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Elternratgeber: Wir reden mit

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Empfehlungen zur Vergabe von Hausaufgaben in der<br />

Sekundarstufe I des achtstufigen Gymnasiums<br />

67<br />

»Der achtjährige Bildungsgang am Gymnasium <strong>mit</strong><br />

Nach<strong>mit</strong>tagsunterricht an mehreren Tagen und einer<br />

wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von zum Teil<br />

34 bis 36 Unterrichtsstunden erfordert eine veränderte<br />

Lernorganisation.<br />

Die Festigung und Vertiefung von Einsichten, die<br />

weitere Einübung, die Anwendung von Fertigkeiten<br />

und die Wiederholung werden deshalb verstärkt in den<br />

schulischen Unterricht integriert. Dies kann z. B. durch<br />

die Einführung von Studienzeiten geschehen oder<br />

durch die Integration geeigneter Phasen in den laufenden<br />

Fachunterricht (integrativ).<br />

Hausaufgaben setzen die im Unterricht eingeleiteten<br />

Lernprozesse fort. Sie können den Unterricht ergänzen<br />

und den Fortgang des Unterrichts vorbereiten. Hausaufgaben<br />

sind verbindlich.<br />

Die Formen der schulischen und häuslichen Aufgaben<br />

sind vielfältig:<br />

➜ Übungen und Wiederholungen<br />

➜ Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde<br />

➜ Lernen von Vokabeln, Formeln, Begriffen oder<br />

Merksätzen<br />

➜ Auswendiglernen von Texten<br />

➜ Literatur- oder Internet-Recherche<br />

➜ Anfertigung von Referaten und Präsentationen<br />

➜ Lektüre<br />

➜ Praktische Erkundungen<br />

➜ Vorbereitung auf Lernerfolgskontrollen<br />

Voraussetzung für die sinnvolle Erteilung von Aufgaben,<br />

die zu Hause oder in einer additiven schulischen Hausaufgabenbetreuung<br />

erledigt werden, ist die Koordination<br />

der in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräfte im<br />

Hinblick auf die Anforderungen an die tägliche Hausaufgabenzeit<br />

und die Art der Aufgaben:<br />

1. Die Klassenkonferenz legt in Absprache <strong>mit</strong> den jeweiligen<br />

Fachkonferenzen und Jahrgangskonferenzen<br />

die Grundsätze für den Umfang und die Verteilung<br />

der Hausaufgaben und der Lernerfolgskontrollen<br />

fest.<br />

2. Den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern<br />

wird die Hausaufgaben- und Klassenarbeitsregelung<br />

erläutert.<br />

3. Den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten<br />

werden die Termine für längerfristige<br />

Aufgaben (Lektüren, Projektmappen, Referate)<br />

und die Lernerfolgskontrollen zu Beginn eines<br />

Schulhalbjahres bekanntgegeben.<br />

4. Die Termine der Hausaufgaben werden im Klassenzimmer<br />

gut sichtbar für alle – Schüler und Lehrer<br />

–ausgehängt; auch die Lehrer der Fremdsprachengruppen<br />

und der Fächer, die im Wahlpflichtunterricht<br />

angeboten werden, sind verpflichtet, diese<br />

Pläne zur Kenntnis zu nehmen.<br />

5. An Tagen, an denen der Pflicht- bzw. Wahlpflichtunterricht<br />

nach 15.30 Uhr endet, dürfen keine<br />

schriftlichen Hausaufgaben zum nächsten Tag erteilt<br />

werden.<br />

6. Für die Einhaltung der Regelung ist der Klassenlehrer<br />

verantwortlich.<br />

7. Das Gymnasium bietet Hausaufgabenzirkel am<br />

Nach<strong>mit</strong>tag an, in denen die Schülerinnen und<br />

Schüler der Klassen 5 bis 10 ihre Hausaufgaben<br />

anfertigen können. Dazu ist es erforderlich, dass<br />

ruhige Klassenräume <strong>mit</strong> PC-Arbeitsplätzen und<br />

Handbibliotheken zur Verfügung gestellt werden.<br />

Für Aufsicht und Hilfestellung haben die Gymnasien<br />

entsprechende Mittelzuweisungen erhalten.<br />

Dr. Michael Just 25. Juni 2008<br />

Behörde für Schule und Berufsbildung/<br />

Amt für Bildung: Abteilung Gymnasium«

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