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Di e Truppenordnung 1911 - admin.ch

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1. DAS TRANSPORTWESEN 1907 BIS 1979<br />

Personenwagen u m ungetahr 20 Prozent zu reduzieren.<br />

In Kurven, aut s<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>ten Strassen und im Gelande ist mit<br />

besonderer Vorsi<strong>ch</strong>t zu fahren. Bei starken Bremsungen ist die<br />

Gefahr der unbere<strong>ch</strong>enbaren Ri<strong>ch</strong>tungsanderung und des Kippens<br />

besonders gross. (. .. )<br />

Fünfzackiger Stern für besonders gute Leistungen (Leistungsstern):<br />

Der fünfzackige Stern für besonders gute Leistungen kann an<br />

Motorfahrer- und Motorradfahrerunteroffiziere und -soldaten na<strong>ch</strong><br />

Erfüllung folgender Bedingungen abgegeben werden:<br />

a) <strong>Di</strong>enstleistung von mindestens 4 Wiederholungskursen.<br />

Wahrend dieser Zeit hat si eh de r Bewerber über folgende<br />

Eigens<strong>ch</strong>aften und Fahigkeiten auszuweisen:<br />

b) Einwandfreie soldatis<strong>ch</strong>e Wesensart im besten Sinne:<br />

Pfli<strong>ch</strong>tbewusstsein, Offenheit, Einsatzbereits<strong>ch</strong>aft, Kamerads<strong>ch</strong>aftl<br />

i<strong>ch</strong>keit.<br />

e) Si<strong>ch</strong>erheit und überdur<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>nittli<strong>ch</strong>e Leistung in der Führung,<br />

S<strong>ch</strong>onung und i m Unterhalt der Motorfahrzeuge einer bestimmten<br />

Kategorie (Motorrad, Personenwagen und Gelandepersonenwagen,<br />

Lastwagen und Gelandelastwagen, Spezialfahrzeuge).<br />

d) Gründli<strong>ch</strong>e te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Kenntnisse, hauptsa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> in praktis<strong>ch</strong>er<br />

Hinsi<strong>ch</strong>t und im Beheben von Pannen.<br />

e) Wahrend der Bewahrungsfrist von 4 Wiederholungskursen dari<br />

der Bewerber weder Strafen no<strong>ch</strong> selbstvers<strong>ch</strong>uldete Motorfahrzeugunfalle<br />

ziviler oder militaris<strong>ch</strong>er Art erlitten haben.<br />

De r Antrag aut Verleihung des fünfzackigen Sterns ist von den<br />

Truppenkommandanten an die kontrollführende <strong>Di</strong>enstabteilung<br />

zu ri<strong>ch</strong>ten. Der Antrag hat den ausführli<strong>ch</strong>en Na<strong>ch</strong>weis für die<br />

Erfüllung der oben verlangten Bedingungen zu führen. In ·<br />

Zweifelsfallen oder beim Vorliegen einer zu grossen Anzahl von<br />

Antragen kann der Abteilungs<strong>ch</strong>ef Prüfung dur<strong>ch</strong> die Abteilung<br />

Heeresmotorisierung anordnen. ( ... ) Genügt ein mit dem fünfzackigen<br />

Stern ausgezei<strong>ch</strong>neter Wehrmann den Anforderungen<br />

ni<strong>ch</strong>t mehr, so kann die kontrollführende <strong>Di</strong>enstabteilung aut<br />

Antrag des Truppenkommandanten dem Wehrmann die Auszei<strong>ch</strong>nung<br />

entziehen. ( ... )<br />

Materials<strong>ch</strong>onung:<br />

<strong>Di</strong>e Sparmassnahmen im Bundeshaushalt, der geringe Bestand an<br />

bundeseigenen Motorfahrzeugen und der dur<strong>ch</strong> die forts<strong>ch</strong>reitende<br />

Motorisierung aller Truppen bedingte Mehrbedarf zwingen zu<br />

ausserster S<strong>ch</strong>onung des Materials. Te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong> ungenügende Übernahme<br />

bzw. Abgabe, unsorgfaltige Behandlung und mangelhafter<br />

Unterhalt der Motorfahrzeuge sowie Überlastungen und Ges<strong>ch</strong>windigkeitsübers<strong>ch</strong>reitungen<br />

sind streng zu ahnden. Für die<br />

Pflege der Motorfahrzeuge sind die jedem Kontrollheft bzw. jeder<br />

Fahrtenkontrolle beigegebenen Parkdienstvors<strong>ch</strong>riften massgebend.<br />

Gelandefahrzeuge bedürfen besonderer S<strong>ch</strong>onung! <strong>Di</strong>e Vorführung<br />

maximaler Leistungen anlassli<strong>ch</strong> von Demonstrationen ist untersagt.<br />

Da es si<strong>ch</strong> zum Teil um gebrau<strong>ch</strong>tes Kriegsmaterial handelt<br />

und die Reparaturen zufolge der komplizierten Antriebskonstruktion<br />

langfristig und teuer sind, liegt es im lnteresse der Truppe, dur<strong>ch</strong><br />

sorgfaltige Behandlung die Verwendung dieser Fahrzeuge mogli<strong>ch</strong>st<br />

lange si<strong>ch</strong>erzustellen. Der Bereits<strong>ch</strong>aftsgrad motorisierter<br />

Truppen ist proportional der für den Parkdienst aufgewendeten Zeit.<br />

( ... )<br />

Das <strong>Di</strong>enstmotorrad:<br />

<strong>Di</strong>enstmotorrader werden dur<strong>ch</strong> den Armee-Motorfahrzeugpark<br />

Thun zum halben Tarifpreis gegen Barbezahlung an Wehrpfli<strong>ch</strong>tige<br />

abgegeben, die gemass DB (<strong>Di</strong>eristbü<strong>ch</strong>lein) als Motorradfahrer<br />

ausgehoben oder eingeteilt sind. Stellungspfli<strong>ch</strong>tige, die si<strong>ch</strong> als<br />

Motorradfahrer einteilen lassen wollen, haben si<strong>ch</strong> aut Grund<br />

tiffentli<strong>ch</strong>er Bekanntma<strong>ch</strong>ungen bei den Sektions<strong>ch</strong>efs zu melden.<br />

<strong>Di</strong>e Kaufer konnen die Mas<strong>ch</strong>inen frühestens 4 Monate vor Beginn<br />

der na<strong>ch</strong>sten <strong>Di</strong>enstleistung beim Armee-Motorfahrzeugpark in<br />

Thun fassen und haben si<strong>ch</strong> zu verpfli<strong>ch</strong>ten, das übernommene<br />

Fahrzeug in dieser Zeit wahrend mindestens 1 '000 km aut eigene<br />

Kosten einzufahren. <strong>Di</strong>e Übernahme erfolgt in . einem 2-tagigen<br />

Einführungskurs in Zivil, wobei die Kosten für Reise, Unterkunft und<br />

Verpflegung zu Lasten des Kaufers gehen. Aut Wuns<strong>ch</strong> kann<br />

Verpflegung bei der Truppe bezogen werden, wel<strong>ch</strong>e dafür zu<br />

Lasten des Kaufers Re<strong>ch</strong>nung stellt. (...)"<br />

Zum Sti<strong>ch</strong>wort "<strong>Di</strong>enstmotorrad" sei no<strong>ch</strong> folgendes vermerkt:<br />

Bereits seit dem 1. September 1939 war es Wehrmannern mogli<strong>ch</strong>,<br />

armeetaugli<strong>ch</strong>e Motorrader "mit Soziussitz oder Seitenwagen, sowie<br />

mit Pumpe und Werkzeugtas<strong>ch</strong>e mit Werkzeug gemass lnventar"<br />

zum "halben Tarifpreis" zu erwerben. <strong>Di</strong>e entspre<strong>ch</strong>ende Re<strong>ch</strong>tsgrund,lage<br />

bot die bundesratli<strong>ch</strong>e "Verordnung über die Abgabe von<br />

Armee-Motorradern (vom 25. August 1939)". <strong>Di</strong>ese Massnahme<br />

s<strong>ch</strong>eint si<strong>ch</strong> bewahrt zu haben, denn mit dem "Bundesratsbes<strong>ch</strong>luss<br />

über die Abgabe von <strong>Di</strong>enstmotorfahrzeugen (vom 29. November<br />

1949)" wurd~ dieser Berei<strong>ch</strong> ausgedehnt. Weil mit dem Vollzug<br />

dieses Bes<strong>ch</strong>lusses weitgehend die HEMO beauftragt war, zitieren<br />

wir die für unseren Zweck interessanten Artikel:<br />

"Art. 1.<br />

Um den Bestand an felddiensttaugli<strong>ch</strong>en Motorfahrzeugen zu<br />

heben, konnen na<strong>ch</strong> Massgabe der verfügbaren Kredite<br />

<strong>Di</strong>enstmotorfahrzeuge an <strong>Di</strong>enstpfli<strong>ch</strong>tige abgegeben werden. <strong>Di</strong>e<br />

<strong>Di</strong>enstmotorfahrzeuge erhalten bei der Abgabe eine militaris<strong>ch</strong>e<br />

Einteilung, die in der Regel derjenigen des Halters entspri<strong>ch</strong>t.<br />

Art. 2.<br />

<strong>Di</strong>enstmotorfahrzeuge kon nen abgegeben werden:<br />

a. in erster Linie an Motorradfahrer- und Motorfahrer-Rekruten;<br />

b. in zweiter Linie an Offiziere und Unteroffiziere, denen gemass<br />

OST ei n derartiges Motorfahrzeug zugeteilt ist, sofern sie die für<br />

das <strong>Di</strong>enstmotorfahrzeug vorges<strong>ch</strong>riebene <strong>Di</strong>enstleistungspfli<strong>ch</strong>t<br />

erfüllen konnen.<br />

Art. 3.<br />

( ... ) Der Gesu<strong>ch</strong>steller hat mit dem Gesu<strong>ch</strong> eine vom zustandigen<br />

Gemeindeprasidenten ausgestellte Habhaftigkeitsbes<strong>ch</strong>einigung beizulegen,<br />

die bezeugt, dass der Übernehmer die notige Gewahr für<br />

den Ankauf, die Unterbringung und den Unterhalt des betreffenden<br />

<strong>Di</strong>enstmotorfahrzeuges bietet. <strong>Di</strong>e <strong>Di</strong>enstabteilungen leiten die<br />

Gesu<strong>ch</strong>e mit ihrer Stellungnahme an die Abteilung für<br />

Heeresmotorisierung weiter, die über die Abgabe ents<strong>ch</strong>eidet. <strong>Di</strong>e<br />

Abteilung für Heeresmotorisierung bestimmt den Zeitpunkt der<br />

Abgabe und erlasst die Vors<strong>ch</strong>riften für das Einfahren der<br />

<strong>Di</strong>enstmotorfahrzeuge. Wird das <strong>Di</strong>enstmotorfahrzeug vor<br />

<strong>Di</strong>enstbeginn abgegeben, so erfolgt das Aufgebot zur Übernahme<br />

dur<strong>ch</strong> die Abteilung für Heeresmotorisierung.<br />

Art. 4.<br />

Für jedes übernommene <strong>Di</strong>enstmotorfahrzeug wird ein Vertrag in 2<br />

Exemplaren ausgefertigt, der die Erkennungszei<strong>ch</strong>en des <strong>Di</strong>enstmotorfahrzeuges,<br />

den Abgabepreis und einen Hinweis aut die<br />

eins<strong>ch</strong>lagigen Bestimmungen enthalt. Orig i nai und Doppel sind von<br />

der Abteilung für Heeresmotorisierung und dem Übernehmenden zu<br />

unterzei<strong>ch</strong>nen. Das Original bleibt bei der Abteilung für<br />

Heeresmotorisierung. Das Doppel erhalt der Übernehmer. (. .. )<br />

Art. 6.<br />

Für den dienstli<strong>ch</strong>en Gebrau<strong>ch</strong> wird das <strong>Di</strong>enstmotorfahrzeug mii<br />

dem eidgenossis<strong>ch</strong>en Fahrzeugausweis und Militarkontrolls<strong>ch</strong>ildern<br />

ausgerüstet. Für die ausserdienstli<strong>ch</strong>e Verwendung ist<br />

das <strong>Di</strong>enstmotorfahrzeug mit kantonalem Fahrzeugausweis und<br />

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