Gebündeltes Wissen gegen Gewalt - Ãsterreichische LIGA für ...
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4.4 Datenlage der Dokumentation<br />
Die innerhalb der Kinderschutzgruppen besprochenen Fälle werden in höchst<br />
unterschiedlicher Form dokumentiert. Das im deutschsprachigen Raum entwickelte,<br />
bestehende und vereinheitlichende Formblatt zur Dokumentation 22 eines<br />
Kinderschutzgruppenfalls wird nur in den wenigsten Häusern verwendet. Vielmehr haben<br />
alle Kinderschutzgruppen ein eigenständiges Dokumentationsverfahren entwickelt, das<br />
für ihr Haus und ihre Arbeit als sinnvoll und praktikabel erscheint, ohne großen<br />
zusätzlichen Dokumentationsaufwand zu erfordern. Zentral ist bei der Dokumentation,<br />
die Kinderschutzgruppenfälle rasch zugänglich zu machen und gleichzeitig aber auch<br />
eine gute Verzahnung der Dokumentation mit der Krankengeschichte vorliegen zu<br />
haben. Um diese beiden Punkte zu gewährleisten, werden im Wesentlichen drei<br />
Möglichkeiten zur Dokumentation genutzt: Erstens werden Fallakten pro Kind angelegt<br />
und gesondert archiviert. Zweitens werden die Fälle in ihrem Verlauf in den<br />
Sitzungsprotokollen der Kinderschutzgruppen in der Form, in der sie auch mündlich<br />
referiert werden, dokumentiert. Drittens kann die Dokumentation auch in der<br />
Krankengeschichte erfolgen. In einigen Häusern werden die Dokumentationsverfahren<br />
auch miteinander verbunden. Diese Möglichkeiten werden zum Teil auch parallel in<br />
einzelnen Kinderschutzgruppen angewandt.<br />
Neben der Dokumentation der Fälle haben einzelne Personen viel <strong>Wissen</strong> über konkrete<br />
Fälle. In der Regel sind dies Mitglieder der Kinderschutzgruppe. Diese Personen sind<br />
während des Falls ständig ansprechbar und steuern den Prozess. Das <strong>Wissen</strong> dieser<br />
Personen scheint in der Regel nur sehr kursorisch in der Dokumentation auf, ist aber,<br />
während das Kind im Spital ist, jederzeit abrufbar und wird in den Fallverlauf<br />
eingebracht. Hierunter fallen vor allem Beobachtungen hinsichtlich der Interaktion<br />
zwischen dem Kind und den Eltern.<br />
Die schriftliche Dokumentation der Fälle kann sowohl handschriftlich als auch digital<br />
erfolgen. Die für die Studie vorliegenden Akten und Dokumentationsbögen der<br />
Kinderschutzfälle waren in einzelnen Fällen sehr schwer oder auch nicht zu entziffern.<br />
Hierdurch ergeben sich für die Dokumentation der Kinderschutzfälle ähnliche Fragen wie<br />
in Bezug auf die Lesbarkeit handschriftlicher Vermerke in der Krankengeschichte. In die<br />
Studie wurden in allen Häusern die Dokumentation der Fallakten pro Kind aufgenommen<br />
sowie in Einzelfällen auch die Daten aus den Sitzungsprotokollen der jeweiligen<br />
Fallbesprechungen. In einzelnen Häusern wurde auch auf die Daten in den<br />
22 Siehe im Anhang das vereinheitlichte Formblatt des Ministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.<br />
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