Musiker Magazin 01/2015
CLUESO: "Stadtrandlichter" – Ein Bauchalbum, keine Kopfplatte
CLUESO: "Stadtrandlichter" – Ein Bauchalbum, keine Kopfplatte
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48 MUSIKBUSINESS<br />
zweifelhaften Programme haben wir nach Ab -<br />
schnitt IV Ziff. 4 Abs. 5 AB-A (sämtlich) von der<br />
Verrechnung zurückgestellt.“<br />
GEMA:<br />
RECHTSSTAATSWIDRIG?<br />
Teil 1<br />
VON OLE SEELENMEYER<br />
Immer mehr Gerichtsurteile von Landes-, Oberlandesund<br />
Kammergerichten, aber auch des Bundesgerichtshofes,<br />
scheinen von der GEMA in ihren Aktivitäten gegenüber<br />
ihren ca. 65.000 Mitgliedern nicht beachtet zu werden.<br />
Aus diesem Grunde haben wir eine Urteilssammlung der<br />
verschiedenen Gerichte zusammengestellt und<br />
ausgewertet, um diesen Vorwurf gegen die GEMA zu prüfen.<br />
Die Nichtbeachtung dieser zum Teil höchstrichterlichen<br />
Urteile haben für wahrscheinlich Hunderte GEMA-Mitglieder<br />
fatale und existenzbedrohende Auswirkungen,<br />
die hier beschrieben werden sollen.<br />
„Wir fordern Sie auf, den Nachweis der Rich -<br />
tigkeit der Programmangaben zu erbringen. Ein<br />
Nachweis kann z. B. dadurch erfolgen, dass neutrale<br />
und unbeteiligte Dritte aus eigener Wahr -<br />
nehmung detailliert darlegen, dass die Angaben<br />
im Programm richtig sind. Geeignet können dabei<br />
Bestätigungen von Zuhörern oder Vertretern der<br />
Veranstaltungsorte sein, ebenso Belege einer<br />
geordneten Buchhaltung, aus denen sich die<br />
Einnahmen aus Eintrittsgeldern o. Ä. für die einzelnen<br />
Veranstaltungen ablesen lassen. Der<br />
Nach weis ist für jede Veranstaltung einzeln zu<br />
erbringen.“<br />
„Wird der Nachweis nicht innerhalb der nächsten<br />
sechs Monate erbracht, sind die zweifelhaften<br />
Programme gem. Abschnitt IV Ziff. 4 Abs. 5<br />
ABVPA endgültig von der Verrechnung ausgeschlossen!“<br />
WEITER:<br />
„Ihre Mitgliedskonten haben wir vorläufig ge -<br />
sperrt, um etwaige Vermögensschäden von den<br />
übrigen GEMA-Mitgliedern abzuwenden, sowie<br />
zur Sicherung etwaiger Rückfor derungs ansprü -<br />
che. Eine Rückforderung gezahlter Tantiemen und<br />
Wertungszahlungen für die vergangenen Ge -<br />
schäfts jahre (2008, 2009, 2<strong>01</strong>0, 2<strong>01</strong>1, 2<strong>01</strong>2, d. R.)<br />
behalten wir uns vor. Mit der Kontosperre be strei -<br />
ten wir, dass die (sämtliche, d. h. alle(!), d.R.) uns<br />
gemeldeten Werknutzungen tatsächlich stattfanden.<br />
Eine Zahlung von Tantiemenansprüchen<br />
kommt nur in Betracht, wenn der volle Nachweis<br />
erbracht wird, dass die gemeldeten Werknut zun -<br />
gen (d. h. alle, d. R.) tatsächlich stattfanden.“<br />
➲ FALL 1:<br />
Im Frühjahr dieses Jahres schrieb die GEMA<br />
einem Mitglied des Deutschen Rock & Pop<br />
Musi kerverbandes e.V. (DRMV), dass gemäß Ab -<br />
schnitt IV Ziff. 4 Abs. 2 der Ausführungsbe stim -<br />
mungen zum Verteilungsplan für das Auffüh rungsund<br />
Senderecht nur Programme zur Verrech nung<br />
gelangen, die den Tatsachen entsprechen.<br />
„Besteht der Verdacht, dass falsche Programme<br />
zur Verrechnung eingereicht werden, sind wir<br />
(die GEMA) als Treuhänderin aller Berechtigten<br />
verpflichtet, die Programme zurückzuweisen und<br />
haben auf den vollen Nachweis der Richtigkeit<br />
der Programmangaben zu bestehen. Bei routinemäßigen<br />
Kontrollen am … in der … in der Stadt …<br />
haben wir festgestellt, dass Veran stal tungen mit<br />
Live-Musik nicht stattgefunden haben. Dennoch<br />
wurden von ihnen unterschriebene Programme zur<br />
Verrechnung eingereicht.“<br />
„Diese Programme entsprechen nicht den Tat -<br />
sachen und nehmen deshalb nicht an der Ver -<br />
rechnung teil.“<br />
WEITER:<br />
„Aufgrund unserer Kontrollfeststellungen be -<br />
stehen berechtigte Zweifel, dass die eingereichten<br />
Programme (Musikfolgebögen) für das Ge schäfts -<br />
jahr 2<strong>01</strong>2, die sie als Veranstalter und Musik leiter<br />
ausweisen, inhaltlich richtig sind. Zweifel an der<br />
Richtigkeit der Programmangaben haben wir ferner,<br />
da nach unseren Erkenntnissen eine enge<br />
Verbindung zwischen den am Aufführungs ge -<br />
sche hen beteiligten Personen und den in den<br />
Programmen benannten Berechtigten besteht<br />
und die Programme vieler Werke von Berech tig -<br />
ten enthalten, die von unabhängigen Dritten (von<br />
anderen Bands etc., d. R.) oder überhaupt nicht<br />
oder nur im geringen Maße genutzt werden. Die<br />
Diesem Mitglied des DRMV und einer größeren<br />
Anzahl anderer Mitglieder wurden aufgrund<br />
zweier einzelner Stichpunkt-Kontrollen (!) und<br />
zweier einzelner Konzerte sämtliche Konzertver -<br />
rechnungen für das gesamte Jahr 2<strong>01</strong>2 (d.h. alle<br />
Konzerte) gesperrt und die daraus resultierenden<br />
Auftrittstantiemen nicht ausgeschüttet. Nachdem<br />
daraufhin eines dieser betroffenen Mitglieder der<br />
GEMA in einem Schreiben detailliert und mit<br />
Zeugenangaben mitgeteilt hat, dass diese Kon -<br />
zerte stattfanden und die in den Musik bögen<br />
auf geführten Werke/Songs gespielt wurden, hat<br />
die GEMA es bis heute unterlassen, auf diesen<br />
von ihr selbst geforderten Nachweis der Richtig -<br />
keit der Programmangaben zu antworten (seit ca.<br />
vier Monaten).<br />
(FORTSETZUNG IN DER AUSGABE 2/2<strong>01</strong>5)<br />
FOTO: © ANDREAS HAERTLE/FOTOLIA<br />
musiker MAGAZIN 1/2<strong>01</strong>5