Elternratgeber: Wir reden mit
Elternratgeber: Wir reden mit
Elternratgeber: Wir reden mit
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Trainingsbausteine<br />
7. Elternposition: Wie bereiten sich Eltern auf Entscheidungen der schulöffentlich<br />
tagenden Schulkonferenzen vor?<br />
8. Erfolgreiche Elternvertretung:<br />
Wie ist ein »Zusammenspiel« der Eltern zu erreichen?<br />
9. Wie setzen sich Elternvertreter/innen erfolgreich <strong>mit</strong> Schulleitung und<br />
Lehrkräften auseinander?<br />
10. Wie leiten und gestalten Klassenelternvertreter/innen Elternabende?<br />
Modelle, Anregungen, Tipps<br />
11. Die Schulinspektion kommt und nun? »<strong>Wir</strong> bereiten uns auf die<br />
Befragung der Eltern vor«<br />
Angebote und unterstützende Begleitung<br />
12* Was können Eltern tun,<br />
was kann die Elternvertretung tun, wenn...<br />
Angebote nach Wunsch zu speziellen Themen, soweit sie sich im<br />
Themenkreis »Stärkung der Mitwirkungsrechte der Eltern« bewegen<br />
13 Begleitung für Elternräte<br />
Unterstützung des Elternrates, z.B. bei der<br />
· Vorbereitung der Beschlüsse in der Schulkonferenz<br />
· Aktualisierung des Schulprogramms<br />
· Vorbereitung einer bevorstehenden Schulinspektion<br />
* Veranstaltungen <strong>mit</strong> Sternchen können in einigen Sprachen auch <strong>mit</strong><br />
Übersetzung angeboten werden (Dolmetscher).<br />
Technische Hilfeleistungen für Gremien<br />
Die in den Schulen gebildeten Gremien – unter anderem die<br />
Eltern- und Kreiselternräte – können im Rahmen ihrer Aufgaben<br />
von den Materialien und technischen Einrichtungen<br />
der Schule Gebrauch machen. Mit dem Wegfall der »Richtlinie<br />
über technische Hilfeleistung durch die Schulen bzw. die<br />
Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung für die Gremien<br />
nach dem Hamburgischen Schulgesetz« entfällt nicht der Anspruch<br />
dieser Gremien auf (technische) Hilfestellung. Vielmehr<br />
haben die Gremien Rechtsansprüche. Das Schulgesetz regelt<br />
diese klar, wenn auch nicht so detailliert wie die Richtlinie.<br />
Soweit die Gremien also Aufgaben nach dem Schulgesetz wahrnehmen, haben<br />
sie schon nach dem Gesetz einen Anspruch auf die notwendige Unterstützung.<br />
In Zeiten erweiterter Selbstverantwortung der Schulen sollten diese die jeweilige<br />
Zusammenarbeit <strong>mit</strong> den Gremien und deren Unterstützung innerhalb des durch<br />
Aufgabenbeschreibung und Unterstützungsanspruch gebildeten gesetzlichen<br />
Rahmens frei gestalten können.