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Wartmann (1887) - Swiss Embroidery

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Zol1ürhöhullg in<br />

RlU~f\lnnrl.<br />

Erlleuerung des<br />

Handelsvertrags<br />

mit Ita.lien.<br />

18<br />

Tnrlushic der Gewehr. -- Die st. gallische Baumwollindushie.<br />

Schntzzöllnel'ei ganz ungeahnte Erfolge brachte und das eben noch in<br />

siegreichem Vorrücken begriffene Fl'eihanc1elssyst.em weit hinter die Zeit.<br />

der er8ten Hanclel8vertl'~Lge zurückwarf.<br />

Die neue Aera des Schutzzolls uml der verschärften Imtionalen<br />

Absonc1el'l1ng wurde durch Russland eingeleitet. Doch erregte es wohl<br />

Unbehagen, aber keine ernsten Befürchtungen einer Rückwirkung auf<br />

andere Staaten, als die russische Regierung am 2ö. November 187ß,<br />

in voller Vorbereitung für elen türkischen Krieg, einen Ukas veröffentlichte,<br />

nach welchem vom l. (13.) Januar 1877 an die Entrichtung<br />

der Zollgebühren in Goldmünzen oder in Coupons garantirter,<br />

a,uf (tusländische Valuta lautender Obligationen vorgeschrieben wurde;<br />

ein Vorgehen, das besonders in Deutschland grossen Unwillen hervorrief.<br />

Bei ruhiger Betrachtung wird man es begreiflich finden, dass<br />

Russland, in der bestimmten Aussicht einer neuen, starken Entwertung<br />

seiner Papiervaluta durch den bevorstehenden Krieg, diese Entwertung<br />

nicht dem fremden Importeur zum Vorteil, seinen doppelt bedürftigen<br />

Finanzen zum doppelten Nachteil gereichen lassen wollte. Die Massregel<br />

hatte zunächst einen financiellen Charakter, wenn sie auch in<br />

der 'rat einer empfindlichen Verschärfung des russischen Schutz- und<br />

Absperrungssystems gleichkam.<br />

Näher berührte es uns, als Itctlz:en nach dem Beispiele Frankreichs<br />

ebenfalls daran gieng, die ablaufenden Verträge zu kündigen und einen<br />

neuen Generaltarif mit wesentlich erhöhten Ansätzen (tuszuarbeiten.<br />

Allerdings erklärte elie italienische Regierung bei der Vorlage des<br />

neuen 'l'arifs an die Kammern, chtss derselbe vor allem aus dazu bestimmt<br />

SeI, als wirksame Repressalie von dem Auslande vertragsmässige<br />

Zollerleichtel'l1ngen zu erzwingen oder zum mindesten die<br />

meistbegünstigte Behandlung der italienischen Ausfl1hrartikel. Auch<br />

hatte sie schon im Herbste 187 [) auf' Grund des ersten Entwurfes zu<br />

jenem 'rarife sich mit der Schweiz über die wichtigsten Ansätze zum<br />

Zwecke einer raschen Erneuernng des Vertrags zu verständigen go-<br />

Erneuerung des Handelsvertrags mit ItlLlien.<br />

19<br />

sucht 1); endlich hatten die Kammern noch vor der Annahme des neuen<br />

1) Der schweizerisch-italienische Vertrag, von der Schweiz am 31. December 1868, von<br />

ltrlolien am 1. April 1869 ratificirt, wal' auf acht Jahre nach dem Tage der Auswechslung der<br />

R,rlotificationen (30. April 1869) abgeschlossen. Den Anlass zur Erneuerung des italienischen<br />

Gcneraltl1rifs gab der auf 31. Januar 1876 bevorstehende Ablauf eles itlLlienisch-französischen<br />

Hmldelsvertrags. ItlLlien wünschte nun lLngelegentlich, auf diesen Zeitpunkt, bezw. den 1. JrtnulLr<br />

oder spätestens den 1. .Juli 1876, alle seine Tarifverträge, also ausser demjenigen mit Frankreich<br />

auch diejenigen mit Österreich und der Schwei~, neu 7.U ordnen, um sein ganzes Zollwesen<br />

mit einem Mrt.le 7.U revidiren. Es stellte cbher an die Schweiz das Verblongen, ihren<br />

Vertmg von 1869 schon auf jenen Zeitpunkt preiszugeben und gegen einen neuen zu vertlLuschen.<br />

Dlt indes vomus7.usehen wrH', cbss dessen AnslLtze weniger günstig lHlsfrtllcn würden -­<br />

denn auch die Zölle sollten ihren Anteil an den erhöhten T~nsten übernehmon ; l1U\.n spmch von<br />

einer Erhöhung der ZolleinnahmE'n um 30 - 40 Millionen -, WlLr die Geneigtheit, diesem ,Vunsehe<br />

zu entsprechen, znlll vOl'l1cherein nicht gross. (S. Protokoll dor Delegirtell-Versmnmlung des<br />

schweizerischen Handels- und Industrie -Voreins vom 3. Mai 1875). Dennoch schien der V 8lhuf<br />

der Confcrenzen, welche vom 29. September bis 8. October 1875 in Bern über die El'lleuel'Ung des<br />

schweizerisch-italienischen Vertrags stlLttfnnden, eine Zeit llLllg die Hofli111llg' zu rechtfertigen, dass<br />

die nenG VereinblLmng lLuf Ende November ZUl' VorllLge an die gesetzgebenden H,äte reif werden<br />

würde, und die neu esten Erfahmngen zeigen, dass die Schweiz sehr g'ut daran g·et.an hlLtte, damlLls<br />

möglichst rasch znzngreifen und auf schnellen Abschluss zu dringen, sta.tt zu hinterhalten oder<br />

doch der Verschleppung gleichmütig zuznsohen; denn die Stimmung WlLr damals itlLlienischerseits<br />

noch vel'hltltnismässig giinstig und die Unterhnndlungen nahmen im allgell18inen einen sehr<br />

freundlichen Verlnuf. Die oigentlichen bevollmächtigten Unterhändler waren Luigi Lnzzat.i, Parlamentsmitglierl<br />

und Professor des VerfasRlmgsrechts an der Universität Pndua, von Seite Italiens,<br />

und Alfons Köchlin-Geig,Y, Alt-Ständemt von BlLsel, von Seite der Schweiz. Dem letztel'll tmt.<br />

bei Behandlung der BfLlllnwoll-Krltegorie himptsächlich Herr Alt-NationlLlrat Fierz lLn die Seite,<br />

dem als itltlienischer Faclll1mnn Herr Vitt. EIleIla, Divisionschef im Ministerium für AckerblLu<br />

und HlLndel, gegenüber staue1. In elen acht Sitzungon, die in Zeit von zehn Tftgen gehalten wurden,<br />

einigte nmn sich in dcr 'l\lot beinahe üher alle Positionen, wclehe für beide PlLrteien von besonderer<br />

Wicht.igkeit waren. Die Ba.mnwoll-Kategorie machte allerdings die grössten Sehwierigkeiten;<br />

doch wmdo auch mit lli'tcksicht iLU±' sie olme UmstlLnde schon in der ersten Conferenz zugegehen,<br />

rlass die Ansätze des Genoraltarifs nicht endgültig sein sollen und diese Kategorie eben<br />

für die Unterhandlungen mit der Schweiz vorbehalten worden sei. ("POUl' les produits llllLnllfact11l'es<br />

des concessions poul'l'ont egalement etr8 ü1ites, si Ja Suisse accepte le [lrincipe d'une<br />

classification fondeo sm' llL gnt.chmtion de ht vlLleur, le ]Jrojct j!rescl/te P(/)' le [Jollvei'iIClllel/t itaZim<br />

hal/t nn tarirJi/a;cillllllll efe. POUl' llL clLtegorie du coton, l'Itit.1ie s'est borneo, en trlLitlLnt avec<br />

la France, ft. une discussion du prineipe, (/!JIl1lt 1'011711 se }'esCi'l'Ci' de negocier (leec Zn 81lisse le tarif'<br />

de eette cate.r;orie." Erklämngen des Herl'11 Luzzati in der Conferenz.) Die Abmachungen übel' diese<br />

KlLteg'orie ergll,ben: 6 Hubriken Gal'lle mit Ansät.zen von Fr. 18-60; 6 Rubriken rohe Gewebe<br />

mit. Ansätzen von Fr. 52-90; daneben noch die unghickliche llnbrik Tüll, Gaze und lYlousseline<br />

mit dem Ansi1tze von Fr 275, welcher, auch für die Stickereien, ohne den geringsten<br />

,Viderspruch angenolllmen wnrde! Diese höchst anfl'nllonde Tl1tsache ist ofl'enbar nur daraus zn<br />

erklä.ren, dass die schwoizerischen Experten unter "lYlousselines" lediglich die lLllerfeinstell leichten<br />

Gewebe vorstftnden, die 8tiekerei ihnen aber fel'ller bg und an die Möglichkeit einer italienischen<br />

Concurrenr, in derselben noch gm' nicht gedacht wUl'de. Der Zuschhl,g für g'ebleichte GlLrne<br />

WlLl' auf 15°/, festgeset.zt, für gefärbte rmf Fr. 25 pr. q., für gezwil'l1te auf 30 %; der ZuschllLg'<br />

für gebleichte Gewehe [Iouf 1;' O/Il, mü' fllol'bige und geffLrbte auf Fr. 30 pr. q., für bedl'Uckte anf<br />

Fr. 50 pr. q. zn dem Ansat.ze auf die gebleichten. - Siehe die Protokolle dor Conforenzen.

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