Gebündeltes Wissen gegen Gewalt - Ãsterreichische LIGA für ...
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Zusammenarbeit zwischen beiden Einrichtungen wesentlich. Um diese zu gewährleisten,<br />
wurde von einer Mehrzahl der InterviewpartnerInnen eine offenere Kommunikation mit<br />
dem Jugendamt gewünscht. So könnten Kinderschutzfälle, die dem Jugendamt schon<br />
bekannt sind, rascher als zu meldender Fall vonseiten der Kinderschutzgruppe dem<br />
Jugendamt rückgemeldet werden. Hierzu wird der Datenschutz als hinderliche<br />
Komponente für das Datennetzwerk genannt.<br />
Darüber hinaus wird einerseits auf eine strukturell gefestigte Zusammenarbeit mit der<br />
Polizei hingewiesen, die bisher aufgrund persönlichen Kontaktes zustande kam, und<br />
andererseits auf das strukturelle Miteinbeziehen der Gerichtsmedizin, um die teilweise<br />
auftretenden gesetzlichen Probleme noch im Fallabklärungsstatus abzuwenden und<br />
dadurch die Arbeit mit der Gerichtsmedizin zu erleichtern. Während der bisherige Motor<br />
für die Arbeit allein das persönliche Interesse der Kinderschutzmitglieder an der Tätigkeit<br />
und somit idealistischer Natur war, wird vonseiten der InterviewpartnerInnen der Wunsch<br />
geäußert, eine finanzielle Honorierung der Arbeit und mehr personelle Unterstützung zu<br />
erhalten, da die Mitglieder der Kinderschutzgruppe Kinderschutzfälle neben dem<br />
alltäglichen Stationsbetrieb und auf freiwilliger Basis besprechen. Durch eine finanzielle<br />
Honorierung der Arbeit sowohl der Leitung als auch der übrigen<br />
Kinderschutzgruppenmitglieder, die sich auf durchschnittlich 4,5 Stunden/Woche und 1,5<br />
Stunden/Woche beläuft, könne man sich eine weitere Verbesserung der Tätigkeiten im<br />
Bereich Kinderschutz erwarten.<br />
7. Fazit<br />
Kinderschutzgruppen haben sich seit ihrer Entstehung zu multiprofessionellen Teams<br />
entwickelt, die ihre Expertise in umfassender Weise für das Wohl des Kindes einsetzen.<br />
Die Analyse der Dokumentation der Kinderschutzfallakten verdeutlicht, dass die<br />
Kinderschutzgruppen durch ihre Arbeit nicht nur im Sinne des Gesetzes als Instanz<br />
funktionieren, hinsichtlich einer Meldung an das Jugendamt oder andere Behörden eine<br />
Entscheidung zu treffen. Die Kinderschutzgruppen verstehen ihren Arbeitsauftrag und ihr<br />
Aufgabengebiet deutlich breiter und setzen sich in vielfältiger Weise für das Wohl des<br />
Kindes ein. Die multiprofessionelle Zusammensetzung der Gruppen sowie die in den<br />
Gruppen gesammelten und geteilten Erfahrungen ermöglichen dabei einen<br />
ganzheitlichen Blick auf das Wohl des Kindes, bei dem pflegerische und medizinische<br />
Aspekte, aber auch psychologische, pädagogische und sozialarbeiterische Perspektiven<br />
in den Arbeits- und Entscheidungsprozess einbezogen werden. Die Gesamtsituation des<br />
Kindes in der betreuenden Umgebung zu Hause und die darin beteiligten Personen –<br />
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