32 Schulverein – eine empfehlenswerte Einrichtung Beispiele aus den letzten Jahren: Ein Schulverein ermöglichte die Anschaffung von Musikinstrumenten, unter anderem eines Saxofons und mehrerer Trompeten für etwa 1.500 EUR, investierte in die Ausstattung der Medien-, Foto- und Filmwerkstatt (fire-wire-Speicherplatte und Zusatzkamera für etwa 1.300 EUR) und in die Anschaffung spezieller Lehr<strong>mit</strong>tel wie eines Solarkochers (etwa 300 EUR) und einer Photovoltaik- Anlage. Diverse Unterrichtsprojekte wie eine Arbeitseinheit zur Verbesserung des Sozialverhaltens konnten ebenso durch Zuschüsse gefördert werden wie Veranstaltungen, Klassenreisen (pro SchülerIn 5 EUR bei Inlands- und 13 EUR bei Auslandsreisen), Begegnungen <strong>mit</strong> den Partnerschulen (die Beträge bewegten sich zwischen 70 und 350 EUR), die Arbeit des Schülerrates und die Herausgabe der Schulzeitung »Pelikan«. Im letzten Jahr beteiligte sich der Schulverein an der Ausgestaltung des Schulgebäudes, so konnte er <strong>mit</strong> etwa 1.700 EUR die Anschaffung einer Beleuchtungsanlage in der Aula ermöglichen. Der Schulverein formulierte außerdem einen Spendenaufruf und übernahm so das Einsammeln der Spenden für die Anschaffung neuer Lampen in der Pelikan-Halle. An den meisten Hamburger Schulen gibt es einen Schulverein, dessen Mitglieder die Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, ehemalige Schülerinnen und Schüler und Freunde der Schule sein können. Sie alle haben das Ziel, ihre Schule zu fördern – vor allem dann, wenn der Staat für einen guten Zweck zu wenig oder keine Mittel zur Verfügung stellen kann. Eine Mustersatzung für Schulvereine finden Eltern im Verwaltungshandbuch für Schulen in Kapitel 5.12.1 (»Schulrecht Hamburg«). Soweit die finanziellen Mittel des Vereins gemeinnützig verwendet werden, bleiben die Schulvereine frei von Körperschafts- und Gewerbesteuer. Die Gemeinnützigkeit bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch das Finanzamt Hamburg-Nord. Voraussetzung für die Anerkennung ist eine Vereinssatzung, die den Vorschriften der Abgabenordnung und einer gemeinnützigen Geschäftsführung entspricht. Es ist den Vereinen freigestellt und für die Steuerbegünstigung unerheblich, ob sie sich in das Vereinsregister eintragen lassen (»e.V.«). Eine Eintragung hat den Vorteil, dass der Verein für alle Verbindlichkeiten nur <strong>mit</strong> seinem Vereinsvermögen haftet und nicht die Handelnden persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Aus der Arbeit des Schulvereins des Gymnasiums Kaiser-Friedrich-Ufer (Kaifu) Am Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer gibt es – wie an vielen anderen Hamburger Schulen auch – einen Schulverein, der die Schule auf vielfältige Weise in der Erfüllung ihrer Bildungs- und Erziehungsaufgaben finanziell unterstützt. Dem als gemeinnützig anerkannten Schulverein des Kaifu gehören fast alle Eltern, viele volljährige Schülerinnen und Schüler und einige Lehrerinnen und Lehrer an. Sie alle tragen <strong>mit</strong> ihren Jahresbeiträgen (derzeit 20 EUR) und Spenden entscheidend dazu bei, die schulische Arbeit zu fördern. Zusätzliche Einnahmen konnte der Schulverein in den letzten Jahren durch verschiedene Spenden, insbesondere durch die Nutzung der Schule als Drehort für verschiedene Film- und Fernsehproduktionen, verzeichnen. Dem ehrenamtlichen Vorstand gehören drei Mitglieder der Elternschaft (Vorsitzende, Rechnungsführer, Schriftführerin) und der Schulleiter als Beisitzer an. Zwei Kassenprüfer, die jährliche Mitgliederversammlung und das Finanzamt wachen über die satzungsgemäße Verwendung der Mittel. Der Vorstand trifft sich in der Regel etwa fünf- bis sechsmal im Jahr, um anstehende Projekte zu diskutieren und über Anträge und die Mittelvergabe zu entscheiden. Darüber hinaus stimmt er über viele kleinere Anträge auch telefonisch oder via E-Mail ab. Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit sieht der Schulverein in der Unterstützung von Aktivitäten und Projekten, die den schulischen Alltag bereichern und weitergehende Erfahrungen ermöglichen. Grundsätzlich ist der Schulverein bemüht, immer dort helfend einzuspringen, wo die sonstigen Finanzierungs<strong>mit</strong>tel ausgeschöpft sind, eine Förderung aber im Sinne des Schulprogramms und der besonderen Arbeitsschwerpunkte geboten ist. Er übernimmt jedoch keine Ausgaben, die vom Staat getragen werden müssen oder für die es andere Finanzierungsmöglichkeiten gibt. So werden beispielsweise Schulbücher nur dann <strong>mit</strong>finanziert, wenn sie der allgemeinen Nutzung zugänglich gemacht werden wie Atlanten, die die Schule an sozial bedürftige Schülerinnen und Schüler ausleihen kann. Eine wichtige Aufgabe ist immer wieder die finanzielle Hilfe für einzelne Schülerinnen und Schüler in Härtefällen, um ihnen trotz fehlender eigener finanzieller Mittel eine Teilnahme zum Beispiel an Klassenfahrten und Projekten zu ermöglichen. Gerade heute, in Zeiten immer knapper werdender öffentlicher Mittel, erfüllen Schulvereine eine wichtige Aufgabe und sind eine aus dem Schulalltag kaum mehr wegzudenkende Hilfe. Hamburg, 14.10.03, Gabriele Isele, Vorsitzende des Schulvereins
Eltern und Schule Informations- und Beratungsrechte 34 Allgemeine Bestimmungen 35 Datenschutz im Schulbereich 36 Recht auf Akteneinsicht 37 Erziehungskonflikte in der Schule 38 Rechtsbehelfe gegen schulische Entscheidungen 40 Anschaffung von Lern<strong>mit</strong>teln 41 »Schulrecht Hamburg«: Verwaltungshandbuch 42