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JOURNAL 2014-12_2015-01

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KURZ UND BÜNDIG<br />

Mehrwertsteuer: Die Bestimmungen über<br />

die Saldosteuersätze werden angepasst<br />

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat<br />

die Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze<br />

nach Branchen und Tätigkeiten angepasst,<br />

die bei der Mehrwertsteuer zur Anwendung<br />

gelangen. Mit den Anpassungen werden Abgrenzungsschwierigkeiten<br />

behoben, die bei der<br />

Zuteilung der Branchen und Tätigkeiten zu den<br />

einzelnen Saldosteuersätzen aufgetreten sind.<br />

Saldosteuersätze vereinfachen die Abrechnung<br />

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FLEXIBEL<br />

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mit der ESTV wesentlich, weil die Vorsteuern<br />

nicht ermittelt werden müssen. Die geschuldete<br />

Steuer wird bei dieser Abrechnungsmethode<br />

durch Multiplikation des Bruttoumsatzes, d.h.<br />

des Umsatzes einschliesslich Steuer, mit dem<br />

entsprechenden von der ESTV bewilligten Saldosteuersatz<br />

berechnet. In der Verordnung über die<br />

Höhe der Saldosteuersätze ist für jede Branche<br />

respektive Tätigkeit der anzuwendende Satz festgelegt.<br />

Seit der letzten Änderung der Verordnung<br />

im Jahr 2<strong>01</strong>1 hat sich gezeigt, dass einige Abgrenzungen<br />

zwischen Branchen und Tätigkeiten<br />

unklar sind. Mit den Änderungen erhalten einzelne<br />

Tätigkeiten im Anhang zur Verordnung einen<br />

anderen Saldosteuersatz. Einige Tätigkeiten werden<br />

neu eingefügt und andere klarer definiert.<br />

Vom 15. Juli bis 5. September <strong>2<strong>01</strong>4</strong> führte die<br />

ESTV bei den betroffenen Branchenverbänden<br />

eine Konsultation durch. Die Änderung der Ver-<br />

ordnung tritt am 1. Januar <strong>2<strong>01</strong>5</strong> in Kraft. Die finanziellen<br />

Folgen der Anpassung lassen sich nur<br />

grob abschätzen. Es ist nicht bekannt, welche<br />

Steuerpflichtigen nach der Änderung mit Saldosteuersätzen<br />

abrechnen und welche Umsätze sie<br />

erzielen werden. Wenn keine steuerpflichtigen<br />

Personen aufgrund der Änderungen zu einer anderen<br />

Abrechnungsmethode wechseln, wäre per<br />

Saldo mit Mehreinnahmen von rund 4 Millionen<br />

Franken zu rechnen.<br />

Belebung der<br />

Schweizer Wirtschaft<br />

bis 2<strong>01</strong>6<br />

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit<br />

und Entwicklung in Europa (OECD) hat ihre<br />

Konjunkturprognosen für die Schweiz nach unten<br />

korrigiert. Die Erwartungen sind aber weiterhin<br />

positiver als für die Euro-Zone oder selbst für<br />

Deutschland. Das Schweizer Wirtschaftswachstum<br />

werde sich voraussichtlich nach und nach<br />

beleben, schreibt die OECD in ihrem Ausblick.<br />

Sie rechnet mit einer Zunahme des Bruttoinlandproduktes<br />

(BIP) von je 1,5 Prozent in diesem und<br />

im nächsten Jahr und von 2,5 Prozent im Jahr<br />

2<strong>01</strong>6. Bei der letzten Prognose im Mai war die<br />

OECD noch optimistischer gewesen. Die in Paris<br />

ansässige Organisation hatte für dieses Jahr<br />

ein Wachstum von 2,2 Prozent und für nächstes<br />

Jahr gar von 2,8 Prozent in Aussicht gestellt. Mit<br />

den nun korrigierten Werten liegt die OECD im<br />

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Bereich anderer Prognosen. Sie erläuterte die<br />

Senkung damit, dass sich das BIP-Wachstum<br />

durch eine Abschwächung des Konsums merklich<br />

verlangsamt habe. Durch zunehmendes<br />

Vertrauen, steigende Reallöhne und anhaltende<br />

Beschäftigungszuwächse könnte es zu einer<br />

Wende kommen, hiess es weiter. Zudem dürften<br />

die Exporte von einem schwächeren Franken und<br />

einer allmählichen Erholung des Weltwirtschaftswachstums<br />

profitieren. Die Arbeitslosigkeit dürfte<br />

niedrig bleiben. Sowohl für dieses als auch<br />

das kommende Jahr rechnet die OECD indes mit<br />

stagnierenden Preisen.<br />

40 SWISSMECHANIC 7-8/<strong>2<strong>01</strong>4</strong>

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