Gebündeltes Wissen gegen Gewalt - Ãsterreichische LIGA für ...
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1. Ausgangslage<br />
Kinder sind, um sich optimal entwickeln zu können, auf unseren besonderen Schutz und<br />
unsere Hilfe angewiesen. Dieser spezielle Schutz wird ihnen durch die 1989 von den<br />
Vereinten Nationen verabschiedete Konvention über die Rechte des Kindes zuerkannt.<br />
Besonders Kinder, die unter schwierigen Rahmenbedingungen heranwachsen, bedürfen<br />
dieses Schutzes, der in einzelnen Fällen nicht durch die Familie sichergestellt werden<br />
kann. Vor allem, wenn sie Opfer von <strong>Gewalt</strong> werden, sind Kinder darauf angewiesen,<br />
dass die Gesellschaft diese Schutzfunktion übernimmt. Laut der BMGFJ-Broschüre<br />
„<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Kinder und Jugendliche. Leitfaden für die Kinderschutzarbeit in<br />
Gesundheitsberufen“ (2008) wird <strong>Gewalt</strong> dabei wie folgt definiert: „<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Kinder<br />
und Jugendliche ist eine – bewusste oder unbewusste – gewaltsame körperliche<br />
und/oder seelische Schädigung, die in Familien oder Institutionen geschieht und die zu<br />
Verletzungen, Entwicklungsverzögerungen oder gar zum Tode führt und die somit das<br />
Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht.“<br />
Die öffentliche Wahrnehmung des Problemfelds Kinderschutz ist stark beeinflusst von<br />
jenen Fällen, in denen <strong>Gewalt</strong> an Kindern einen „monströsen“ Charakter zeigt, der fernab<br />
vom Alltag der Allgemeinheit zu sein scheint. Die Fälle werden medial als dramatisch<br />
und gleichzeitig außergewöhnlich inszeniert, sie erhalten den Charakter von<br />
Katastrophen, <strong>gegen</strong> die die Gesellschaft die Kinder – aber auch sich selbst – schützen<br />
muss. Rufe nach stärkerer Kontrolle und Eingriffen von staatlicher Seite werden in der<br />
Regel danach laut. Von politischer Seite kann darauf u.a. mit gesetzlichen Regelungen,<br />
der Androhung höherer Haftstrafen oder auch einer Verstärkung der Prävention reagiert<br />
werden.<br />
Ein von politischer Seite getaner Schritt war, die seit den 1990er Jahren bestehenden<br />
Kinderschutzgruppen im Jahr 2004 durch eine gesetzliche Regelung für alle<br />
Kinderabteilungen und Kinderkliniken in Österreich verpflichtend werden zu lassen.<br />
Kinderschutzgruppen werden tätig, um Kindern, die Opfer von <strong>Gewalt</strong> im oben<br />
definierten Sinn wurden, Hilfe und Schutz zu bieten. Sie übernehmen dabei als eine<br />
ExpertInnengruppe innerhalb eines Krankenhauses eine Schnittstellenfunktion zwischen<br />
medizinischem Personal, das einen Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch bei<br />
einem Kind äußert, Sozialarbeit, Jugendämtern und anderen Institutionen. Hierbei<br />
kommt das Fachwissen verschiedener ExpertInnen gebündelt zum Einsatz. Jeder<br />
Einzelfall wird individuell betreut und bearbeitet. Im Alltag der Kinderschutzgruppen<br />
spielen dabei weniger die medial präsenten Fälle von massiver <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Kinder<br />
eine Rolle, sondern vor allem Formen von Vernachlässigung und Verletzungen mit<br />
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