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Gebündeltes Wissen gegen Gewalt - Österreichische LIGA für ...

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4.4 Datenlage der Dokumentation<br />

Die innerhalb der Kinderschutzgruppen besprochenen Fälle werden in höchst<br />

unterschiedlicher Form dokumentiert. Das im deutschsprachigen Raum entwickelte,<br />

bestehende und vereinheitlichende Formblatt zur Dokumentation 22 eines<br />

Kinderschutzgruppenfalls wird nur in den wenigsten Häusern verwendet. Vielmehr haben<br />

alle Kinderschutzgruppen ein eigenständiges Dokumentationsverfahren entwickelt, das<br />

für ihr Haus und ihre Arbeit als sinnvoll und praktikabel erscheint, ohne großen<br />

zusätzlichen Dokumentationsaufwand zu erfordern. Zentral ist bei der Dokumentation,<br />

die Kinderschutzgruppenfälle rasch zugänglich zu machen und gleichzeitig aber auch<br />

eine gute Verzahnung der Dokumentation mit der Krankengeschichte vorliegen zu<br />

haben. Um diese beiden Punkte zu gewährleisten, werden im Wesentlichen drei<br />

Möglichkeiten zur Dokumentation genutzt: Erstens werden Fallakten pro Kind angelegt<br />

und gesondert archiviert. Zweitens werden die Fälle in ihrem Verlauf in den<br />

Sitzungsprotokollen der Kinderschutzgruppen in der Form, in der sie auch mündlich<br />

referiert werden, dokumentiert. Drittens kann die Dokumentation auch in der<br />

Krankengeschichte erfolgen. In einigen Häusern werden die Dokumentationsverfahren<br />

auch miteinander verbunden. Diese Möglichkeiten werden zum Teil auch parallel in<br />

einzelnen Kinderschutzgruppen angewandt.<br />

Neben der Dokumentation der Fälle haben einzelne Personen viel <strong>Wissen</strong> über konkrete<br />

Fälle. In der Regel sind dies Mitglieder der Kinderschutzgruppe. Diese Personen sind<br />

während des Falls ständig ansprechbar und steuern den Prozess. Das <strong>Wissen</strong> dieser<br />

Personen scheint in der Regel nur sehr kursorisch in der Dokumentation auf, ist aber,<br />

während das Kind im Spital ist, jederzeit abrufbar und wird in den Fallverlauf<br />

eingebracht. Hierunter fallen vor allem Beobachtungen hinsichtlich der Interaktion<br />

zwischen dem Kind und den Eltern.<br />

Die schriftliche Dokumentation der Fälle kann sowohl handschriftlich als auch digital<br />

erfolgen. Die für die Studie vorliegenden Akten und Dokumentationsbögen der<br />

Kinderschutzfälle waren in einzelnen Fällen sehr schwer oder auch nicht zu entziffern.<br />

Hierdurch ergeben sich für die Dokumentation der Kinderschutzfälle ähnliche Fragen wie<br />

in Bezug auf die Lesbarkeit handschriftlicher Vermerke in der Krankengeschichte. In die<br />

Studie wurden in allen Häusern die Dokumentation der Fallakten pro Kind aufgenommen<br />

sowie in Einzelfällen auch die Daten aus den Sitzungsprotokollen der jeweiligen<br />

Fallbesprechungen. In einzelnen Häusern wurde auch auf die Daten in den<br />

22 Siehe im Anhang das vereinheitlichte Formblatt des Ministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.<br />

25

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