Wartmann (1887) - Swiss Embroidery
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Erste Bera.tung<br />
des Entwurfs<br />
durch die Bnudes~<br />
versammlung.<br />
G2 lndmtrie der Geweue. - Die st. gallische B[lulllwollindustrie.<br />
Durch Botschaft vom 1 G . Juni 1877 brachte der Bundesrat den<br />
ihm vom Zolldepartement vorgelegten Entwurf an die Beratung der<br />
Bunc1esvers~tmmlung. Unter den "leitenden Gesichtspunkten für Aufstellung<br />
des Zolltarits" finden wir in der Botschaft zuvördel'st die Erklärung,<br />
"dass die schweizerischen Zölle im wesentliche{l den Charakter<br />
von Finanzzöllen behalten sollen, d. h. dass das Zollsystem das inclirecte<br />
Abgabensystem des Bundes sei und dem Wesen der FreihandelsprlllClp18n<br />
nicht widerstreiten dürfe." In financieller Beziehung verlangte<br />
sie von der durchgeführten Revision eine "Erhöhung der jährlichen<br />
Brutto-Zolleinnahmen um wenigstens 8 Millionen mit Zugrunc1elegung<br />
des letzten sechsjährigen Durchschnittsertrages der Einfuhr und<br />
ohne Rücksichtnahme auf mögliche, durch die Tarifrevision selbst veranlasste<br />
Importverminderungen und auf jene Reductionen, welche nach<br />
definitiver Erledigung der parlamentarischen und internationalen VerlU\,llcUungen<br />
sich ergeben dürften." Im Namen der Expel'tencommission<br />
empfahl sie Gleichzeitigkeit der Beratungen über den neuen 'rarif und<br />
der Verhandlungen über den Abschluss neuer Handelsverträge mit dem<br />
Auslande, um sich des engen Zusammenhanges diesel' wichtigen Fragen<br />
stets bewusst zu bleiben und ihre gegenseitige Einwirkung auf<br />
einander jederzeit in Betracht ziehen zn können. 1)<br />
In der Wintersitzung des Jahres 1877 behandelte nun der Ständerat,<br />
in der Sommersitzung des Jahres 1878 der N ationalra,t den Entwurf<br />
des neuen ,-rarifs: ersterer auf Grundlage eines Uommissionalberichtes<br />
des seither verstorbenen Herrn Karl Rudolf Stehlin von Basel,<br />
letzterer auf Grundlage eines Commissionalberichtes des Hrn. Dr. SÜll on<br />
Kaiser von Soloturn.<br />
Beide Commissionen erklärten das dem neuen Entwurfe zn Grunde<br />
liegende Princip als annehmbar. Während sich aber die Arbeit des<br />
ständerätlichen Berichterstatters auf eine knappe und klare Beleuchtung<br />
der ganzen innel'n und äussern Anlage des neuen 'rarifs und<br />
') S. Bundesblatt 1877, In. 229-256. - Als charakteristisch für die eingelangten Eingaben<br />
wird hervorgehoben, "dass in weitaus den meisten den Bedürfnissen des Bundes, d. h. emer erheblichen<br />
Mehreinnahme durch die Zölle, geringere Rechnung getra.gen werde."<br />
Revision des schweizerischen Zolltarifs. - Erste Beratung.<br />
G3<br />
seiner voraussichtlichen Wirkungen, besonders der Vorzüge und Mängel<br />
des Scalasystems, beschränkte; nicht mehr sagte, als notwendig war,<br />
aber dieses mit höchster Verständigkeit und Verständlichkeit 1): ergieng<br />
sich die nationalrätliche Berichterstattung in erster Linie über<br />
eine ganze Reihe theoretischer Fragen, und zwar weder mit übermässiger<br />
Gründlichkeit, noch übermässigel' Klarheit und ohne dass<br />
die Rückwirkung der besprochenen Theorien auf die Beurteilung und<br />
Behandlung des Entwurfs deutlich zu Tage getreten wäre; im weitem<br />
widmete sie einigen "besonderen Verhältnissen" ein eigenes Capitel,<br />
nämlich dem Platze Genf, dem Veredlungsverkehr , dem inzwischen mit<br />
aller Heftigkeit entbrannten Kampfe der Eisenproducenten und Maschinenfabricanten,<br />
dem hier zuerst auftauchenden Begehren der Baumwollspinner<br />
um besondere Berücksichtigung und der Frage der Differentialtarife<br />
der Eisenbahnen, - alles anregend, nichts erschöpfend. 2)<br />
-----------<br />
') Nur mit der Ansicht des Herl'll Stehlin, dass die Revision des Zolltarifs zuerst dUl'ch<br />
die Kündigung des Handelsvertrags mit Frankreich veranlasst worden und der financielle G esichtspnnkt<br />
erst während der Vorarueiten mehl' in den Vordergl'Und getreten sei, können wir uns<br />
nicht einverstanden erklären, angesichts der 'ratslwhe, dass schon im Jahr 1872 die Vermehrung<br />
der Bundeseinnahmen durch eine Zollrevision als notwendige Folge einer Revision der Bundesverfassung<br />
fmerkannt worden WlW, und angesichts der Instruction an den Bearbeiter des ersten<br />
EntwUl'fs von 1877. Nach unserer Ansicht ist bei den Bundesbehörden gerade umgekehrt der<br />
financielle Gesichtspunkt von Anfang an der wichtigste und massgebende für Anhandnahme der<br />
Revision gewesen, neben welchem erst nach und nach müel: dem Einflusse der Zollrevisionen<br />
des Aushtndes und der Unterhandlungen übel' die Erneuerung der Handelsverträge die zollpolitische<br />
Bedeutung der Revision immer kräftiger betont wUl'de und zu vollem Bewusstsein kam.<br />
2) Es lohnt sich wohl der Mühe, den Gang der beiden Berichte in Kürze zn verfolgen und<br />
ihre Hauptgcsichtspunkte hervorzuheben.<br />
1. Bericht der ständerätlichen Commission, cl