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Musiker Magazin 01/2015

CLUESO: "Stadtrandlichter" – Ein Bauchalbum, keine Kopfplatte

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48 MUSIKBUSINESS<br />

zweifelhaften Programme haben wir nach Ab -<br />

schnitt IV Ziff. 4 Abs. 5 AB-A (sämtlich) von der<br />

Verrechnung zurückgestellt.“<br />

GEMA:<br />

RECHTSSTAATSWIDRIG?<br />

Teil 1<br />

VON OLE SEELENMEYER<br />

Immer mehr Gerichtsurteile von Landes-, Oberlandesund<br />

Kammergerichten, aber auch des Bundesgerichtshofes,<br />

scheinen von der GEMA in ihren Aktivitäten gegenüber<br />

ihren ca. 65.000 Mitgliedern nicht beachtet zu werden.<br />

Aus diesem Grunde haben wir eine Urteilssammlung der<br />

verschiedenen Gerichte zusammengestellt und<br />

ausgewertet, um diesen Vorwurf gegen die GEMA zu prüfen.<br />

Die Nichtbeachtung dieser zum Teil höchstrichterlichen<br />

Urteile haben für wahrscheinlich Hunderte GEMA-Mitglieder<br />

fatale und existenzbedrohende Auswirkungen,<br />

die hier beschrieben werden sollen.<br />

„Wir fordern Sie auf, den Nachweis der Rich -<br />

tigkeit der Programmangaben zu erbringen. Ein<br />

Nachweis kann z. B. dadurch erfolgen, dass neutrale<br />

und unbeteiligte Dritte aus eigener Wahr -<br />

nehmung detailliert darlegen, dass die Angaben<br />

im Programm richtig sind. Geeignet können dabei<br />

Bestätigungen von Zuhörern oder Vertretern der<br />

Veranstaltungsorte sein, ebenso Belege einer<br />

geordneten Buchhaltung, aus denen sich die<br />

Einnahmen aus Eintrittsgeldern o. Ä. für die einzelnen<br />

Veranstaltungen ablesen lassen. Der<br />

Nach weis ist für jede Veranstaltung einzeln zu<br />

erbringen.“<br />

„Wird der Nachweis nicht innerhalb der nächsten<br />

sechs Monate erbracht, sind die zweifelhaften<br />

Programme gem. Abschnitt IV Ziff. 4 Abs. 5<br />

ABVPA endgültig von der Verrechnung ausgeschlossen!“<br />

WEITER:<br />

„Ihre Mitgliedskonten haben wir vorläufig ge -<br />

sperrt, um etwaige Vermögensschäden von den<br />

übrigen GEMA-Mitgliedern abzuwenden, sowie<br />

zur Sicherung etwaiger Rückfor derungs ansprü -<br />

che. Eine Rückforderung gezahlter Tantiemen und<br />

Wertungszahlungen für die vergangenen Ge -<br />

schäfts jahre (2008, 2009, 2<strong>01</strong>0, 2<strong>01</strong>1, 2<strong>01</strong>2, d. R.)<br />

behalten wir uns vor. Mit der Kontosperre be strei -<br />

ten wir, dass die (sämtliche, d. h. alle(!), d.R.) uns<br />

gemeldeten Werknutzungen tatsächlich stattfanden.<br />

Eine Zahlung von Tantiemenansprüchen<br />

kommt nur in Betracht, wenn der volle Nachweis<br />

erbracht wird, dass die gemeldeten Werknut zun -<br />

gen (d. h. alle, d. R.) tatsächlich stattfanden.“<br />

➲ FALL 1:<br />

Im Frühjahr dieses Jahres schrieb die GEMA<br />

einem Mitglied des Deutschen Rock & Pop<br />

Musi kerverbandes e.V. (DRMV), dass gemäß Ab -<br />

schnitt IV Ziff. 4 Abs. 2 der Ausführungsbe stim -<br />

mungen zum Verteilungsplan für das Auffüh rungsund<br />

Senderecht nur Programme zur Verrech nung<br />

gelangen, die den Tatsachen entsprechen.<br />

„Besteht der Verdacht, dass falsche Programme<br />

zur Verrechnung eingereicht werden, sind wir<br />

(die GEMA) als Treuhänderin aller Berechtigten<br />

verpflichtet, die Programme zurückzuweisen und<br />

haben auf den vollen Nachweis der Richtigkeit<br />

der Programmangaben zu bestehen. Bei routinemäßigen<br />

Kontrollen am … in der … in der Stadt …<br />

haben wir festgestellt, dass Veran stal tungen mit<br />

Live-Musik nicht stattgefunden haben. Dennoch<br />

wurden von ihnen unterschriebene Programme zur<br />

Verrechnung eingereicht.“<br />

„Diese Programme entsprechen nicht den Tat -<br />

sachen und nehmen deshalb nicht an der Ver -<br />

rechnung teil.“<br />

WEITER:<br />

„Aufgrund unserer Kontrollfeststellungen be -<br />

stehen berechtigte Zweifel, dass die eingereichten<br />

Programme (Musikfolgebögen) für das Ge schäfts -<br />

jahr 2<strong>01</strong>2, die sie als Veranstalter und Musik leiter<br />

ausweisen, inhaltlich richtig sind. Zweifel an der<br />

Richtigkeit der Programmangaben haben wir ferner,<br />

da nach unseren Erkenntnissen eine enge<br />

Verbindung zwischen den am Aufführungs ge -<br />

sche hen beteiligten Personen und den in den<br />

Programmen benannten Berechtigten besteht<br />

und die Programme vieler Werke von Berech tig -<br />

ten enthalten, die von unabhängigen Dritten (von<br />

anderen Bands etc., d. R.) oder überhaupt nicht<br />

oder nur im geringen Maße genutzt werden. Die<br />

Diesem Mitglied des DRMV und einer größeren<br />

Anzahl anderer Mitglieder wurden aufgrund<br />

zweier einzelner Stichpunkt-Kontrollen (!) und<br />

zweier einzelner Konzerte sämtliche Konzertver -<br />

rechnungen für das gesamte Jahr 2<strong>01</strong>2 (d.h. alle<br />

Konzerte) gesperrt und die daraus resultierenden<br />

Auftrittstantiemen nicht ausgeschüttet. Nachdem<br />

daraufhin eines dieser betroffenen Mitglieder der<br />

GEMA in einem Schreiben detailliert und mit<br />

Zeugenangaben mitgeteilt hat, dass diese Kon -<br />

zerte stattfanden und die in den Musik bögen<br />

auf geführten Werke/Songs gespielt wurden, hat<br />

die GEMA es bis heute unterlassen, auf diesen<br />

von ihr selbst geforderten Nachweis der Richtig -<br />

keit der Programmangaben zu antworten (seit ca.<br />

vier Monaten).<br />

(FORTSETZUNG IN DER AUSGABE 2/2<strong>01</strong>5)<br />

FOTO: © ANDREAS HAERTLE/FOTOLIA<br />

musiker MAGAZIN 1/2<strong>01</strong>5

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