Konzept / Idee Artikel GMxB - Institut für Finanz
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GMLB) eingeführt. 11 Häufig ist in Verbindung mit GMLB-Optionen nur eine eingeschränkte<br />
Fondsauswahl zulässig.<br />
Die Varianten Guaranteed Minimum Accumulation Benefits (GMAB) und Guaranteed<br />
Minimum Income Benefits (GMIB) entstanden nahezu zeitgleich. Beide Varianten bieten dem<br />
Kunden eine garantierte Ablaufleistung zu einem gewissen Zeitpunkt, bei GMIB greift die<br />
Garantie jedoch nur, wenn das entsprechende Kapital verrentet wird. Im Jahre 2002 wurden<br />
dann Guaranteed Minimum Withdrawal Benefits (GMWB) eingeführt. Bei derartigen<br />
Produkten werden dem Kunden gewisse garantierte Mindestentnahmen aus seinem<br />
Guthaben zugesichert, die er auch dann noch vornehmen kann, wenn das Guthaben durch<br />
frühere Entnahmen und eventuell fallende Kurse bereits aufgebraucht ist. Produkte mit<br />
GMWB-Optionen sind seit ihrer Einführung extrem populär und hatten bereits 2004 einen<br />
Anteil von 69% am Neugeschäft von Variable Annuities. 12 Jeder der 15 größten Anbieter von<br />
Variable Annuities bietet derzeit (Stand 2005) diese Option an.<br />
2.3.1 Guaranteed Minimum Accumulation Benefits (GMAB)<br />
Guaranteed Minimum Accumulation Benefits stellen die einfachste Form von Erlebensfallgarantien<br />
dar. Dem Kunden wird bei Erleben eines festgelegten Zeitpunkts T ein Mindest-<br />
A<br />
A<br />
Portfoliowert G T garantiert. In der Regel ist G T gerade der bezahlte Bruttobeitrag, selten<br />
auch eine Roll-Up Benefit Base. Wählt der Kunde die GMAB-Option, so wird seinem<br />
Fondsguthaben laufend eine Gebühr entnommen. Diese beträgt je nach Ausgestaltung und<br />
13<br />
je nach Anbieter jährlich rund 0,25%-0,75% des Fondsguthabens.<br />
2.3.2 Guaranteed Minimum Income Benefits (GMIB)<br />
Bei GMIB-Produkten hat der Kunde am Ende der Ansparphase T neben den<br />
Standardmöglichkeiten Kapitalwahl (Auszahlung des angesparten Fondsguthabens A T ) und<br />
Verrentung (Verrentung des angesparten Fondsguthabens A T zu dann gültigen Konditionen)<br />
I<br />
noch eine dritte Möglichkeit: Die Verrentung des zum Zeitpunkt T garantierten Kapitals G T<br />
zu bereits bei Vertragsabschluss garantierten Konditionen. Dies entspricht also einer bereits<br />
bei Vertragsabschluss garantierten Mindestrente.<br />
Die im Rahmen der GMIB-Option ausgesprochene Garantie gilt somit nur für den Fall, dass<br />
der Kunde am Ende der Ansparphase sein Guthaben verrentet. Die Garantie ist zum Ende<br />
I<br />
der Ansparphase werthaltig (im Geld), falls die Verrentung des Garantiekapitals G T zu den<br />
bei Vertragsabschluss garantierten Konditionen zu einer höheren Rente führt als die<br />
Verrentung des Fondsguthabens AT zu bei T aktuellen Konditionen.<br />
11 Vgl. Lehman Brothers (2005).<br />
12 Vgl. Lehman Brothers (2005).<br />
13 Vgl. Müller (2005).<br />
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