Manfred Breitenbach gehört zu den profiliertesten Steuerberatern. Sein Stil ist bei den Finanzämtern berüchtigt, weil er daran erinnert, daß gesunder Menschenverstand auch in Steuerfragen zu gelten habe – er kämpft für Mandanten-Belange, jetzt auch in <strong>Waffenmarkt</strong>-<strong>Intern</strong> ... Absetzbarkeitvon Studien- & Ausbildungs-Kosten Wichtig für Ihren Firmennachwuchs! Die Kosten für die berufliche Erstausbildung oder ein Erststudium unmittelbar nach Schulabschluß können in voller Höhe von der Steuer abgezogen werden. Am 28. Juli 2011 entschied der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen, daß Aufwendungen für ein Studium oder eine Ausbildung, in dem Berufswissen vermittelt werden, und damit auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist, steuerlich auch für diejenigen abzugsfähig sind, die vorher noch kein Geld verdient haben. Im ersten Fall ging es um die Pilotenausbildung. Ein Ju- Ausgaben für Studium oder Erstausbildung können vom Finanzamt als Werbungskosten festgestellt und später angerechnet werden. gendlicher absolvierte die Erstausbildung zum Verkehrspiloten und zahlte hierfür für Reisekosten, Übernachtungs- und Studienkosten rund 28.000 Euro. Im Anschluß an seine Ausbildung erhielt der Pilot eine Festanstellung als Verkehrsflugzeugführer. Der Bundesfinanzhof ließ die Kosten im Zusammenhang mit dieser Erstausbildung in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten zu. Im zweiten Fall handelte es sich um eine Medizinstudentin, die im Anschluß an ihr Abitur ein Medizinstudium in Ungarn aufgenommen hatte. Die Studentin legte für Übernachtung, Reisekosten, Studiengebühren und Flugkosten rund 24.000 Euro hin. Der Bundesfinanzhof erkannte auch diese Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten an. Wie muß man vorgehen? Der Azubi oder Student muß eine Einkommensteuererklärung abgeben, in der er die Reisekosten, Fortbildungskosten, Mehrverpflegungsaufwendungen, Fahrtkosten, Kosten für Fachbücher, Fotokopierkosten, Büromaterial und Kosten für doppelte Haushaltsführung geltend macht. Das Finanzamt stellt die Verluste fest und schreibt sie fort. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes galt rückwirkend bis 2007, sofern für diese Jahre noch keine Einkommenssteuererklärung abgegeben wurde. Woher das Geld stammt, mit dem die Ausgaben des Studenten oder Auszubildenden beglichen werden, ist unerheblich. Daher können auch Aufwendungen, die aus geerbten, geschenkten oder kreditfinanzierten Mitteln erbracht werden, als Werbungskosten bei Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Tip! Wenn ein Azubi oder Student Geld verdient, können die vom Finanzamt festgestellten und fortgeschriebenen Verluste mit den Einkünften aufgerechnet werden. <strong>88</strong> • 3/<strong>2012</strong> Tips alter Unternehmen Familienunternehmen, die sich am Markt behaupten konnten, haben Geheimtips für den langfristigen, generationenübergreifenden Erfolg. Ein Großteil der insolventen Unternehmen waren Familienunternehmen. Dennoch gibt es viele Unternehmen, die seit 100 und mehr Jahren bestehen. Prof. Rudolf Wimmer und Prof. Fritz Simon von der Universität Witten-Herdecke befragten sie nach Ihren Überlebens-Tips: +++ Der Generationswechsel muß rechtzeitig vorbereitet werden. Man sollte alle Kinder – nicht nur einen "Kronprinzen" – frühzeitig in das Unternehmen einbinden oder, wenn sie nicht wollen, ihren eigenen Weg gehen lassen. Bei mehreren Nachfolgern ist ein Gesellschaftervertrag sinnvoll. +++ Die Familienmitglieder sollten sowohl in ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit – kein Starkult – als auch bei ihren Gehältern maßvoll bleiben. Das Gesamtwohl steht über dem Profit und dem Ego des Einzelnen. +++ Man sollte sich nicht auf eine Branche verlassen, sondern verschiedene Standbeine haben. +++ Man sollte Kredite vermeiden und zügig abbauen. Langsam und stetig statt zu hastig wachsen. Viele erfolgreiche Familienunternehmen haben einen Eigenkapitalanteil von rund 40 Prozent. +++ Man sollte nicht immer Recht haben wollen, sondern Ratschlägen gegenüber aufgeschlossen sein. +++ Kundenorientiert denken. Welche Produkte sind für Kunden sinnvoll? +++ So wenig Bürokratie wie möglich, Menschen statt Papier. +++ Man kann Unternehmens- und Familienangelegenheiten nicht komplett trennen, sollte aber niemals wichtige unternehmerische Entscheidungen aufgrund von familiären Interessen treffen. +++ Durchhalten. Viele Unternehmen haben harte Zeiten durchgemacht und trotzdem nicht aufgegeben. Der langfristige Erfolg gab ihnen recht. (Quelle: Simplify your business) Geänderte Nachweispflicht Im Januar hat das Bundesfinanzministerium per Rechtsverordnung die bisherigen Nachweispflichten für Warenlieferungen ins EU-Ausland abgeschafft und durch die neue "Gelangensbestätigung" ersetzt, die Übergangsfrist läuft Ende März <strong>2012</strong> ab. Der DIHK sieht hier neue Probleme: Die Gelangensbestätigung ist im Ausland häufig unbekannt. Desweiteren gibt es das Formular nur in Deutsch, Englisch und Französisch. Die Unternehmen fürchten, daß die Abnehmer sie vielfach zunächst nicht unterschreiben werden. Bei Reihengeschäften stellt sich die Frage, wer die Gelangensbestätigung unterschreiben muß. Für den liefernden Unternehmer ist es ein erheblicher Aufwand, sicherzustellen, daß alle Abnehmer die Gelangensbestätigung korrekt ausfüllen. Der DIHK fordert, daß Bund und Länder die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung wieder ändern, die alten Belege weiter gelten sollen. "Andernfalls wird der EU-Binnenmarkt, der den Handel zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern soll, für deutsche Unternehmen mit neuen, vermeidbaren Hürden belastet." (www.dihk.de)
IWA • Halle 1 • Stand 415 3/<strong>2012</strong> • 89