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Elternratgeber: Wir reden mit

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42 »Schulrecht Hamburg«: Verwaltungshandbuch<br />

Das Handbuch »Schulrecht Hamburg« enthält die unvermeidlich<br />

vielen Regelungen für das Schulwesen in<br />

Hamburg: von Gesetzen über Verordnungen, Richtlinien,<br />

Rundschreiben, Hinweise und Bekanntmachungen<br />

bis zu Merkblättern, von den »Ausbildungs- und Prüfungsordnungen:<br />

Allgemeinbildende Schule, Kooperative<br />

Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule« über die<br />

»Richtlinie für die Mitarbeit von Eltern im Unterricht<br />

der Grundschule« bis zur »Regelung betr. Unterricht<br />

am letzten Schultag vor den Ferien«. Das Handbuch umfasst<br />

zwei Bände und gliedert sich in sieben Teile:<br />

1. Regelungen für alle Schulen,<br />

2. Allgemeinbildende Schulen,<br />

3. Berufliche Schulen,<br />

4. Recht der Schulen in Freier Trägerschaft,<br />

5. Schulverwaltung und Schulbetrieb,<br />

6. Weitere Rechtsgrundlagen und<br />

7. Personalangelegenheiten.<br />

Das Handbuch (zwei Ordner) kann im Schulsekretariat<br />

eingesehen werden.<br />

Beispiel für eine Recherche im Handbuch »Schulrecht Hamburg«<br />

Sie möchten wissen, was bei schriftlichen Lernerfolgskontrollen beachtet werden muss. Um darüber Auskunft<br />

zu erhalten, schlagen Sie am besten in der »Schnellübersicht« nach. Hier finden Sie unter dem Stichwort<br />

»schriftliche Lernerfolgskontrollen, allgemeinbildende Schulen« die Gliederungszahl 2.1.2. Darunter lesen Sie<br />

die Überschrift:<br />

Richtlinie für schriftliche Lernerfolgskontrollen in allgemeinbildenden Schulen<br />

(Klassen 3 bis 10) vom 21. Februar 2007.<br />

Unter 2. Schriftliche Lernerfolgskontrollen finden Sie:<br />

Schriftliche Lernerfolgskontrollen im Sinne dieser Richtlinie sind:<br />

1. Klassenarbeiten, denen sich alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe gleichzeitig unter Aufsicht<br />

und unter vorher festgelegten Bedingungen unterziehen.<br />

2. Vergleichsarbeiten und Prüfungsarbeiten, für die Aufgaben, Termine, Bewertungsmaßstäbe und das<br />

Korrekturverfahren von der zuständigen Behörde festgesetzt werden. Die Vergleichsarbeiten werden in<br />

der Klasse 3 in den Fächern Deutsch und Mathematik, in den Klassen 6 und 8 in den Fächern Deutsch,<br />

Mathematik und erste Fremdsprache sowie in Klasse 8 des Gymnasiums zusätzlich in der zweiten Fremdsprache<br />

geschrieben.<br />

3. Besondere Lernaufgaben, in denen die Schülerinnen und Schüler eine individuelle Aufgabenstellung selbstständig<br />

bearbeiten, schriftlich ausarbeiten, präsentieren sowie in einem Colloquium Fragen zur Aufgabe<br />

beantworten. Gemeinschafts- und Gruppenarbeiten sind möglich, wenn der individuelle Anteil feststellbar<br />

und einzeln bewertbar ist.<br />

Alle weiteren sich aus der Unterrichtsarbeit ergebenden Lernerfolgskontrollen sind in dieser Richtlinie nicht<br />

erfasst.<br />

Unter 3. Mindestanzahl können Sie beispielsweise nachlesen, dass die Klassenkonferenz über die Grundsätze<br />

für den Umfang und die Verteilung der schriftlichen Lernerfolgskontrollen im Rahmen der folgenden<br />

Vorgaben entscheidet:<br />

» ….. Schriftliche Lernerfolgskontrollen richten sich in Umfang und Dauer nach Alter und Leistungsfähigkeit<br />

der Schülerinnen und Schüler. Die Klassenkonferenz soll zu Beginn eines jeden Halbjahres über die gleichmäßige<br />

Verteilung der Klassenarbeiten auf das Halbjahr entscheiden; die Termine sind nach Abstimmung<br />

innerhalb der Jahrgangsstufe festzulegen.«<br />

Zu 5. Korrektur und Bewertung wird im ersten Absatz ausgeführt, das die schriflichen Lernerfolgskontrollen<br />

zeitnah zurückgegeben werden, das heißt möglichst innerhalb von sechs Unterrichtstagen. Ferner heißt<br />

es: »Haben mehr als ein Drittel der Schülerinnen und Schüler kein ausreichendes Ergebnis in einer Klassenarbeit<br />

erzielt, so teilt dies die Fachlehrkraft der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, der Fachleiterin oder<br />

dem Fachleiter und der Schulleitung <strong>mit</strong>. Die Fachlehrkraft oder die Schulleitung entscheiden, ob die Arbeit<br />

nicht gewertet wird und wiederholt werden muss.«

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