Elternratgeber: Wir reden mit
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42 »Schulrecht Hamburg«: Verwaltungshandbuch<br />
Das Handbuch »Schulrecht Hamburg« enthält die unvermeidlich<br />
vielen Regelungen für das Schulwesen in<br />
Hamburg: von Gesetzen über Verordnungen, Richtlinien,<br />
Rundschreiben, Hinweise und Bekanntmachungen<br />
bis zu Merkblättern, von den »Ausbildungs- und Prüfungsordnungen:<br />
Allgemeinbildende Schule, Kooperative<br />
Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule« über die<br />
»Richtlinie für die Mitarbeit von Eltern im Unterricht<br />
der Grundschule« bis zur »Regelung betr. Unterricht<br />
am letzten Schultag vor den Ferien«. Das Handbuch umfasst<br />
zwei Bände und gliedert sich in sieben Teile:<br />
1. Regelungen für alle Schulen,<br />
2. Allgemeinbildende Schulen,<br />
3. Berufliche Schulen,<br />
4. Recht der Schulen in Freier Trägerschaft,<br />
5. Schulverwaltung und Schulbetrieb,<br />
6. Weitere Rechtsgrundlagen und<br />
7. Personalangelegenheiten.<br />
Das Handbuch (zwei Ordner) kann im Schulsekretariat<br />
eingesehen werden.<br />
Beispiel für eine Recherche im Handbuch »Schulrecht Hamburg«<br />
Sie möchten wissen, was bei schriftlichen Lernerfolgskontrollen beachtet werden muss. Um darüber Auskunft<br />
zu erhalten, schlagen Sie am besten in der »Schnellübersicht« nach. Hier finden Sie unter dem Stichwort<br />
»schriftliche Lernerfolgskontrollen, allgemeinbildende Schulen« die Gliederungszahl 2.1.2. Darunter lesen Sie<br />
die Überschrift:<br />
Richtlinie für schriftliche Lernerfolgskontrollen in allgemeinbildenden Schulen<br />
(Klassen 3 bis 10) vom 21. Februar 2007.<br />
Unter 2. Schriftliche Lernerfolgskontrollen finden Sie:<br />
Schriftliche Lernerfolgskontrollen im Sinne dieser Richtlinie sind:<br />
1. Klassenarbeiten, denen sich alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe gleichzeitig unter Aufsicht<br />
und unter vorher festgelegten Bedingungen unterziehen.<br />
2. Vergleichsarbeiten und Prüfungsarbeiten, für die Aufgaben, Termine, Bewertungsmaßstäbe und das<br />
Korrekturverfahren von der zuständigen Behörde festgesetzt werden. Die Vergleichsarbeiten werden in<br />
der Klasse 3 in den Fächern Deutsch und Mathematik, in den Klassen 6 und 8 in den Fächern Deutsch,<br />
Mathematik und erste Fremdsprache sowie in Klasse 8 des Gymnasiums zusätzlich in der zweiten Fremdsprache<br />
geschrieben.<br />
3. Besondere Lernaufgaben, in denen die Schülerinnen und Schüler eine individuelle Aufgabenstellung selbstständig<br />
bearbeiten, schriftlich ausarbeiten, präsentieren sowie in einem Colloquium Fragen zur Aufgabe<br />
beantworten. Gemeinschafts- und Gruppenarbeiten sind möglich, wenn der individuelle Anteil feststellbar<br />
und einzeln bewertbar ist.<br />
Alle weiteren sich aus der Unterrichtsarbeit ergebenden Lernerfolgskontrollen sind in dieser Richtlinie nicht<br />
erfasst.<br />
Unter 3. Mindestanzahl können Sie beispielsweise nachlesen, dass die Klassenkonferenz über die Grundsätze<br />
für den Umfang und die Verteilung der schriftlichen Lernerfolgskontrollen im Rahmen der folgenden<br />
Vorgaben entscheidet:<br />
» ….. Schriftliche Lernerfolgskontrollen richten sich in Umfang und Dauer nach Alter und Leistungsfähigkeit<br />
der Schülerinnen und Schüler. Die Klassenkonferenz soll zu Beginn eines jeden Halbjahres über die gleichmäßige<br />
Verteilung der Klassenarbeiten auf das Halbjahr entscheiden; die Termine sind nach Abstimmung<br />
innerhalb der Jahrgangsstufe festzulegen.«<br />
Zu 5. Korrektur und Bewertung wird im ersten Absatz ausgeführt, das die schriflichen Lernerfolgskontrollen<br />
zeitnah zurückgegeben werden, das heißt möglichst innerhalb von sechs Unterrichtstagen. Ferner heißt<br />
es: »Haben mehr als ein Drittel der Schülerinnen und Schüler kein ausreichendes Ergebnis in einer Klassenarbeit<br />
erzielt, so teilt dies die Fachlehrkraft der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, der Fachleiterin oder<br />
dem Fachleiter und der Schulleitung <strong>mit</strong>. Die Fachlehrkraft oder die Schulleitung entscheiden, ob die Arbeit<br />
nicht gewertet wird und wiederholt werden muss.«