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Konzept / Idee Artikel GMxB - Institut für Finanz

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GMLB) eingeführt. 11 Häufig ist in Verbindung mit GMLB-Optionen nur eine eingeschränkte<br />

Fondsauswahl zulässig.<br />

Die Varianten Guaranteed Minimum Accumulation Benefits (GMAB) und Guaranteed<br />

Minimum Income Benefits (GMIB) entstanden nahezu zeitgleich. Beide Varianten bieten dem<br />

Kunden eine garantierte Ablaufleistung zu einem gewissen Zeitpunkt, bei GMIB greift die<br />

Garantie jedoch nur, wenn das entsprechende Kapital verrentet wird. Im Jahre 2002 wurden<br />

dann Guaranteed Minimum Withdrawal Benefits (GMWB) eingeführt. Bei derartigen<br />

Produkten werden dem Kunden gewisse garantierte Mindestentnahmen aus seinem<br />

Guthaben zugesichert, die er auch dann noch vornehmen kann, wenn das Guthaben durch<br />

frühere Entnahmen und eventuell fallende Kurse bereits aufgebraucht ist. Produkte mit<br />

GMWB-Optionen sind seit ihrer Einführung extrem populär und hatten bereits 2004 einen<br />

Anteil von 69% am Neugeschäft von Variable Annuities. 12 Jeder der 15 größten Anbieter von<br />

Variable Annuities bietet derzeit (Stand 2005) diese Option an.<br />

2.3.1 Guaranteed Minimum Accumulation Benefits (GMAB)<br />

Guaranteed Minimum Accumulation Benefits stellen die einfachste Form von Erlebensfallgarantien<br />

dar. Dem Kunden wird bei Erleben eines festgelegten Zeitpunkts T ein Mindest-<br />

A<br />

A<br />

Portfoliowert G T garantiert. In der Regel ist G T gerade der bezahlte Bruttobeitrag, selten<br />

auch eine Roll-Up Benefit Base. Wählt der Kunde die GMAB-Option, so wird seinem<br />

Fondsguthaben laufend eine Gebühr entnommen. Diese beträgt je nach Ausgestaltung und<br />

13<br />

je nach Anbieter jährlich rund 0,25%-0,75% des Fondsguthabens.<br />

2.3.2 Guaranteed Minimum Income Benefits (GMIB)<br />

Bei GMIB-Produkten hat der Kunde am Ende der Ansparphase T neben den<br />

Standardmöglichkeiten Kapitalwahl (Auszahlung des angesparten Fondsguthabens A T ) und<br />

Verrentung (Verrentung des angesparten Fondsguthabens A T zu dann gültigen Konditionen)<br />

I<br />

noch eine dritte Möglichkeit: Die Verrentung des zum Zeitpunkt T garantierten Kapitals G T<br />

zu bereits bei Vertragsabschluss garantierten Konditionen. Dies entspricht also einer bereits<br />

bei Vertragsabschluss garantierten Mindestrente.<br />

Die im Rahmen der GMIB-Option ausgesprochene Garantie gilt somit nur für den Fall, dass<br />

der Kunde am Ende der Ansparphase sein Guthaben verrentet. Die Garantie ist zum Ende<br />

I<br />

der Ansparphase werthaltig (im Geld), falls die Verrentung des Garantiekapitals G T zu den<br />

bei Vertragsabschluss garantierten Konditionen zu einer höheren Rente führt als die<br />

Verrentung des Fondsguthabens AT zu bei T aktuellen Konditionen.<br />

11 Vgl. Lehman Brothers (2005).<br />

12 Vgl. Lehman Brothers (2005).<br />

13 Vgl. Müller (2005).<br />

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