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3 - Volkshochschule Zwickau

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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

der Volkshoch-<br />

schule <strong>Zwickau</strong> (Juli 2011)<br />

1 Anmeldung<br />

(1) Zur Teilnahme an einer Veranstaltung<br />

der <strong>Volkshochschule</strong> ist eine Anmeldung er-<br />

forderlich. Die Anmeldung ist verbindlich und<br />

verpflichtet zum Entrichten des Teilnahmeentgeltes.<br />

(2) Die Anmeldung kann durch die Teilnehmer<br />

persönlich oder schriftlich in der Geschäftsstelle<br />

der <strong>Volkshochschule</strong> bzw. per<br />

Mail oder auf der Internetseite der <strong>Volkshochschule</strong><br />

und telefonisch vorgenommen werden.<br />

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet<br />

zum Entrichten des Teilnahmeentgeltes.<br />

(3) Mit der Anmeldung werden die Satzung<br />

des Landkreises <strong>Zwickau</strong> für die <strong>Volkshochschule</strong><br />

vom 3. Dezember 2008 und die Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen der <strong>Volkshochschule</strong><br />

anerkannt. Die Einordnung in die<br />

Veranstaltungen erfolgt in der zeitlichen Reihenfolge<br />

der Anmeldungen.<br />

2 Allgemeine Grundsätze<br />

der Entgelterhebung<br />

(1) Für die Teilnahme an den Veranstaltungen<br />

der <strong>Volkshochschule</strong> <strong>Zwickau</strong> werden<br />

Entgelte nach Maßgabe der Satzung des<br />

Landkreises <strong>Zwickau</strong> für die <strong>Volkshochschule</strong><br />

<strong>Zwickau</strong>, Anlage, verlangt.<br />

(2) Die Entgelte beziehen sich in der Berechnung<br />

auf eine Unterrichtseinheit (UE) von<br />

45 Minuten. Davon unabhängig wird eine Verwaltungspauschale<br />

erhoben.<br />

(3) Für Informationsveranstaltungen, die der<br />

Öffentlichkeitswerbung, der Teilnehmerakquise<br />

oder Bedarfsanalyse dienen, werden keine<br />

Entgelte verlangt.<br />

157<br />

Info-Hotline 0375 4402 - 23800<br />

(4) Zur Nutzung eines Schnuppertermins<br />

müssen sich die Teilnehmer an- und innerhalb<br />

einer Woche wieder abmelden, wenn ihnen<br />

das Angebot nicht zusagt. Sonst bleiben sie<br />

angemeldet und es besteht die Pflicht zur Begleichung<br />

des Kursentgeltes. Dieses Angebot<br />

gilt nur für einen Kurstermin und nicht für Einzelveranstaltungen.<br />

3 Zahlungsweise / Fälligkeit<br />

(1) Die Entrichtung der Entgelte erfolgt bargeldlos.<br />

(2) Die Entgelte werden nach Erteilung einer<br />

jeweils einmaligen Einzugsermächtigung<br />

durch den Landkreis <strong>Zwickau</strong> eingezogen. Der<br />

Einreicher der Lastschrift kann die ihm entstehenden<br />

Aufwendungen und Auslagen gegenüber<br />

dem Lastschriftschuldner als Schadenersatz<br />

geltend machen. Aufwendungen für<br />

ungerechtfertigte Rücklastschriften werden<br />

dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.<br />

(3) Der Einzug der Entgelte erfolgt in der<br />

Regel innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsbeginn.<br />

Das Zahlverfahren der Überweisung nach<br />

Rechnungslegung wird nur für berufliche,<br />

durch den Arbeitgeber veranlasste, Weiterbildungsmaßnahmen<br />

sowie in begründeten<br />

Ausnahmefällen gewährt. Ein begründeter<br />

Ausnahmefall liegt dann vor, wenn ein Benutzer<br />

kein Konto hat oder aus anderen Gründen<br />

nicht am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

teilnehmen kann.<br />

4 Ermäßigung / Rücktritt / Nachlass /<br />

Rückzahlung<br />

(1) Ermäßigungen werden nur auf Antrag<br />

und Vorlage eines geeigneten Nachweises<br />

bei der Anmeldung gewährt. Die Ermäßigung<br />

gilt nur für Veranstaltungen, bei denen das

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