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Gebündeltes Wissen gegen Gewalt - Österreichische LIGA für ...

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Zusammenarbeit zwischen beiden Einrichtungen wesentlich. Um diese zu gewährleisten,<br />

wurde von einer Mehrzahl der InterviewpartnerInnen eine offenere Kommunikation mit<br />

dem Jugendamt gewünscht. So könnten Kinderschutzfälle, die dem Jugendamt schon<br />

bekannt sind, rascher als zu meldender Fall vonseiten der Kinderschutzgruppe dem<br />

Jugendamt rückgemeldet werden. Hierzu wird der Datenschutz als hinderliche<br />

Komponente für das Datennetzwerk genannt.<br />

Darüber hinaus wird einerseits auf eine strukturell gefestigte Zusammenarbeit mit der<br />

Polizei hingewiesen, die bisher aufgrund persönlichen Kontaktes zustande kam, und<br />

andererseits auf das strukturelle Miteinbeziehen der Gerichtsmedizin, um die teilweise<br />

auftretenden gesetzlichen Probleme noch im Fallabklärungsstatus abzuwenden und<br />

dadurch die Arbeit mit der Gerichtsmedizin zu erleichtern. Während der bisherige Motor<br />

für die Arbeit allein das persönliche Interesse der Kinderschutzmitglieder an der Tätigkeit<br />

und somit idealistischer Natur war, wird vonseiten der InterviewpartnerInnen der Wunsch<br />

geäußert, eine finanzielle Honorierung der Arbeit und mehr personelle Unterstützung zu<br />

erhalten, da die Mitglieder der Kinderschutzgruppe Kinderschutzfälle neben dem<br />

alltäglichen Stationsbetrieb und auf freiwilliger Basis besprechen. Durch eine finanzielle<br />

Honorierung der Arbeit sowohl der Leitung als auch der übrigen<br />

Kinderschutzgruppenmitglieder, die sich auf durchschnittlich 4,5 Stunden/Woche und 1,5<br />

Stunden/Woche beläuft, könne man sich eine weitere Verbesserung der Tätigkeiten im<br />

Bereich Kinderschutz erwarten.<br />

7. Fazit<br />

Kinderschutzgruppen haben sich seit ihrer Entstehung zu multiprofessionellen Teams<br />

entwickelt, die ihre Expertise in umfassender Weise für das Wohl des Kindes einsetzen.<br />

Die Analyse der Dokumentation der Kinderschutzfallakten verdeutlicht, dass die<br />

Kinderschutzgruppen durch ihre Arbeit nicht nur im Sinne des Gesetzes als Instanz<br />

funktionieren, hinsichtlich einer Meldung an das Jugendamt oder andere Behörden eine<br />

Entscheidung zu treffen. Die Kinderschutzgruppen verstehen ihren Arbeitsauftrag und ihr<br />

Aufgabengebiet deutlich breiter und setzen sich in vielfältiger Weise für das Wohl des<br />

Kindes ein. Die multiprofessionelle Zusammensetzung der Gruppen sowie die in den<br />

Gruppen gesammelten und geteilten Erfahrungen ermöglichen dabei einen<br />

ganzheitlichen Blick auf das Wohl des Kindes, bei dem pflegerische und medizinische<br />

Aspekte, aber auch psychologische, pädagogische und sozialarbeiterische Perspektiven<br />

in den Arbeits- und Entscheidungsprozess einbezogen werden. Die Gesamtsituation des<br />

Kindes in der betreuenden Umgebung zu Hause und die darin beteiligten Personen –<br />

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