3 - Volkshochschule Zwickau
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Auf dieser Grundlage werden die Kurse or-<br />
ganisiert, mit Dozenten Absprachen getroffen<br />
und Räume angemietet. Wir haben also Aufwendungen,<br />
die schon vor der ersten Anmeldung<br />
auftreten. Die Kursentgelte werden erst<br />
nach Kursbeginn abgebucht.<br />
Wann bekommen Sie Nachricht von uns?<br />
Die VHS verschickt bei schriftlicher oder telefonischer<br />
Anmeldung keine Bestätigung.<br />
Wenn Sie also nichts von uns hören, ist Ihr<br />
Kursplatz sicher. Ausnahmen bilden die Anmeldungen<br />
im Internet und per Mail.<br />
Wir setzen uns aber umgehend mit Ihnen in<br />
Verbindung, wenn der Kurs verschoben werden<br />
muss oder ausfällt. Das kann schriftlich,<br />
telefonisch oder per Mail geschehen, wenn<br />
Sie uns eine gültige Mailadresse angegeben<br />
haben.<br />
Wie geht es weiter?<br />
Sie kommen zum Kurs, für den Sie sich angemeldet<br />
haben.<br />
Wie aktuell sind die Angaben im Heft?<br />
Trotz allen organisatorischen Aufwandes kann<br />
es passieren, dass sich die geplanten und im<br />
Heft gedruckten Daten ändern. Im Internet ist<br />
die tägliche Aktualität gewährleistet. Wenn<br />
Sie sich am Telefon anmelden, dann müssen<br />
die Ihnen vorliegenden Daten mit den tatsächlichen<br />
noch einmal verglichen werden.<br />
Warum sind die Entgelte so preiswert?<br />
Die VHS wird durch den Landkreis und das<br />
Land Sachsen gefördert. Ohne diese Unterstützungen<br />
wären die Entgelte deutlich teurer.<br />
Die Teilnehmer erhalten also einen nicht unerheblichen<br />
Zuschuss zu den Kursentgelten.<br />
13<br />
Info-Hotline 0375 4402 - 23800<br />
Wie kann ich bezahlen?<br />
Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich bargeldlos.<br />
Ihre Anmeldung und die damit verbundene<br />
Einverständniserklärung zum (einmaligen)<br />
Lastschriftverfahren sind Voraussetzung<br />
für Ihre Kursteilnahme. Das Zahlverfahren<br />
der Überweisung nach Rechnungslegung<br />
wird nur für berufliche, durch den Arbeitgeber<br />
veranlasste, Weiterbildungsmaßnahmen sowie<br />
in begründeten Ausnahmefällen gewährt.<br />
Ein begründeter Ausnahmefall liegt dann vor,<br />
wenn ein Benutzer kein Konto hat oder aus<br />
anderen Gründen nicht am Einzugsermächtigungsverfahren<br />
teilnehmen kann.<br />
Das Entgelt wird erst nach Zustandekommen<br />
des Kurses, in der Regel innerhalb eines Monats,<br />
abgebucht.<br />
Was passiert, wenn ich den Kurs nicht<br />
mehr besuchen kann?<br />
Die Anlässe dafür liegen oft in beruflicher Veränderung<br />
oder Krankheit. Natürlich zahlen wir<br />
das anteilig nicht genutzte Entgelt zurück. Dafür<br />
brauchen wir aber für spätere Prüfungen<br />
einen schriftlichen Antrag und einen entsprechenden<br />
Nachweis. Am besten, Sie sprechen<br />
vorher mit uns.<br />
Gibt es Ermäßigungen der Kursentgelte?<br />
Für die Entgelte gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung<br />
der VHS vom 04.12.08 kann unter folgenden<br />
Bedingungen Ermäßigung gewährt werden:<br />
Für VHS-Veranstaltungen, für die ein Entgelt<br />
von mindestens 30,– EUR berechnet wird,<br />
kann die VHS mit Schülern, Studenten, Auszubildenden,<br />
Zivildienstleistenden, Erziehungsgeld-<br />
und Arbeitslosengeldempfängern einen<br />
Rabatt in Höhe von 30 % (ohne Materialkosten)<br />
vereinbaren, wenn ein Antrag und die erforderlichen<br />
Nachweise der VHS vorgelegt werden.