvertreter/innen Elternabende?<br />

Modelle, Anregungen, Tipps<br />

11. Die Schulinspektion kommt und nun? »<strong>Wir</strong> bereiten uns auf die<br />

Befragung der Eltern vor«<br />

Angebote und unterstützende Begleitung<br />

12* Was können Eltern tun,<br />

was kann die Elternvertretung tun, wenn...<br />

Angebote nach Wunsch zu speziellen Themen, soweit sie sich im<br />

Themenkreis »Stärkung der Mitwirkungsrechte der Eltern« bewegen<br />

13 Begleitung für Elternräte<br />

Unterstützung des Elternrates, z.B. bei der<br />

· Vorbereitung der Beschlüsse in der Schulkonferenz<br />

· Aktualisierung des Schulprogramms<br />

· Vorbereitung einer bevorstehenden Schulinspektion<br />

* Veranstaltungen <strong>mit</strong> Sternchen können in einigen Sprachen auch <strong>mit</strong><br />

Übersetzung angeboten werden (Dolmetscher).<br />

Technische Hilfeleistungen für Gremien<br />

Die in den Schulen gebildeten Gremien – unter anderem die<br />

Eltern- und Kreiselternräte – können im Rahmen ihrer Aufgaben<br />

von den Materialien und technischen Einrichtungen<br />

der Schule Gebrauch machen. Mit dem Wegfall der »Richtlinie<br />

über technische Hilfeleistung durch die Schulen bzw. die<br />

Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung für die Gremien<br />

nach dem Hamburgischen Schulgesetz« entfällt nicht der Anspruch<br />

dieser Gremien auf (technische) Hilfestellung. Vielmehr<br />

haben die Gremien Rechtsansprüche. Das Schulgesetz regelt<br />

diese klar, wenn auch nicht so detailliert wie die Richtlinie.<br />

Soweit die Gremien also Aufgaben nach dem Schulgesetz wahrnehmen, haben<br />

sie schon nach dem Gesetz einen Anspruch auf die notwendige Unterstützung.<br />

In Zeiten erweiterter Selbstverantwortung der Schulen sollten diese die jeweilige<br />

Zusammenarbeit <strong>mit</strong> den Gremien und deren Unterstützung innerhalb des durch<br />

Aufgabenbeschreibung und Unterstützungsanspruch gebildeten gesetzlichen<br />

Rahmens frei gestalten können.

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