Di e Truppenordnung 1911 - admin.ch
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1. DAS TRANSPORTWESEN 1907 BIS 1979<br />
Personenwagen u m ungetahr 20 Prozent zu reduzieren.<br />
In Kurven, aut s<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>ten Strassen und im Gelande ist mit<br />
besonderer Vorsi<strong>ch</strong>t zu fahren. Bei starken Bremsungen ist die<br />
Gefahr der unbere<strong>ch</strong>enbaren Ri<strong>ch</strong>tungsanderung und des Kippens<br />
besonders gross. (. .. )<br />
Fünfzackiger Stern für besonders gute Leistungen (Leistungsstern):<br />
Der fünfzackige Stern für besonders gute Leistungen kann an<br />
Motorfahrer- und Motorradfahrerunteroffiziere und -soldaten na<strong>ch</strong><br />
Erfüllung folgender Bedingungen abgegeben werden:<br />
a) <strong>Di</strong>enstleistung von mindestens 4 Wiederholungskursen.<br />
Wahrend dieser Zeit hat si eh de r Bewerber über folgende<br />
Eigens<strong>ch</strong>aften und Fahigkeiten auszuweisen:<br />
b) Einwandfreie soldatis<strong>ch</strong>e Wesensart im besten Sinne:<br />
Pfli<strong>ch</strong>tbewusstsein, Offenheit, Einsatzbereits<strong>ch</strong>aft, Kamerads<strong>ch</strong>aftl<br />
i<strong>ch</strong>keit.<br />
e) Si<strong>ch</strong>erheit und überdur<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>nittli<strong>ch</strong>e Leistung in der Führung,<br />
S<strong>ch</strong>onung und i m Unterhalt der Motorfahrzeuge einer bestimmten<br />
Kategorie (Motorrad, Personenwagen und Gelandepersonenwagen,<br />
Lastwagen und Gelandelastwagen, Spezialfahrzeuge).<br />
d) Gründli<strong>ch</strong>e te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Kenntnisse, hauptsa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> in praktis<strong>ch</strong>er<br />
Hinsi<strong>ch</strong>t und im Beheben von Pannen.<br />
e) Wahrend der Bewahrungsfrist von 4 Wiederholungskursen dari<br />
der Bewerber weder Strafen no<strong>ch</strong> selbstvers<strong>ch</strong>uldete Motorfahrzeugunfalle<br />
ziviler oder militaris<strong>ch</strong>er Art erlitten haben.<br />
De r Antrag aut Verleihung des fünfzackigen Sterns ist von den<br />
Truppenkommandanten an die kontrollführende <strong>Di</strong>enstabteilung<br />
zu ri<strong>ch</strong>ten. Der Antrag hat den ausführli<strong>ch</strong>en Na<strong>ch</strong>weis für die<br />
Erfüllung der oben verlangten Bedingungen zu führen. In ·<br />
Zweifelsfallen oder beim Vorliegen einer zu grossen Anzahl von<br />
Antragen kann der Abteilungs<strong>ch</strong>ef Prüfung dur<strong>ch</strong> die Abteilung<br />
Heeresmotorisierung anordnen. ( ... ) Genügt ein mit dem fünfzackigen<br />
Stern ausgezei<strong>ch</strong>neter Wehrmann den Anforderungen<br />
ni<strong>ch</strong>t mehr, so kann die kontrollführende <strong>Di</strong>enstabteilung aut<br />
Antrag des Truppenkommandanten dem Wehrmann die Auszei<strong>ch</strong>nung<br />
entziehen. ( ... )<br />
Materials<strong>ch</strong>onung:<br />
<strong>Di</strong>e Sparmassnahmen im Bundeshaushalt, der geringe Bestand an<br />
bundeseigenen Motorfahrzeugen und der dur<strong>ch</strong> die forts<strong>ch</strong>reitende<br />
Motorisierung aller Truppen bedingte Mehrbedarf zwingen zu<br />
ausserster S<strong>ch</strong>onung des Materials. Te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong> ungenügende Übernahme<br />
bzw. Abgabe, unsorgfaltige Behandlung und mangelhafter<br />
Unterhalt der Motorfahrzeuge sowie Überlastungen und Ges<strong>ch</strong>windigkeitsübers<strong>ch</strong>reitungen<br />
sind streng zu ahnden. Für die<br />
Pflege der Motorfahrzeuge sind die jedem Kontrollheft bzw. jeder<br />
Fahrtenkontrolle beigegebenen Parkdienstvors<strong>ch</strong>riften massgebend.<br />
Gelandefahrzeuge bedürfen besonderer S<strong>ch</strong>onung! <strong>Di</strong>e Vorführung<br />
maximaler Leistungen anlassli<strong>ch</strong> von Demonstrationen ist untersagt.<br />
Da es si<strong>ch</strong> zum Teil um gebrau<strong>ch</strong>tes Kriegsmaterial handelt<br />
und die Reparaturen zufolge der komplizierten Antriebskonstruktion<br />
langfristig und teuer sind, liegt es im lnteresse der Truppe, dur<strong>ch</strong><br />
sorgfaltige Behandlung die Verwendung dieser Fahrzeuge mogli<strong>ch</strong>st<br />
lange si<strong>ch</strong>erzustellen. Der Bereits<strong>ch</strong>aftsgrad motorisierter<br />
Truppen ist proportional der für den Parkdienst aufgewendeten Zeit.<br />
( ... )<br />
Das <strong>Di</strong>enstmotorrad:<br />
<strong>Di</strong>enstmotorrader werden dur<strong>ch</strong> den Armee-Motorfahrzeugpark<br />
Thun zum halben Tarifpreis gegen Barbezahlung an Wehrpfli<strong>ch</strong>tige<br />
abgegeben, die gemass DB (<strong>Di</strong>eristbü<strong>ch</strong>lein) als Motorradfahrer<br />
ausgehoben oder eingeteilt sind. Stellungspfli<strong>ch</strong>tige, die si<strong>ch</strong> als<br />
Motorradfahrer einteilen lassen wollen, haben si<strong>ch</strong> aut Grund<br />
tiffentli<strong>ch</strong>er Bekanntma<strong>ch</strong>ungen bei den Sektions<strong>ch</strong>efs zu melden.<br />
<strong>Di</strong>e Kaufer konnen die Mas<strong>ch</strong>inen frühestens 4 Monate vor Beginn<br />
der na<strong>ch</strong>sten <strong>Di</strong>enstleistung beim Armee-Motorfahrzeugpark in<br />
Thun fassen und haben si<strong>ch</strong> zu verpfli<strong>ch</strong>ten, das übernommene<br />
Fahrzeug in dieser Zeit wahrend mindestens 1 '000 km aut eigene<br />
Kosten einzufahren. <strong>Di</strong>e Übernahme erfolgt in . einem 2-tagigen<br />
Einführungskurs in Zivil, wobei die Kosten für Reise, Unterkunft und<br />
Verpflegung zu Lasten des Kaufers gehen. Aut Wuns<strong>ch</strong> kann<br />
Verpflegung bei der Truppe bezogen werden, wel<strong>ch</strong>e dafür zu<br />
Lasten des Kaufers Re<strong>ch</strong>nung stellt. (...)"<br />
Zum Sti<strong>ch</strong>wort "<strong>Di</strong>enstmotorrad" sei no<strong>ch</strong> folgendes vermerkt:<br />
Bereits seit dem 1. September 1939 war es Wehrmannern mogli<strong>ch</strong>,<br />
armeetaugli<strong>ch</strong>e Motorrader "mit Soziussitz oder Seitenwagen, sowie<br />
mit Pumpe und Werkzeugtas<strong>ch</strong>e mit Werkzeug gemass lnventar"<br />
zum "halben Tarifpreis" zu erwerben. <strong>Di</strong>e entspre<strong>ch</strong>ende Re<strong>ch</strong>tsgrund,lage<br />
bot die bundesratli<strong>ch</strong>e "Verordnung über die Abgabe von<br />
Armee-Motorradern (vom 25. August 1939)". <strong>Di</strong>ese Massnahme<br />
s<strong>ch</strong>eint si<strong>ch</strong> bewahrt zu haben, denn mit dem "Bundesratsbes<strong>ch</strong>luss<br />
über die Abgabe von <strong>Di</strong>enstmotorfahrzeugen (vom 29. November<br />
1949)" wurd~ dieser Berei<strong>ch</strong> ausgedehnt. Weil mit dem Vollzug<br />
dieses Bes<strong>ch</strong>lusses weitgehend die HEMO beauftragt war, zitieren<br />
wir die für unseren Zweck interessanten Artikel:<br />
"Art. 1.<br />
Um den Bestand an felddiensttaugli<strong>ch</strong>en Motorfahrzeugen zu<br />
heben, konnen na<strong>ch</strong> Massgabe der verfügbaren Kredite<br />
<strong>Di</strong>enstmotorfahrzeuge an <strong>Di</strong>enstpfli<strong>ch</strong>tige abgegeben werden. <strong>Di</strong>e<br />
<strong>Di</strong>enstmotorfahrzeuge erhalten bei der Abgabe eine militaris<strong>ch</strong>e<br />
Einteilung, die in der Regel derjenigen des Halters entspri<strong>ch</strong>t.<br />
Art. 2.<br />
<strong>Di</strong>enstmotorfahrzeuge kon nen abgegeben werden:<br />
a. in erster Linie an Motorradfahrer- und Motorfahrer-Rekruten;<br />
b. in zweiter Linie an Offiziere und Unteroffiziere, denen gemass<br />
OST ei n derartiges Motorfahrzeug zugeteilt ist, sofern sie die für<br />
das <strong>Di</strong>enstmotorfahrzeug vorges<strong>ch</strong>riebene <strong>Di</strong>enstleistungspfli<strong>ch</strong>t<br />
erfüllen konnen.<br />
Art. 3.<br />
( ... ) Der Gesu<strong>ch</strong>steller hat mit dem Gesu<strong>ch</strong> eine vom zustandigen<br />
Gemeindeprasidenten ausgestellte Habhaftigkeitsbes<strong>ch</strong>einigung beizulegen,<br />
die bezeugt, dass der Übernehmer die notige Gewahr für<br />
den Ankauf, die Unterbringung und den Unterhalt des betreffenden<br />
<strong>Di</strong>enstmotorfahrzeuges bietet. <strong>Di</strong>e <strong>Di</strong>enstabteilungen leiten die<br />
Gesu<strong>ch</strong>e mit ihrer Stellungnahme an die Abteilung für<br />
Heeresmotorisierung weiter, die über die Abgabe ents<strong>ch</strong>eidet. <strong>Di</strong>e<br />
Abteilung für Heeresmotorisierung bestimmt den Zeitpunkt der<br />
Abgabe und erlasst die Vors<strong>ch</strong>riften für das Einfahren der<br />
<strong>Di</strong>enstmotorfahrzeuge. Wird das <strong>Di</strong>enstmotorfahrzeug vor<br />
<strong>Di</strong>enstbeginn abgegeben, so erfolgt das Aufgebot zur Übernahme<br />
dur<strong>ch</strong> die Abteilung für Heeresmotorisierung.<br />
Art. 4.<br />
Für jedes übernommene <strong>Di</strong>enstmotorfahrzeug wird ein Vertrag in 2<br />
Exemplaren ausgefertigt, der die Erkennungszei<strong>ch</strong>en des <strong>Di</strong>enstmotorfahrzeuges,<br />
den Abgabepreis und einen Hinweis aut die<br />
eins<strong>ch</strong>lagigen Bestimmungen enthalt. Orig i nai und Doppel sind von<br />
der Abteilung für Heeresmotorisierung und dem Übernehmenden zu<br />
unterzei<strong>ch</strong>nen. Das Original bleibt bei der Abteilung für<br />
Heeresmotorisierung. Das Doppel erhalt der Übernehmer. (. .. )<br />
Art. 6.<br />
Für den dienstli<strong>ch</strong>en Gebrau<strong>ch</strong> wird das <strong>Di</strong>enstmotorfahrzeug mii<br />
dem eidgenossis<strong>ch</strong>en Fahrzeugausweis und Militarkontrolls<strong>ch</strong>ildern<br />
ausgerüstet. Für die ausserdienstli<strong>ch</strong>e Verwendung ist<br />
das <strong>Di</strong>enstmotorfahrzeug mit kantonalem Fahrzeugausweis und<br />
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