10.06.2015 Aufrufe

Wartmann (1887) - Swiss Embroidery

Wartmann (1887) - Swiss Embroidery

Wartmann (1887) - Swiss Embroidery

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Vorarbeiten.<br />

54<br />

Industrie der Gewebe. - Die st. gallische Baumwollindustrie.<br />

zusaInmenfielen, die unbedingte Notwendigkeit einer Erhöhung der Zolleinnahmen<br />

für den Fall betont worden, dass in Folge der Verfassungsrevision<br />

das ganze Militärwesen dem Bund übergeben würde. Mit der<br />

Annahme der neuen Bundesverfassung vom 2 \). Mai 1874 trat dieser<br />

Fall ein und damit gestaltete sich die Frage einer materiellen Umgestaltung<br />

des Zolltarifs zur Vermehrung der Bundeseinkünfte zu einer<br />

dringlichen. 1) Es stand nun ausseI' Zweifel, dass auch die Schweiz bei<br />

Ablauf der Verträge von der Kündung Gebrauch machen werde, um<br />

mit der Erneuerung eine Revision ihres Zolltarifs zu verbinden.<br />

Im Frühjahr 1876 fand das schweizerische Zolldepartement es an<br />

der Zeit, das Project wieder aufzunehmen und an die nötigen Schritte<br />

zn dessen Verwirklichung zu denk81l. Als der Delegirten-Versammlung<br />

des schweizerischen Handels- und Industrie-Vereins vom 10. April davon<br />

Mitteilung gemacht w1ll'de, erliess sie an den neuen Vorort 2) die<br />

Einladung) "in geeigneter Weise dahin zu wirken, dass zu der gegenwärtig<br />

eingeleiteten Revision des schweizerischen Zolltarifs auch Vertreter<br />

des Handels und der Industrie beigezogen werden möchten."<br />

In seiner Antwort auf eine entsprechende Zuschrift erklärte das Depa,Ttement,<br />

"dass die Tarifrevision, was die Zollansätze betreffe, nach<br />

den Grundsätzen von Art. 29 der Bundesverfassung an die Hand genommen<br />

werde; l1nbelangend die Fassung der Tarifpositionen sei es<br />

für das Publicum, wie für die Zollverwaltung wünschbar, dass diejeniwürden,<br />

konnte vor der Hand seine Erledigung nicht finden. Eine vielfach ganz zu rechtfertigencle<br />

Herabsetzung mehrerel' unserer jetziger Zolltaxen müsste zur Ausgleichung des financiellen<br />

Ausfa,lls einer munhaJten Erhöhung anderer Anslitze rufen, was aber einseitig unserseits nicht<br />

eintreten chl,l'f, bis und so lange die bestehenden Verträge und vereinbarten 'raxen nicht kündbrLr<br />

sind. Erst 1878 wird ernstlich daran gechtcht werden können.<br />

"D;Ls vorliegende lVImmscript ist, wie schon angedeutet, auf Grund der bestehenden Verträge<br />

abgefasst und nur hie und da der Wortlaut der einzelnen Positionen entweder vereinfrtcht<br />

oder verdeutlicht worden. . . . .. Erhöhungen gegenüber dem bisherigen Tarif sind hiebei keine<br />

oingeführt, hinwieder einige geringe Ennässig'ungen und ErHiute1'l1l1gen, die ohne alle 'l'ragweite<br />

sind, im Interesse der rascheren und billigeren Zoll behandlung aufgenommen worden."<br />

1) Allerdings fiel durch die neue Bundesverfassung die bisherige Zollentschädigung an die<br />

Krtntone weg (siehe Industrie und Handel des Kantons St. Gallen, S. 452 f.). Doch genügte dies<br />

bei weitem nieht ZUL' Ausgleichung der durch Übernahme des gesamten Militärwesens erwachsenden<br />

Mehrbelastung.<br />

2) Die vorörtliche Leitung gieng rlaumls von St. Ga,llen an Bltsel übel'.<br />

Revision des schweizerischen Zolltarifs. -- Vorarbeiten.<br />

55<br />

gen Bestimmungen des Tarifs, welche seit ihrem Bestehen zu keinen<br />

Schwierigkeiten Anlass gegeben, möglichst unverändert gelassen werden."<br />

Sobald der in Arbeit liegende, nach dem Ergebnis bisheriger Erfahrungen<br />

corrigirte Tarifentwurf aufgestellt sein werde, solle er dem<br />

V ororte zur Entgegennahme seiner Ansichten und vVünsche übermittelt<br />

werden. "Inzwischen dürfte es von Nutzen sein, wenn der Vorort die<br />

besonderen, jedoch zu motivirenden Wünsche der verschiedenen Gewerbszweige<br />

in Bezug auf Ermässigung oder Erhöhung bisheriger Zollansätze<br />

oder Verbesserung jetziger Tarifbestimmungen sammeln und<br />

da.s Ergebnis begutachtend dem Departement zur Kenntnis bringen<br />

wollte." 1)<br />

Ungesäumt wurde diesel' Anregung durch ein Oircular an die Sectionen<br />

entsprochen. Es kam indes nicht viel dabei hemus, indem sich<br />

noch nirgends ein grosses Bedürfnis nach tiefgreifenden Änderungen<br />

zeigte, vielmehr die Vertreter von H~Llldel und Industrie sich im allgemeinen<br />

durcha,us befriedigt über die bestehenden Zustände aussprachen<br />

und deswegen ruhig in abwartender Stellung der Revision entgegensahen.<br />

2 ) Man schrieb ihr in erster Linie einen financiellen Olmrakter<br />

zu und erwartete daneben allenfalls noch eine neue formelle<br />

Umarbeitung des bisherigen Zollta.rifs und eine Ausgleichung der l1uffallendsten<br />

Ungleichheiten und Unbilligkeiten desselben. An solchen<br />

') Das betreffende, in ziemlich unbestimmt.en Ausdrücken gehaltene Schreiben des Departements<br />

vom 12. iVIai ist oben möglichfJt wörtlich ausgezogen. Der angerufene Art. 29 der Bundesverfassung<br />

vom 29. Mai 1874 lautet, soweit er hier in Betracht kommt:<br />

Bei Erhebung der Zölle sollen folgende Grundsätze beachtet werden:<br />

1. Eingangsgebühren.<br />

a. Die für die inländische Industrie und Landwirtschaft erforderlichen Stoffe sind im Zolltarife<br />

möglichst gering zu taxiren.<br />

b. Ebenso die zum Lebensbedarf erforderlichen Gegenstände.<br />

c. Die Gegenstände des Luxus unterliegen den höchsten 'l'axen.<br />

2. Die Ausgangsgebühren sind möglichst mässig anzusetzen.<br />

2) Auch das kaufmlinnische Directorium hatte damals möglichst allseitig Na,chfrage nach<br />

besonderen "\Vünschen gehalten, aber nm wenige und ziemlich unwesentliche entgegennehmen<br />

können. Es begnügte sich damit, dieselben zusammenzustellen und ohne weiteres Zutun von<br />

seiner Seite dem Vororte einzusenden, der dann das ganze bei ihm eingegangene Material vereinigte<br />

und in einern besonderen Broschüre (datirt vom 1. November 1876) dem Departement<br />

vorleg·te.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!