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Elternratgeber: Wir reden mit

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Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung<br />

Kontakt<br />

Unfallkasse Nord<br />

Standort Hamburg<br />

Spohrstraße 2<br />

22083 Hamburg<br />

Tel. (040) 2 7153-0<br />

Fax (040) 2 7153-1000<br />

E-Mail: uk@-uk-nord.de<br />

www.uk-nord.de<br />

Wenn ein Unfall passiert ist:<br />

➜ Die Schule muss den Unfall<br />

der Unfallkasse melden.<br />

➜ Sie brauchen dem Arzt<br />

oder dem Krankenhaus lediglich<br />

<strong>mit</strong>zuteilen, dass Ihr Kind<br />

einen Schulunfall erlitten hat.<br />

➜ Arzt oder Krankenhaus<br />

rechnen direkt <strong>mit</strong> der Unfallkasse<br />

ab, deshalb brauchen<br />

Sie Ihre Krankenversicherungskarte<br />

oder Ihre Unterlagen zu<br />

Ihrer privaten Versicherung<br />

nicht.<br />

➜ Sollten der Unfallkasse<br />

noch Angaben von Ihnen<br />

fehlen, wird sie sich an Sie<br />

wenden.<br />

UnsereAngebote für Sie:<br />

Zu Prävention und gesunde<br />

Schule:<br />

Beratung Fred Babel<br />

Tel. (040) 2 71 53-224<br />

E-Mail:<br />

fred.babel@uk-nord.de<br />

Seminarangebote für<br />

Elternvertretungen:<br />

www.uk-nord.de/Seminare<br />

Unfallversicherungsschutz<br />

und Leistungen:<br />

Beratung Ronny Welbing<br />

Tel. (040) 2 71 53-301<br />

E-Mail:<br />

ronny.welbing@uk-nord.de<br />

Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen sind vom<br />

ersten Schultag an automatisch und beitragsfrei in der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung<br />

versichert. Trägerin der Schüler-Unfallversicherung ist in Hamburg<br />

die Unfallkasse Nord.<br />

Umfassend versichert<br />

Bei allen Tätigkeiten, die <strong>mit</strong> dem Schulbesuch eng zusammenhängen,<br />

sind die Schülerinnen und Schüler auch unfallversichert. Zum Beispiel<br />

während des Unterrichts, in den Pausen und bei sonstigen Veranstaltungen<br />

in Regie der Schule (Ausflüge, Schulfest, Sportfest etc.). Die<br />

Wege zur Schule / Schulveranstaltung und zurück nach Hause sind<br />

ebenfalls versichert.<br />

Gut zu wissen: Unfallversicherungsschutz bei Schulfahrten<br />

Bei Schulfahrten besteht Unfallversicherungsschutz bei allen Aktivitäten, die zum<br />

pädagogischen Programm der Schulfahrt gehören. Zum Beispiel, wenn die Schülerinnen<br />

und Schüler an geplanten Besichtigungen oder geplanten, gemeinsamen<br />

Freizeitaktivitäten teilnehmen (Badeausflug, Volleyballturnier und Ähnliches).<br />

Achtung: Unbeaufsichtigte Freizeitaktivitäten der Schülerinnen und Schüler sind<br />

nicht versichert! Die Durchführung eines pädagogischen Erkundungsauftrags stellt<br />

keine unbeaufsichtigte Freizeit dar. Essen, Trinken und Schlafen sind als so genannte<br />

eigenwirtschaftliche Tätigkeiten ebenfalls vom Unfallversicherungsschutz ausgenommen.<br />

Im Falle eines Unfalls ...<br />

... sorgt die Unfallkasse Nord für eine möglichst frühzeitige und wirksame Heilbehandlung,<br />

falls notwendig, lebenslang. Die Unfallkasse trägt die Kosten unter<br />

anderem für die Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern,<br />

die Versorgung <strong>mit</strong> Arzneien, Heil- und Hilfs<strong>mit</strong>teln, die Pflege zu Hause oder in<br />

einer Pflegeeinrichtung. Die Leistungen zur Heilbehandlung sind zuzahlungsfrei.<br />

Schmerzensgeld und Ersatz von Sachschäden gehören nicht zu den Leistungen<br />

der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung.<br />

Auch Eltern sind versichert<br />

Eltern, die Aufgaben für die Schule übernehmen, sind im Rahmen ihres Engagements<br />

ebenfalls beitragsfrei bei der Unfallkasse versichert. Zum Beispiel, wenn sie<br />

als gewählte Elternvertreter an Elternratssitzungen teilnehmen oder die Lehrkräfte<br />

bei Ausflügen etc. bei der Aufsicht unterstützen, als Schulweghelferin/-helfer.<br />

Tipp: Lassen Sie sich ausdrücklich von der Schulleitung als unterstützende Kraft<br />

benennen, da<strong>mit</strong> der Versicherungsschutz gilt.<br />

Gesund und sicher lernen<br />

Prävention und Gesundheitsschutz sind die zentralen Aufgaben der Unfallkasse,<br />

denn Schülerinnen und Schüler sollen gesund und sicher lernen.<br />

Beratungsangebote sind beispielsweise:<br />

➜ Gestaltung von Pausenhöfen, -hallen und Cafeterien<br />

➜ Einrichtung von Fachräumen und Sporthallen<br />

➜ Beratung zum Thema Lärm inkl. Lärmampel, die kostenfrei für vier Wochen<br />

zur Verfügung gestellt wird<br />

➜ Anschubfinanzierung für eine Fahrradwerkstatt, in der Schüler ihr defektes Rad<br />

unter Anleitung reparieren können.<br />

Die Unfallkasse hat aber nicht nur die »technische« Seite im Blick, sondern fördert<br />

auch das Miteinander in Schulen, indem sie etwa Streitschlichterprogramme<br />

der Behörde für Schule und Berufsbildung unterstützt. Ein umfangreiches Seminarprogramm,<br />

auch für Elternvertungen, rundet das Angebot ab.

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