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ERGSTE . . . UND WIR IM RUHRTAL! Das Bürgermagazin für die Bürger des <strong>Ruhrtal</strong>s November 2011<br />
Entgegen der umfangreichen <strong>und</strong> kontroversen Diskussion zur Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen in den letzen Monaten, bleibt es in<br />
Schwerte bei den bisherigen Festlegungen.<br />
Der größte Teil der Abwasserkanäle auf Schwerter Gr<strong>und</strong>stücken ist bis <strong>zum</strong> 31.12.2012 zu überprüfen<br />
Defekte private Abwasserleitungen belasten Boden <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser durch austretendes Schmutzwasser sowie die öffentliche Abwasseranlage<br />
durch eindringendes Fremdwasser. Der Landesgesetzgeber fordert daher in § 61a Abs. 3 Landeswassergesetz NRW von Gr<strong>und</strong>stückseigentümern<br />
Schmutzwasserleitungen bis <strong>zum</strong> 31.12.2015 auf Dichtheit prüfen zu lassen.<br />
Da die Stadt Schwerte größtenteils in einem behördlich festgesetzten Wasserschutzgebiet liegt, muss gemäß LWG NRW in den Entwässerungssatzungen<br />
der Kommunen eine kürzere Prüffrist festgelegt werden. Mit Inkrafttreten der Ortsentwässerungssatzung am 01.01.2009 wurde die<br />
Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung bei Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen <strong>und</strong> vor<br />
dem 1. Januar 1990 errichtet wurden oder zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen <strong>und</strong> vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden, auf den<br />
31. Dezember 2012 verkürzt.<br />
Die Hausbesitzer <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer in Schwerte haben deshalb <strong>im</strong> letzten Jahr vom Abwasserbetrieb Schwerte ein Informationsschreiben<br />
erhalten, in dem die rechtlichen Erfordernisse <strong>und</strong> technischen Möglichkeiten erläutert sind.<br />
Darin wird empfohlen <strong>im</strong> Zuge der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, die erste in Augenscheinnahme, bzw. TV - Inspektion der<br />
Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage <strong>und</strong> die Dichtheitsprüfung von einem, von den evtl. anfallenden Sanierungsarbeiten unabhängigen Sachk<strong>und</strong>igen<br />
durchführen zu lassen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der hohen Schadensrate der Abwasserleitungen <strong>im</strong> Altbaubereich ist es sinnvoll vor der Dichtheitsprüfung eine TV Inspektion durchführen<br />
zu lassen. Sollten bei der TV-Inspektion Schäden <strong>im</strong> Leitungssystem festgestellt werden, kann der Sachk<strong>und</strong>ige<br />
gem. R<strong>und</strong>erlass vom 17.06.2011 Sanierungsfristen festlegen, ein Sanierungskonzept erstellen <strong>und</strong> eine Sanierungsfirma empfehlen, deren<br />
Arbeiten er auch nach Beendigung der Sanierung abn<strong>im</strong>mt bzw. eine Dichtheitsprüfung durchführt.<br />
Da ein unabhängiger Sachk<strong>und</strong>iger nur inspiziert <strong>und</strong> nicht saniert, kann er <strong>im</strong> Fall einer notwendigen Sanierung ein objektives Sanierungskonzept<br />
vorstellen, ohne sein eigenes Sanierungsverfahren an den Mann bringen zu wollen <strong>und</strong> die Sanierungsarbeiten anschließend prüfen <strong>und</strong><br />
abnehmen.<br />
Eine Auflistung von Sachk<strong>und</strong>igen zur Dichtheitsprüfung von Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Anschlussleitungen entsprechend des §61a LWG befindet sich auf<br />
der Internetseite des Umweltministeriums unter www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/. Darüber hinaus gibt es umfangreiche Informationen <strong>zum</strong> Thema<br />
Gr<strong>und</strong>stücksentwässerung <strong>und</strong> Dichtheitsprüfung auf der Internetseite der SEG unter www.seg-schwerte.de.<br />
Die Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung , einen Lageplan über den Leitungsverlauf sowie die Prüfprotokolle sind bei der<br />
Stadtentwässerung Schwerte GmbH in Kopie einzureichen.<br />
Für Dichtheitsprüfungen jedoch keine Haustürgeschäfte abschließen<br />
Leider hat es in den vergangenen Monaten auch in Schwerte wieder Fälle gegeben, bei denen eine TV-Inspektion oder Dichtheitsprüfung für<br />
unter 100 Euro angeboten wurden, um anschließend eine teure <strong>und</strong> häufig mangelhafte Sanierung zu verkaufen. Bei diesen größtenteils an der<br />
Haustür oder in Supermärkten angebotenen „Sonderaktionen“ ist daher Vorsicht geboten. In Zweifelsfällen helfen die Mitarbeiter der SEG gerne<br />
weiter <strong>und</strong> stehen auch insgesamt bei Fragen zu diesem Thema jederzeit zur Verfügung.<br />
Förderung<br />
<strong>Wir</strong> möchten aber auch darauf hinweisen, dass für die eventuell anfallende Sanierung des Kanalsystems zur Zeit noch Fördermöglichkeiten in<br />
Form verbilligter Kredite seitens der kfw Bank, sowie der Stadtsparkasse Schwerte angeboten werden.<br />
Kredite der kfw Bank (Programmnummer 141, Wohnraum modernisieren) können über Ihre Hausbank beantragt werden.<br />
Informationen über die Konditionen der verbilligten Kredite erhalten sie unter: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Wohnraum_Modernisieren/index.jsp<br />
, bei Ihrer Hausbank bzw. bei der Stadtsparkasse Schwerte.<br />
54<br />
Die SEG informiert:<br />
Fristende für viele Dichtheitsprüfungen<br />
rückt näher<br />
Bei Fragen zur Dichtheitsprüfung von Gr<strong>und</strong>-<br />
<strong>und</strong> Abwasserleitungen<br />
Rufen Sie uns an: Telefon: 0 23 04 / 259-200<br />
Liethstraße 32–36 - 58239 Schwerte - Telefon 0 23 04 / 259-200 - Telefax 0 23 04 / 259-201 - www.seg-schwerte.de