Gebündeltes Wissen gegen Gewalt - Ãsterreichische LIGA für ...
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5.6 Aktivitäten der Kinderschutzgruppe<br />
Die Kinderschutzgruppen besprechen die Kinder je nach Struktur in Konsiliargesprächen<br />
und/oder auch in den Gesamttreffen der Gruppe. Für die überwiegende Mehrheit der<br />
Fälle (88,8%) ist ein Besprechungstermin der Gesamt-Kinderschutzgruppe ausreichend.<br />
Bei komplexen Problemkonstellationen sind aber auch bis zu 5 Treffen der<br />
Kinderschutzgruppen dokumentiert. Die praktische Arbeit der Kinderschutzgruppe findet<br />
in den meisten Kinderschutzgruppen außerhalb dieser Gesamttreffen statt. Die<br />
Gesamttreffen dienen dazu, in besonders gravierenden oder komplexen Fällen<br />
Informationen zu bündeln und alternative Strategien zu besprechen. Darüber hinaus<br />
werden diese Treffen für organisatorische Fragen genutzt. Der Großteil der<br />
Kinderschutzarbeit ist Teil der Stationsarbeit und beinhaltet zusätzliche Untersuchungen<br />
und längere Beobachtung des Kindes oder der Interaktion von Eltern und Kind.<br />
Der im Behandlungsteam zur Sprache kommende Verdacht auf Missbrauch oder auf<br />
Misshandlung kann in vielen Fällen nicht sofort abgeklärt werden. Aus diesem Grund<br />
werden von der Kinderschutzgruppe vielfach weitere Untersuchungen zur Abklärung in<br />
Auftrag gegeben. Dies ist in 45,8% der Fälle dokumentiert. Die Abklärung dient zum<br />
einen der weiteren Diagnostik, zum anderen auch der Spurensicherung. Die häufigsten<br />
Untersuchungen sind gynäkologischer Art und die Hinzuziehung des psychologischen<br />
Dienstes. Trotz dieser vielfältigen Bemühungen lässt sich der Großteil der Verdachtsfälle<br />
nicht eindeutig klären. Nur 15,8% der Verdachtsfälle sind als bestätigt dokumentiert,<br />
40,2% bleiben offen. Die übrigen 44% fallen unter die Kategorie fehlende Daten, was<br />
zeigt, dass in der Kinderschutzarbeit nicht der Verdacht oder Nichtverdacht, sondern<br />
direkte Schutzmaßnahmen im Mittelpunkt stehen. Die so gewonnenen<br />
Zusatzinformationen werden dokumentiert und in Konsiliargesprächen und<br />
Teamsitzungen eingebracht. Insbesondere im Fall des sexuellen Missbrauchs ist eine<br />
Klärung häufig nur schwer oder nicht möglich. Auf Grund der Schwere eines solchen<br />
Verdachts stellen diese Fälle, bei denen eine zweifelsfreie Klärung des Verdachts in der<br />
Regel nicht möglich ist, eine besondere Herausforderung für die Kinderschutzgruppen<br />
dar. Zentrale Aufgabe der Kinderschutzgruppen ist die Diskussion, ob eine Anzeige<br />
und/oder eine Meldung an das Jugendamt erfolgen sollen. In den dokumentierten Fällen<br />
wurde 79-mal (12,2%) eine Anzeige erstattet. Eine Gefährdungsmeldung ist in 28,6% der<br />
Fälle dokumentiert. Für weitere 17,0% ergab die Rückfrage bei den Jugendämtern, dass<br />
das Kind bzw. die Familie dem Jugendamt bereits bekannt ist. Daran zeigt sich, dass<br />
eine Kooperation von Kinderschutzgruppen und Jugendämtern eine positive Funktion<br />
hinsichtlich des Schutzes von Kindern hat. Weitere, allerdings selten von den<br />
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