3 - Volkshochschule Zwickau
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<strong>Volkshochschule</strong> <strong>Zwickau</strong><br />
Entgelt mehr als 30,– EUR beträgt. Unvoll-<br />
ständige Ermäßigungsanträge, nachträgliche<br />
Antragstellungen sowie verspätete Nachweiseinreichungen<br />
können nicht bearbeitet werden.<br />
(2) Ermäßigungen in Höhe von 30 Prozent<br />
können gewährt werden für Kinder, Schüler,<br />
Studenten, Auszubildende, Erziehungsgeld<br />
Empfänger, Arbeitslose sowie Schwerbeschädigte.<br />
Kinder und Schüler bis zum vollendeten<br />
15. Lebensjahr werden in der Regel ohne Antrag<br />
ermäßigt.<br />
(3) Ermäßigungen gelten nicht für Materialkosten<br />
und Studienreisen.<br />
(4) Über andere Ermäßigungsanträge entscheidet<br />
der Leiter der <strong>Volkshochschule</strong>.<br />
(5) Ein Rücktritt der Teilnehmer vom Kurs<br />
kann nur gegenüber der Geschäftsstelle der<br />
VHS erklärt werden. Eine Mitteilung an den<br />
Dozenten oder das Fernbleiben vom Kurs gelten<br />
nicht als Rücktritt.<br />
Der Rücktritt vom Kurs ist bis sieben Tage vor<br />
Beginn möglich. Wird diese Frist nicht eingehalten,<br />
besteht die Verpflichtung zur Begleichung<br />
des vollen Veranstaltungsentgeltes.<br />
(6) Dies gilt nicht bei Rücktrittsgründen wegen<br />
höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall.<br />
Dazu ist ein geeigneter schriftlicher Nachweis<br />
notwendig. Der Antrag muss unmittelbar nach<br />
Bekanntwerden des Rücktrittsgrundes gestellt<br />
werden. Der Rücktritt wird in der Regel<br />
mit Datum des Posteingangs wirksam.<br />
(7) Ein Rücktritt wegen Wechsel der Lehrkraft<br />
ist nicht möglich.<br />
(8) Seitens der VHS kann ein Rücktritt wegen<br />
zu geringer Beteiligung, wegen Ausfall<br />
der Lehrkraft oder aus anderen wichtigen<br />
Gründen erklärt werden.<br />
(9) Über Nachlässe mit schriftlichem Antrag<br />
und entsprechendem Nachweis entscheidet<br />
158<br />
Allgemeine Informationen<br />
Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung<br />
der Leiter der VHS. Der Antrag muss unmittelbar<br />
nach Bekanntwerden des Nachlassgrundes<br />
gestellt werden. Eine Berücksichtigung<br />
erfolgt in der Regel mit Datum des Posteingangs.<br />
(10) Anträge auf Rücktritt und Nachlass nach<br />
Veranstaltungsende können nicht mehr berücksichtigt<br />
werden.<br />
(11) Wurde der Vertrag bereits erfüllt und<br />
Rücktritt oder Nachlässe werden anerkannt,<br />
erfolgt eine anteilmäßige Rückzahlung.<br />
5 Bescheinigungen und Nachweise<br />
Einfache Teilnahmebescheinigungen werden<br />
auf Wunsch nach Abschluss eines Kurses<br />
durch die <strong>Volkshochschule</strong> kostenfrei ausgestellt.<br />
Das Entgelt für Qualifikationsnachweise<br />
beträgt 5 Euro.<br />
6 Hausordnungen<br />
Für die Kursteilnehmer gilt die Hausordnung<br />
der jeweiligen Unterrichtsstätte.<br />
7 Datenschutz<br />
(1) Die <strong>Volkshochschule</strong> setzt in der Verwaltung<br />
eine Datenverarbeitungsanlage ein,<br />
mit der persönliche Daten der Teilnehmer<br />
(Name, Anschrift, Geburtsjahr, Telefonnummer,<br />
Bankverbindungen) erfasst und gespeichert<br />
werden. Datenschutzrechtliche Bestimmungen<br />
werden beachtet.<br />
(2) Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmer<br />
der Verarbeitung personenbezogener<br />
Daten ausschließlich für interne Verwaltungszwecke<br />
der <strong>Volkshochschule</strong> zu.<br />
8 Haftung<br />
(1) Die Teilnehmer haften für die von ihnen<br />
in den Unterrichtsstätten verursachten Schäden.