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ERGSTE . . . UND WIR IM RUHRTAL! Das Bürgermagazin für die Bürger des <strong>Ruhrtal</strong>s November 2011<br />

Entgegen der umfangreichen <strong>und</strong> kontroversen Diskussion zur Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen in den letzen Monaten, bleibt es in<br />

Schwerte bei den bisherigen Festlegungen.<br />

Der größte Teil der Abwasserkanäle auf Schwerter Gr<strong>und</strong>stücken ist bis <strong>zum</strong> 31.12.2012 zu überprüfen<br />

Defekte private Abwasserleitungen belasten Boden <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser durch austretendes Schmutzwasser sowie die öffentliche Abwasseranlage<br />

durch eindringendes Fremdwasser. Der Landesgesetzgeber fordert daher in § 61a Abs. 3 Landeswassergesetz NRW von Gr<strong>und</strong>stückseigentümern<br />

Schmutzwasserleitungen bis <strong>zum</strong> 31.12.2015 auf Dichtheit prüfen zu lassen.<br />

Da die Stadt Schwerte größtenteils in einem behördlich festgesetzten Wasserschutzgebiet liegt, muss gemäß LWG NRW in den Entwässerungssatzungen<br />

der Kommunen eine kürzere Prüffrist festgelegt werden. Mit Inkrafttreten der Ortsentwässerungssatzung am 01.01.2009 wurde die<br />

Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung bei Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen <strong>und</strong> vor<br />

dem 1. Januar 1990 errichtet wurden oder zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen <strong>und</strong> vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden, auf den<br />

31. Dezember 2012 verkürzt.<br />

Die Hausbesitzer <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer in Schwerte haben deshalb <strong>im</strong> letzten Jahr vom Abwasserbetrieb Schwerte ein Informationsschreiben<br />

erhalten, in dem die rechtlichen Erfordernisse <strong>und</strong> technischen Möglichkeiten erläutert sind.<br />

Darin wird empfohlen <strong>im</strong> Zuge der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, die erste in Augenscheinnahme, bzw. TV - Inspektion der<br />

Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage <strong>und</strong> die Dichtheitsprüfung von einem, von den evtl. anfallenden Sanierungsarbeiten unabhängigen Sachk<strong>und</strong>igen<br />

durchführen zu lassen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der hohen Schadensrate der Abwasserleitungen <strong>im</strong> Altbaubereich ist es sinnvoll vor der Dichtheitsprüfung eine TV Inspektion durchführen<br />

zu lassen. Sollten bei der TV-Inspektion Schäden <strong>im</strong> Leitungssystem festgestellt werden, kann der Sachk<strong>und</strong>ige<br />

gem. R<strong>und</strong>erlass vom 17.06.2011 Sanierungsfristen festlegen, ein Sanierungskonzept erstellen <strong>und</strong> eine Sanierungsfirma empfehlen, deren<br />

Arbeiten er auch nach Beendigung der Sanierung abn<strong>im</strong>mt bzw. eine Dichtheitsprüfung durchführt.<br />

Da ein unabhängiger Sachk<strong>und</strong>iger nur inspiziert <strong>und</strong> nicht saniert, kann er <strong>im</strong> Fall einer notwendigen Sanierung ein objektives Sanierungskonzept<br />

vorstellen, ohne sein eigenes Sanierungsverfahren an den Mann bringen zu wollen <strong>und</strong> die Sanierungsarbeiten anschließend prüfen <strong>und</strong><br />

abnehmen.<br />

Eine Auflistung von Sachk<strong>und</strong>igen zur Dichtheitsprüfung von Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Anschlussleitungen entsprechend des §61a LWG befindet sich auf<br />

der Internetseite des Umweltministeriums unter www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/. Darüber hinaus gibt es umfangreiche Informationen <strong>zum</strong> Thema<br />

Gr<strong>und</strong>stücksentwässerung <strong>und</strong> Dichtheitsprüfung auf der Internetseite der SEG unter www.seg-schwerte.de.<br />

Die Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung , einen Lageplan über den Leitungsverlauf sowie die Prüfprotokolle sind bei der<br />

Stadtentwässerung Schwerte GmbH in Kopie einzureichen.<br />

Für Dichtheitsprüfungen jedoch keine Haustürgeschäfte abschließen<br />

Leider hat es in den vergangenen Monaten auch in Schwerte wieder Fälle gegeben, bei denen eine TV-Inspektion oder Dichtheitsprüfung für<br />

unter 100 Euro angeboten wurden, um anschließend eine teure <strong>und</strong> häufig mangelhafte Sanierung zu verkaufen. Bei diesen größtenteils an der<br />

Haustür oder in Supermärkten angebotenen „Sonderaktionen“ ist daher Vorsicht geboten. In Zweifelsfällen helfen die Mitarbeiter der SEG gerne<br />

weiter <strong>und</strong> stehen auch insgesamt bei Fragen zu diesem Thema jederzeit zur Verfügung.<br />

Förderung<br />

<strong>Wir</strong> möchten aber auch darauf hinweisen, dass für die eventuell anfallende Sanierung des Kanalsystems zur Zeit noch Fördermöglichkeiten in<br />

Form verbilligter Kredite seitens der kfw Bank, sowie der Stadtsparkasse Schwerte angeboten werden.<br />

Kredite der kfw Bank (Programmnummer 141, Wohnraum modernisieren) können über Ihre Hausbank beantragt werden.<br />

Informationen über die Konditionen der verbilligten Kredite erhalten sie unter: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Wohnraum_Modernisieren/index.jsp<br />

, bei Ihrer Hausbank bzw. bei der Stadtsparkasse Schwerte.<br />

54<br />

Die SEG informiert:<br />

Fristende für viele Dichtheitsprüfungen<br />

rückt näher<br />

Bei Fragen zur Dichtheitsprüfung von Gr<strong>und</strong>-<br />

<strong>und</strong> Abwasserleitungen<br />

Rufen Sie uns an: Telefon: 0 23 04 / 259-200<br />

Liethstraße 32–36 - 58239 Schwerte - Telefon 0 23 04 / 259-200 - Telefax 0 23 04 / 259-201 - www.seg-schwerte.de

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