3 - Volkshochschule Zwickau
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
der Volkshoch-<br />
schule <strong>Zwickau</strong> (Juli 2011)<br />
1 Anmeldung<br />
(1) Zur Teilnahme an einer Veranstaltung<br />
der <strong>Volkshochschule</strong> ist eine Anmeldung er-<br />
forderlich. Die Anmeldung ist verbindlich und<br />
verpflichtet zum Entrichten des Teilnahmeentgeltes.<br />
(2) Die Anmeldung kann durch die Teilnehmer<br />
persönlich oder schriftlich in der Geschäftsstelle<br />
der <strong>Volkshochschule</strong> bzw. per<br />
Mail oder auf der Internetseite der <strong>Volkshochschule</strong><br />
und telefonisch vorgenommen werden.<br />
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet<br />
zum Entrichten des Teilnahmeentgeltes.<br />
(3) Mit der Anmeldung werden die Satzung<br />
des Landkreises <strong>Zwickau</strong> für die <strong>Volkshochschule</strong><br />
vom 3. Dezember 2008 und die Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen der <strong>Volkshochschule</strong><br />
anerkannt. Die Einordnung in die<br />
Veranstaltungen erfolgt in der zeitlichen Reihenfolge<br />
der Anmeldungen.<br />
2 Allgemeine Grundsätze<br />
der Entgelterhebung<br />
(1) Für die Teilnahme an den Veranstaltungen<br />
der <strong>Volkshochschule</strong> <strong>Zwickau</strong> werden<br />
Entgelte nach Maßgabe der Satzung des<br />
Landkreises <strong>Zwickau</strong> für die <strong>Volkshochschule</strong><br />
<strong>Zwickau</strong>, Anlage, verlangt.<br />
(2) Die Entgelte beziehen sich in der Berechnung<br />
auf eine Unterrichtseinheit (UE) von<br />
45 Minuten. Davon unabhängig wird eine Verwaltungspauschale<br />
erhoben.<br />
(3) Für Informationsveranstaltungen, die der<br />
Öffentlichkeitswerbung, der Teilnehmerakquise<br />
oder Bedarfsanalyse dienen, werden keine<br />
Entgelte verlangt.<br />
157<br />
Info-Hotline 0375 4402 - 23800<br />
(4) Zur Nutzung eines Schnuppertermins<br />
müssen sich die Teilnehmer an- und innerhalb<br />
einer Woche wieder abmelden, wenn ihnen<br />
das Angebot nicht zusagt. Sonst bleiben sie<br />
angemeldet und es besteht die Pflicht zur Begleichung<br />
des Kursentgeltes. Dieses Angebot<br />
gilt nur für einen Kurstermin und nicht für Einzelveranstaltungen.<br />
3 Zahlungsweise / Fälligkeit<br />
(1) Die Entrichtung der Entgelte erfolgt bargeldlos.<br />
(2) Die Entgelte werden nach Erteilung einer<br />
jeweils einmaligen Einzugsermächtigung<br />
durch den Landkreis <strong>Zwickau</strong> eingezogen. Der<br />
Einreicher der Lastschrift kann die ihm entstehenden<br />
Aufwendungen und Auslagen gegenüber<br />
dem Lastschriftschuldner als Schadenersatz<br />
geltend machen. Aufwendungen für<br />
ungerechtfertigte Rücklastschriften werden<br />
dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.<br />
(3) Der Einzug der Entgelte erfolgt in der<br />
Regel innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsbeginn.<br />
Das Zahlverfahren der Überweisung nach<br />
Rechnungslegung wird nur für berufliche,<br />
durch den Arbeitgeber veranlasste, Weiterbildungsmaßnahmen<br />
sowie in begründeten<br />
Ausnahmefällen gewährt. Ein begründeter<br />
Ausnahmefall liegt dann vor, wenn ein Benutzer<br />
kein Konto hat oder aus anderen Gründen<br />
nicht am Einzugsermächtigungsverfahren<br />
teilnehmen kann.<br />
4 Ermäßigung / Rücktritt / Nachlass /<br />
Rückzahlung<br />
(1) Ermäßigungen werden nur auf Antrag<br />
und Vorlage eines geeigneten Nachweises<br />
bei der Anmeldung gewährt. Die Ermäßigung<br />
gilt nur für Veranstaltungen, bei denen das