Elternratgeber: Wir reden mit
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Empfehlungen zur Vergabe von Hausaufgaben in der<br />
Sekundarstufe I des achtstufigen Gymnasiums<br />
67<br />
»Der achtjährige Bildungsgang am Gymnasium <strong>mit</strong><br />
Nach<strong>mit</strong>tagsunterricht an mehreren Tagen und einer<br />
wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von zum Teil<br />
34 bis 36 Unterrichtsstunden erfordert eine veränderte<br />
Lernorganisation.<br />
Die Festigung und Vertiefung von Einsichten, die<br />
weitere Einübung, die Anwendung von Fertigkeiten<br />
und die Wiederholung werden deshalb verstärkt in den<br />
schulischen Unterricht integriert. Dies kann z. B. durch<br />
die Einführung von Studienzeiten geschehen oder<br />
durch die Integration geeigneter Phasen in den laufenden<br />
Fachunterricht (integrativ).<br />
Hausaufgaben setzen die im Unterricht eingeleiteten<br />
Lernprozesse fort. Sie können den Unterricht ergänzen<br />
und den Fortgang des Unterrichts vorbereiten. Hausaufgaben<br />
sind verbindlich.<br />
Die Formen der schulischen und häuslichen Aufgaben<br />
sind vielfältig:<br />
➜ Übungen und Wiederholungen<br />
➜ Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde<br />
➜ Lernen von Vokabeln, Formeln, Begriffen oder<br />
Merksätzen<br />
➜ Auswendiglernen von Texten<br />
➜ Literatur- oder Internet-Recherche<br />
➜ Anfertigung von Referaten und Präsentationen<br />
➜ Lektüre<br />
➜ Praktische Erkundungen<br />
➜ Vorbereitung auf Lernerfolgskontrollen<br />
Voraussetzung für die sinnvolle Erteilung von Aufgaben,<br />
die zu Hause oder in einer additiven schulischen Hausaufgabenbetreuung<br />
erledigt werden, ist die Koordination<br />
der in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräfte im<br />
Hinblick auf die Anforderungen an die tägliche Hausaufgabenzeit<br />
und die Art der Aufgaben:<br />
1. Die Klassenkonferenz legt in Absprache <strong>mit</strong> den jeweiligen<br />
Fachkonferenzen und Jahrgangskonferenzen<br />
die Grundsätze für den Umfang und die Verteilung<br />
der Hausaufgaben und der Lernerfolgskontrollen<br />
fest.<br />
2. Den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern<br />
wird die Hausaufgaben- und Klassenarbeitsregelung<br />
erläutert.<br />
3. Den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten<br />
werden die Termine für längerfristige<br />
Aufgaben (Lektüren, Projektmappen, Referate)<br />
und die Lernerfolgskontrollen zu Beginn eines<br />
Schulhalbjahres bekanntgegeben.<br />
4. Die Termine der Hausaufgaben werden im Klassenzimmer<br />
gut sichtbar für alle – Schüler und Lehrer<br />
–ausgehängt; auch die Lehrer der Fremdsprachengruppen<br />
und der Fächer, die im Wahlpflichtunterricht<br />
angeboten werden, sind verpflichtet, diese<br />
Pläne zur Kenntnis zu nehmen.<br />
5. An Tagen, an denen der Pflicht- bzw. Wahlpflichtunterricht<br />
nach 15.30 Uhr endet, dürfen keine<br />
schriftlichen Hausaufgaben zum nächsten Tag erteilt<br />
werden.<br />
6. Für die Einhaltung der Regelung ist der Klassenlehrer<br />
verantwortlich.<br />
7. Das Gymnasium bietet Hausaufgabenzirkel am<br />
Nach<strong>mit</strong>tag an, in denen die Schülerinnen und<br />
Schüler der Klassen 5 bis 10 ihre Hausaufgaben<br />
anfertigen können. Dazu ist es erforderlich, dass<br />
ruhige Klassenräume <strong>mit</strong> PC-Arbeitsplätzen und<br />
Handbibliotheken zur Verfügung gestellt werden.<br />
Für Aufsicht und Hilfestellung haben die Gymnasien<br />
entsprechende Mittelzuweisungen erhalten.<br />
Dr. Michael Just 25. Juni 2008<br />
Behörde für Schule und Berufsbildung/<br />
Amt für Bildung: Abteilung Gymnasium«