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3 - Volkshochschule Zwickau

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Auf dieser Grundlage werden die Kurse or-<br />

ganisiert, mit Dozenten Absprachen getroffen<br />

und Räume angemietet. Wir haben also Aufwendungen,<br />

die schon vor der ersten Anmeldung<br />

auftreten. Die Kursentgelte werden erst<br />

nach Kursbeginn abgebucht.<br />

Wann bekommen Sie Nachricht von uns?<br />

Die VHS verschickt bei schriftlicher oder telefonischer<br />

Anmeldung keine Bestätigung.<br />

Wenn Sie also nichts von uns hören, ist Ihr<br />

Kursplatz sicher. Ausnahmen bilden die Anmeldungen<br />

im Internet und per Mail.<br />

Wir setzen uns aber umgehend mit Ihnen in<br />

Verbindung, wenn der Kurs verschoben werden<br />

muss oder ausfällt. Das kann schriftlich,<br />

telefonisch oder per Mail geschehen, wenn<br />

Sie uns eine gültige Mailadresse angegeben<br />

haben.<br />

Wie geht es weiter?<br />

Sie kommen zum Kurs, für den Sie sich angemeldet<br />

haben.<br />

Wie aktuell sind die Angaben im Heft?<br />

Trotz allen organisatorischen Aufwandes kann<br />

es passieren, dass sich die geplanten und im<br />

Heft gedruckten Daten ändern. Im Internet ist<br />

die tägliche Aktualität gewährleistet. Wenn<br />

Sie sich am Telefon anmelden, dann müssen<br />

die Ihnen vorliegenden Daten mit den tatsächlichen<br />

noch einmal verglichen werden.<br />

Warum sind die Entgelte so preiswert?<br />

Die VHS wird durch den Landkreis und das<br />

Land Sachsen gefördert. Ohne diese Unterstützungen<br />

wären die Entgelte deutlich teurer.<br />

Die Teilnehmer erhalten also einen nicht unerheblichen<br />

Zuschuss zu den Kursentgelten.<br />

13<br />

Info-Hotline 0375 4402 - 23800<br />

Wie kann ich bezahlen?<br />

Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich bargeldlos.<br />

Ihre Anmeldung und die damit verbundene<br />

Einverständniserklärung zum (einmaligen)<br />

Lastschriftverfahren sind Voraussetzung<br />

für Ihre Kursteilnahme. Das Zahlverfahren<br />

der Überweisung nach Rechnungslegung<br />

wird nur für berufliche, durch den Arbeitgeber<br />

veranlasste, Weiterbildungsmaßnahmen sowie<br />

in begründeten Ausnahmefällen gewährt.<br />

Ein begründeter Ausnahmefall liegt dann vor,<br />

wenn ein Benutzer kein Konto hat oder aus<br />

anderen Gründen nicht am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

teilnehmen kann.<br />

Das Entgelt wird erst nach Zustandekommen<br />

des Kurses, in der Regel innerhalb eines Monats,<br />

abgebucht.<br />

Was passiert, wenn ich den Kurs nicht<br />

mehr besuchen kann?<br />

Die Anlässe dafür liegen oft in beruflicher Veränderung<br />

oder Krankheit. Natürlich zahlen wir<br />

das anteilig nicht genutzte Entgelt zurück. Dafür<br />

brauchen wir aber für spätere Prüfungen<br />

einen schriftlichen Antrag und einen entsprechenden<br />

Nachweis. Am besten, Sie sprechen<br />

vorher mit uns.<br />

Gibt es Ermäßigungen der Kursentgelte?<br />

Für die Entgelte gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung<br />

der VHS vom 04.12.08 kann unter folgenden<br />

Bedingungen Ermäßigung gewährt werden:<br />

Für VHS-Veranstaltungen, für die ein Entgelt<br />

von mindestens 30,– EUR berechnet wird,<br />

kann die VHS mit Schülern, Studenten, Auszubildenden,<br />

Zivildienstleistenden, Erziehungsgeld-<br />

und Arbeitslosengeldempfängern einen<br />

Rabatt in Höhe von 30 % (ohne Materialkosten)<br />

vereinbaren, wenn ein Antrag und die erforderlichen<br />

Nachweise der VHS vorgelegt werden.

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