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3 - Volkshochschule Zwickau

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<strong>Volkshochschule</strong> <strong>Zwickau</strong><br />

Entgelt mehr als 30,– EUR beträgt. Unvoll-<br />

ständige Ermäßigungsanträge, nachträgliche<br />

Antragstellungen sowie verspätete Nachweiseinreichungen<br />

können nicht bearbeitet werden.<br />

(2) Ermäßigungen in Höhe von 30 Prozent<br />

können gewährt werden für Kinder, Schüler,<br />

Studenten, Auszubildende, Erziehungsgeld<br />

Empfänger, Arbeitslose sowie Schwerbeschädigte.<br />

Kinder und Schüler bis zum vollendeten<br />

15. Lebensjahr werden in der Regel ohne Antrag<br />

ermäßigt.<br />

(3) Ermäßigungen gelten nicht für Materialkosten<br />

und Studienreisen.<br />

(4) Über andere Ermäßigungsanträge entscheidet<br />

der Leiter der <strong>Volkshochschule</strong>.<br />

(5) Ein Rücktritt der Teilnehmer vom Kurs<br />

kann nur gegenüber der Geschäftsstelle der<br />

VHS erklärt werden. Eine Mitteilung an den<br />

Dozenten oder das Fernbleiben vom Kurs gelten<br />

nicht als Rücktritt.<br />

Der Rücktritt vom Kurs ist bis sieben Tage vor<br />

Beginn möglich. Wird diese Frist nicht eingehalten,<br />

besteht die Verpflichtung zur Begleichung<br />

des vollen Veranstaltungsentgeltes.<br />

(6) Dies gilt nicht bei Rücktrittsgründen wegen<br />

höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall.<br />

Dazu ist ein geeigneter schriftlicher Nachweis<br />

notwendig. Der Antrag muss unmittelbar nach<br />

Bekanntwerden des Rücktrittsgrundes gestellt<br />

werden. Der Rücktritt wird in der Regel<br />

mit Datum des Posteingangs wirksam.<br />

(7) Ein Rücktritt wegen Wechsel der Lehrkraft<br />

ist nicht möglich.<br />

(8) Seitens der VHS kann ein Rücktritt wegen<br />

zu geringer Beteiligung, wegen Ausfall<br />

der Lehrkraft oder aus anderen wichtigen<br />

Gründen erklärt werden.<br />

(9) Über Nachlässe mit schriftlichem Antrag<br />

und entsprechendem Nachweis entscheidet<br />

158<br />

Allgemeine Informationen<br />

Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung<br />

der Leiter der VHS. Der Antrag muss unmittelbar<br />

nach Bekanntwerden des Nachlassgrundes<br />

gestellt werden. Eine Berücksichtigung<br />

erfolgt in der Regel mit Datum des Posteingangs.<br />

(10) Anträge auf Rücktritt und Nachlass nach<br />

Veranstaltungsende können nicht mehr berücksichtigt<br />

werden.<br />

(11) Wurde der Vertrag bereits erfüllt und<br />

Rücktritt oder Nachlässe werden anerkannt,<br />

erfolgt eine anteilmäßige Rückzahlung.<br />

5 Bescheinigungen und Nachweise<br />

Einfache Teilnahmebescheinigungen werden<br />

auf Wunsch nach Abschluss eines Kurses<br />

durch die <strong>Volkshochschule</strong> kostenfrei ausgestellt.<br />

Das Entgelt für Qualifikationsnachweise<br />

beträgt 5 Euro.<br />

6 Hausordnungen<br />

Für die Kursteilnehmer gilt die Hausordnung<br />

der jeweiligen Unterrichtsstätte.<br />

7 Datenschutz<br />

(1) Die <strong>Volkshochschule</strong> setzt in der Verwaltung<br />

eine Datenverarbeitungsanlage ein,<br />

mit der persönliche Daten der Teilnehmer<br />

(Name, Anschrift, Geburtsjahr, Telefonnummer,<br />

Bankverbindungen) erfasst und gespeichert<br />

werden. Datenschutzrechtliche Bestimmungen<br />

werden beachtet.<br />

(2) Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmer<br />

der Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten ausschließlich für interne Verwaltungszwecke<br />

der <strong>Volkshochschule</strong> zu.<br />

8 Haftung<br />

(1) Die Teilnehmer haften für die von ihnen<br />

in den Unterrichtsstätten verursachten Schäden.

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