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Wartmann (1887) - Swiss Embroidery

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Erste Bera.tung<br />

des Entwurfs<br />

durch die Bnudes~<br />

versammlung.<br />

G2 lndmtrie der Geweue. - Die st. gallische B[lulllwollindustrie.<br />

Durch Botschaft vom 1 G . Juni 1877 brachte der Bundesrat den<br />

ihm vom Zolldepartement vorgelegten Entwurf an die Beratung der<br />

Bunc1esvers~tmmlung. Unter den "leitenden Gesichtspunkten für Aufstellung<br />

des Zolltarits" finden wir in der Botschaft zuvördel'st die Erklärung,<br />

"dass die schweizerischen Zölle im wesentliche{l den Charakter<br />

von Finanzzöllen behalten sollen, d. h. dass das Zollsystem das inclirecte<br />

Abgabensystem des Bundes sei und dem Wesen der FreihandelsprlllClp18n<br />

nicht widerstreiten dürfe." In financieller Beziehung verlangte<br />

sie von der durchgeführten Revision eine "Erhöhung der jährlichen<br />

Brutto-Zolleinnahmen um wenigstens 8 Millionen mit Zugrunc1elegung<br />

des letzten sechsjährigen Durchschnittsertrages der Einfuhr und<br />

ohne Rücksichtnahme auf mögliche, durch die Tarifrevision selbst veranlasste<br />

Importverminderungen und auf jene Reductionen, welche nach<br />

definitiver Erledigung der parlamentarischen und internationalen VerlU\,llcUungen<br />

sich ergeben dürften." Im Namen der Expel'tencommission<br />

empfahl sie Gleichzeitigkeit der Beratungen über den neuen 'rarif und<br />

der Verhandlungen über den Abschluss neuer Handelsverträge mit dem<br />

Auslande, um sich des engen Zusammenhanges diesel' wichtigen Fragen<br />

stets bewusst zu bleiben und ihre gegenseitige Einwirkung auf<br />

einander jederzeit in Betracht ziehen zn können. 1)<br />

In der Wintersitzung des Jahres 1877 behandelte nun der Ständerat,<br />

in der Sommersitzung des Jahres 1878 der N ationalra,t den Entwurf<br />

des neuen ,-rarifs: ersterer auf Grundlage eines Uommissionalberichtes<br />

des seither verstorbenen Herrn Karl Rudolf Stehlin von Basel,<br />

letzterer auf Grundlage eines Commissionalberichtes des Hrn. Dr. SÜll on<br />

Kaiser von Soloturn.<br />

Beide Commissionen erklärten das dem neuen Entwurfe zn Grunde<br />

liegende Princip als annehmbar. Während sich aber die Arbeit des<br />

ständerätlichen Berichterstatters auf eine knappe und klare Beleuchtung<br />

der ganzen innel'n und äussern Anlage des neuen 'rarifs und<br />

') S. Bundesblatt 1877, In. 229-256. - Als charakteristisch für die eingelangten Eingaben<br />

wird hervorgehoben, "dass in weitaus den meisten den Bedürfnissen des Bundes, d. h. emer erheblichen<br />

Mehreinnahme durch die Zölle, geringere Rechnung getra.gen werde."<br />

Revision des schweizerischen Zolltarifs. - Erste Beratung.<br />

G3<br />

seiner voraussichtlichen Wirkungen, besonders der Vorzüge und Mängel<br />

des Scalasystems, beschränkte; nicht mehr sagte, als notwendig war,<br />

aber dieses mit höchster Verständigkeit und Verständlichkeit 1): ergieng<br />

sich die nationalrätliche Berichterstattung in erster Linie über<br />

eine ganze Reihe theoretischer Fragen, und zwar weder mit übermässiger<br />

Gründlichkeit, noch übermässigel' Klarheit und ohne dass<br />

die Rückwirkung der besprochenen Theorien auf die Beurteilung und<br />

Behandlung des Entwurfs deutlich zu Tage getreten wäre; im weitem<br />

widmete sie einigen "besonderen Verhältnissen" ein eigenes Capitel,<br />

nämlich dem Platze Genf, dem Veredlungsverkehr , dem inzwischen mit<br />

aller Heftigkeit entbrannten Kampfe der Eisenproducenten und Maschinenfabricanten,<br />

dem hier zuerst auftauchenden Begehren der Baumwollspinner<br />

um besondere Berücksichtigung und der Frage der Differentialtarife<br />

der Eisenbahnen, - alles anregend, nichts erschöpfend. 2)<br />

-----------<br />

') Nur mit der Ansicht des Herl'll Stehlin, dass die Revision des Zolltarifs zuerst dUl'ch<br />

die Kündigung des Handelsvertrags mit Frankreich veranlasst worden und der financielle G esichtspnnkt<br />

erst während der Vorarueiten mehl' in den Vordergl'Und getreten sei, können wir uns<br />

nicht einverstanden erklären, angesichts der 'ratslwhe, dass schon im Jahr 1872 die Vermehrung<br />

der Bundeseinnahmen durch eine Zollrevision als notwendige Folge einer Revision der Bundesverfassung<br />

fmerkannt worden WlW, und angesichts der Instruction an den Bearbeiter des ersten<br />

EntwUl'fs von 1877. Nach unserer Ansicht ist bei den Bundesbehörden gerade umgekehrt der<br />

financielle Gesichtspunkt von Anfang an der wichtigste und massgebende für Anhandnahme der<br />

Revision gewesen, neben welchem erst nach und nach müel: dem Einflusse der Zollrevisionen<br />

des Aushtndes und der Unterhandlungen übel' die Erneuerung der Handelsverträge die zollpolitische<br />

Bedeutung der Revision immer kräftiger betont wUl'de und zu vollem Bewusstsein kam.<br />

2) Es lohnt sich wohl der Mühe, den Gang der beiden Berichte in Kürze zn verfolgen und<br />

ihre Hauptgcsichtspunkte hervorzuheben.<br />

1. Bericht der ständerätlichen Commission, cl

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