Wartmann (1887) - Swiss Embroidery
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Vorarbeiten.<br />
54<br />
Industrie der Gewebe. - Die st. gallische Baumwollindustrie.<br />
zusaInmenfielen, die unbedingte Notwendigkeit einer Erhöhung der Zolleinnahmen<br />
für den Fall betont worden, dass in Folge der Verfassungsrevision<br />
das ganze Militärwesen dem Bund übergeben würde. Mit der<br />
Annahme der neuen Bundesverfassung vom 2 \). Mai 1874 trat dieser<br />
Fall ein und damit gestaltete sich die Frage einer materiellen Umgestaltung<br />
des Zolltarifs zur Vermehrung der Bundeseinkünfte zu einer<br />
dringlichen. 1) Es stand nun ausseI' Zweifel, dass auch die Schweiz bei<br />
Ablauf der Verträge von der Kündung Gebrauch machen werde, um<br />
mit der Erneuerung eine Revision ihres Zolltarifs zu verbinden.<br />
Im Frühjahr 1876 fand das schweizerische Zolldepartement es an<br />
der Zeit, das Project wieder aufzunehmen und an die nötigen Schritte<br />
zn dessen Verwirklichung zu denk81l. Als der Delegirten-Versammlung<br />
des schweizerischen Handels- und Industrie-Vereins vom 10. April davon<br />
Mitteilung gemacht w1ll'de, erliess sie an den neuen Vorort 2) die<br />
Einladung) "in geeigneter Weise dahin zu wirken, dass zu der gegenwärtig<br />
eingeleiteten Revision des schweizerischen Zolltarifs auch Vertreter<br />
des Handels und der Industrie beigezogen werden möchten."<br />
In seiner Antwort auf eine entsprechende Zuschrift erklärte das Depa,Ttement,<br />
"dass die Tarifrevision, was die Zollansätze betreffe, nach<br />
den Grundsätzen von Art. 29 der Bundesverfassung an die Hand genommen<br />
werde; l1nbelangend die Fassung der Tarifpositionen sei es<br />
für das Publicum, wie für die Zollverwaltung wünschbar, dass diejeniwürden,<br />
konnte vor der Hand seine Erledigung nicht finden. Eine vielfach ganz zu rechtfertigencle<br />
Herabsetzung mehrerel' unserer jetziger Zolltaxen müsste zur Ausgleichung des financiellen<br />
Ausfa,lls einer munhaJten Erhöhung anderer Anslitze rufen, was aber einseitig unserseits nicht<br />
eintreten chl,l'f, bis und so lange die bestehenden Verträge und vereinbarten 'raxen nicht kündbrLr<br />
sind. Erst 1878 wird ernstlich daran gechtcht werden können.<br />
"D;Ls vorliegende lVImmscript ist, wie schon angedeutet, auf Grund der bestehenden Verträge<br />
abgefasst und nur hie und da der Wortlaut der einzelnen Positionen entweder vereinfrtcht<br />
oder verdeutlicht worden. . . . .. Erhöhungen gegenüber dem bisherigen Tarif sind hiebei keine<br />
oingeführt, hinwieder einige geringe Ennässig'ungen und ErHiute1'l1l1gen, die ohne alle 'l'ragweite<br />
sind, im Interesse der rascheren und billigeren Zoll behandlung aufgenommen worden."<br />
1) Allerdings fiel durch die neue Bundesverfassung die bisherige Zollentschädigung an die<br />
Krtntone weg (siehe Industrie und Handel des Kantons St. Gallen, S. 452 f.). Doch genügte dies<br />
bei weitem nieht ZUL' Ausgleichung der durch Übernahme des gesamten Militärwesens erwachsenden<br />
Mehrbelastung.<br />
2) Die vorörtliche Leitung gieng rlaumls von St. Ga,llen an Bltsel übel'.<br />
Revision des schweizerischen Zolltarifs. -- Vorarbeiten.<br />
55<br />
gen Bestimmungen des Tarifs, welche seit ihrem Bestehen zu keinen<br />
Schwierigkeiten Anlass gegeben, möglichst unverändert gelassen werden."<br />
Sobald der in Arbeit liegende, nach dem Ergebnis bisheriger Erfahrungen<br />
corrigirte Tarifentwurf aufgestellt sein werde, solle er dem<br />
V ororte zur Entgegennahme seiner Ansichten und vVünsche übermittelt<br />
werden. "Inzwischen dürfte es von Nutzen sein, wenn der Vorort die<br />
besonderen, jedoch zu motivirenden Wünsche der verschiedenen Gewerbszweige<br />
in Bezug auf Ermässigung oder Erhöhung bisheriger Zollansätze<br />
oder Verbesserung jetziger Tarifbestimmungen sammeln und<br />
da.s Ergebnis begutachtend dem Departement zur Kenntnis bringen<br />
wollte." 1)<br />
Ungesäumt wurde diesel' Anregung durch ein Oircular an die Sectionen<br />
entsprochen. Es kam indes nicht viel dabei hemus, indem sich<br />
noch nirgends ein grosses Bedürfnis nach tiefgreifenden Änderungen<br />
zeigte, vielmehr die Vertreter von H~Llldel und Industrie sich im allgemeinen<br />
durcha,us befriedigt über die bestehenden Zustände aussprachen<br />
und deswegen ruhig in abwartender Stellung der Revision entgegensahen.<br />
2 ) Man schrieb ihr in erster Linie einen financiellen Olmrakter<br />
zu und erwartete daneben allenfalls noch eine neue formelle<br />
Umarbeitung des bisherigen Zollta.rifs und eine Ausgleichung der l1uffallendsten<br />
Ungleichheiten und Unbilligkeiten desselben. An solchen<br />
') Das betreffende, in ziemlich unbestimmt.en Ausdrücken gehaltene Schreiben des Departements<br />
vom 12. iVIai ist oben möglichfJt wörtlich ausgezogen. Der angerufene Art. 29 der Bundesverfassung<br />
vom 29. Mai 1874 lautet, soweit er hier in Betracht kommt:<br />
Bei Erhebung der Zölle sollen folgende Grundsätze beachtet werden:<br />
1. Eingangsgebühren.<br />
a. Die für die inländische Industrie und Landwirtschaft erforderlichen Stoffe sind im Zolltarife<br />
möglichst gering zu taxiren.<br />
b. Ebenso die zum Lebensbedarf erforderlichen Gegenstände.<br />
c. Die Gegenstände des Luxus unterliegen den höchsten 'l'axen.<br />
2. Die Ausgangsgebühren sind möglichst mässig anzusetzen.<br />
2) Auch das kaufmlinnische Directorium hatte damals möglichst allseitig Na,chfrage nach<br />
besonderen "\Vünschen gehalten, aber nm wenige und ziemlich unwesentliche entgegennehmen<br />
können. Es begnügte sich damit, dieselben zusammenzustellen und ohne weiteres Zutun von<br />
seiner Seite dem Vororte einzusenden, der dann das ganze bei ihm eingegangene Material vereinigte<br />
und in einern besonderen Broschüre (datirt vom 1. November 1876) dem Departement<br />
vorleg·te.