Elternratgeber: Wir reden mit
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Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung<br />
Kontakt<br />
Unfallkasse Nord<br />
Standort Hamburg<br />
Spohrstraße 2<br />
22083 Hamburg<br />
Tel. (040) 2 7153-0<br />
Fax (040) 2 7153-1000<br />
E-Mail: uk@-uk-nord.de<br />
www.uk-nord.de<br />
Wenn ein Unfall passiert ist:<br />
➜ Die Schule muss den Unfall<br />
der Unfallkasse melden.<br />
➜ Sie brauchen dem Arzt<br />
oder dem Krankenhaus lediglich<br />
<strong>mit</strong>zuteilen, dass Ihr Kind<br />
einen Schulunfall erlitten hat.<br />
➜ Arzt oder Krankenhaus<br />
rechnen direkt <strong>mit</strong> der Unfallkasse<br />
ab, deshalb brauchen<br />
Sie Ihre Krankenversicherungskarte<br />
oder Ihre Unterlagen zu<br />
Ihrer privaten Versicherung<br />
nicht.<br />
➜ Sollten der Unfallkasse<br />
noch Angaben von Ihnen<br />
fehlen, wird sie sich an Sie<br />
wenden.<br />
UnsereAngebote für Sie:<br />
Zu Prävention und gesunde<br />
Schule:<br />
Beratung Fred Babel<br />
Tel. (040) 2 71 53-224<br />
E-Mail:<br />
fred.babel@uk-nord.de<br />
Seminarangebote für<br />
Elternvertretungen:<br />
www.uk-nord.de/Seminare<br />
Unfallversicherungsschutz<br />
und Leistungen:<br />
Beratung Ronny Welbing<br />
Tel. (040) 2 71 53-301<br />
E-Mail:<br />
ronny.welbing@uk-nord.de<br />
Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen sind vom<br />
ersten Schultag an automatisch und beitragsfrei in der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung<br />
versichert. Trägerin der Schüler-Unfallversicherung ist in Hamburg<br />
die Unfallkasse Nord.<br />
Umfassend versichert<br />
Bei allen Tätigkeiten, die <strong>mit</strong> dem Schulbesuch eng zusammenhängen,<br />
sind die Schülerinnen und Schüler auch unfallversichert. Zum Beispiel<br />
während des Unterrichts, in den Pausen und bei sonstigen Veranstaltungen<br />
in Regie der Schule (Ausflüge, Schulfest, Sportfest etc.). Die<br />
Wege zur Schule / Schulveranstaltung und zurück nach Hause sind<br />
ebenfalls versichert.<br />
Gut zu wissen: Unfallversicherungsschutz bei Schulfahrten<br />
Bei Schulfahrten besteht Unfallversicherungsschutz bei allen Aktivitäten, die zum<br />
pädagogischen Programm der Schulfahrt gehören. Zum Beispiel, wenn die Schülerinnen<br />
und Schüler an geplanten Besichtigungen oder geplanten, gemeinsamen<br />
Freizeitaktivitäten teilnehmen (Badeausflug, Volleyballturnier und Ähnliches).<br />
Achtung: Unbeaufsichtigte Freizeitaktivitäten der Schülerinnen und Schüler sind<br />
nicht versichert! Die Durchführung eines pädagogischen Erkundungsauftrags stellt<br />
keine unbeaufsichtigte Freizeit dar. Essen, Trinken und Schlafen sind als so genannte<br />
eigenwirtschaftliche Tätigkeiten ebenfalls vom Unfallversicherungsschutz ausgenommen.<br />
Im Falle eines Unfalls ...<br />
... sorgt die Unfallkasse Nord für eine möglichst frühzeitige und wirksame Heilbehandlung,<br />
falls notwendig, lebenslang. Die Unfallkasse trägt die Kosten unter<br />
anderem für die Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern,<br />
die Versorgung <strong>mit</strong> Arzneien, Heil- und Hilfs<strong>mit</strong>teln, die Pflege zu Hause oder in<br />
einer Pflegeeinrichtung. Die Leistungen zur Heilbehandlung sind zuzahlungsfrei.<br />
Schmerzensgeld und Ersatz von Sachschäden gehören nicht zu den Leistungen<br />
der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung.<br />
Auch Eltern sind versichert<br />
Eltern, die Aufgaben für die Schule übernehmen, sind im Rahmen ihres Engagements<br />
ebenfalls beitragsfrei bei der Unfallkasse versichert. Zum Beispiel, wenn sie<br />
als gewählte Elternvertreter an Elternratssitzungen teilnehmen oder die Lehrkräfte<br />
bei Ausflügen etc. bei der Aufsicht unterstützen, als Schulweghelferin/-helfer.<br />
Tipp: Lassen Sie sich ausdrücklich von der Schulleitung als unterstützende Kraft<br />
benennen, da<strong>mit</strong> der Versicherungsschutz gilt.<br />
Gesund und sicher lernen<br />
Prävention und Gesundheitsschutz sind die zentralen Aufgaben der Unfallkasse,<br />
denn Schülerinnen und Schüler sollen gesund und sicher lernen.<br />
Beratungsangebote sind beispielsweise:<br />
➜ Gestaltung von Pausenhöfen, -hallen und Cafeterien<br />
➜ Einrichtung von Fachräumen und Sporthallen<br />
➜ Beratung zum Thema Lärm inkl. Lärmampel, die kostenfrei für vier Wochen<br />
zur Verfügung gestellt wird<br />
➜ Anschubfinanzierung für eine Fahrradwerkstatt, in der Schüler ihr defektes Rad<br />
unter Anleitung reparieren können.<br />
Die Unfallkasse hat aber nicht nur die »technische« Seite im Blick, sondern fördert<br />
auch das Miteinander in Schulen, indem sie etwa Streitschlichterprogramme<br />
der Behörde für Schule und Berufsbildung unterstützt. Ein umfangreiches Seminarprogramm,<br />
auch für Elternvertungen, rundet das Angebot ab.