JOURNAL 2014-12_2015-01
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SWISSMECHANIC<br />
Weniger Unfälle, weniger menschliches Leid,<br />
weniger Kosten<br />
Dank der SWISSMECHANIC-Branchenlösung gibt es in den Betrieben weniger Unfälle<br />
und weniger Kosten. Dies zeigt ein Blick in den Audit-Bericht, der seit 2002 geführt<br />
wird. Im Vergleich zur SUVA-Klasse 13B (Maschinen- und Anlagenbau) schneidet die<br />
Branchenlösung von SWISSMECHANIC besser ab.<br />
Von Felix Merz<br />
«Die Zahlen zeigen, dass wir unsere<br />
Branchenlösung in den vergangenen Jahren<br />
stetig verbessert haben», kommentiert<br />
Roland Frick, Leiter Wirtschaft und<br />
Dienstleistungen bei SWISSMECHANIC<br />
die aktuelle Auswertung des Audit-Berichts.<br />
Es ist das Resultat eines intensiven<br />
Engagements seines Teams, welches die<br />
Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />
prioritär behandelt. Jene<br />
Firmen mit der SWISSMECHANIC-Branchenlösung,<br />
schneiden in den Statistiken<br />
klar besser ab, als jene ohne Lösung.<br />
Bemerkbar macht sich der Unterschied<br />
bei der Anzahl Unfälle und den Kosten.<br />
Bei den SWISSMECHANIC-Betrieben mit<br />
Branchenlösung geschehen insgesamt<br />
<strong>12</strong> Unfälle pro Jahr. Auch bei den Kosten<br />
schlägt sich der Erfolg der Branchenlösung<br />
nieder. Bei einer Lohnsumme von<br />
beispielsweise 2,5 Millionen Franken<br />
kann ein Mitgliedbetrieb Einsparungen<br />
von bis zu 4000 Franken realisieren. Das<br />
geht aus den Audit-Berichten hervor, die<br />
seit 2002 erstellt werden. Im Vergleich<br />
zur gesamten Branche reduzieren sich die<br />
jährlichen Unfallkosten bei den SWISS-<br />
MECHANIC-Firmen mit einer Branchenlösung<br />
um rund 7,2 Millionen Franken.<br />
Für die betroffenen Mitarbeitenden und<br />
Betriebe sind Unfälle unangenehm und<br />
kostspielig. «Ein Unfall kostet im Durchschnitt<br />
rund 10 000 Franken. Da lohnt es<br />
sich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />
prioritär zu behandeln.»<br />
Besser als der Rest<br />
der Branche<br />
Gemäss Artikel 11a bis g der Verordnung<br />
über die Verhütung von Unfällen und<br />
Berufskrankheiten (VUV), hat die Eidgenössische<br />
Koordinationskommission für<br />
Arbeitssicherheit (EKAS) die Richtlinie Nr.<br />
6508 über den Beizug von Arbeitssicherheit<br />
erlassen. Nach diesen gesetzlichen<br />
Grundlagen müssen alle Betriebe mit<br />
besonderen Gefahren (mechanisch-technische<br />
Betriebe haben besondere Ge-<br />
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