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Wartmann (1887) - Swiss Embroidery

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Industrie der Gewebe. - Die st. g'allische B,tumwollindustrie.<br />

War der Nationalrat den Anschauungen des Bundesrats in Betreff<br />

des einheitlichen Tarifs nicht beigetreten, so schloss er sich dagegen<br />

in anderer Richtung den Vorschlägen der bunclesrätlichen Botschaft<br />

gänzlich an: so in der Herabsetzung der höchsten rrarifansätze des allgemeinen<br />

oder modificlr·ten 1878er Tarifs auf die höchsten Ansätze des<br />

Conventionaltarifs 1 ) - mit dem einzigen Vorbehalte der Tabakfabricate<br />

-; ferner in der Anwendung des endlich zur Anerkennung gelangten<br />

Grundsatzes, die begehrte Erleichterung der inländischen Production<br />

dmch den Zolltarif vor allem in der tunlichsten Herabsetzung der<br />

Eingangszölle auf ihren Roh- und Hülfsstoffen und in der Aufhebung der<br />

Ausfuhrzölle auf ihre Erzeugnisse stattfinden zu lassen, wodurch gleichzeitig<br />

die früher schon für einzelne Industrien zm Sprache gebrachte<br />

Forderung von Rückzöllen zm Ruhe verwiesen werden konnte. 2) In<br />

serem Nutzen, als c1l1s gegenwärtig in Mode stehende Abschliessungssystem." Ganz besonders<br />

frenen wir uns (brüber, dass Herr Cramer-Frey hl,ut seinen nachträglichen Bemerkungen zu der<br />

Überzeugung von der Um,weckmässigkeit der eventuellen, ga,n7.en oder teilweisen Anwendung<br />

des Generalhtrifs oder des 'l'arifs B g'ekolllUlen ist. Für uns liegt in der Beseitigung dieser<br />

Bestimmung der ,Vert des ganzen neuen Zollgesetzes als Kampf- oder Pressions - Mittel entlmlten.<br />

Alles Andere, als das klare "entweder - oder" des General- oder des Vertragstarifs ist<br />

für nns eine wirkungslose Halbheit, wohl geeignet, endlosen Streit und Zank und Verdmss zu<br />

erwecken, aber ohne clen gewünschten Erfolg zu sichern. Das ist schlimmer [ols nichts. Wer<br />

den Zweck will, muss tl·uch die Mittel wollen. Gegenüber den Festsetzungen, wie sie der Nlttionalrat<br />

getroffen hat, hätten wir unbedingt dem Antrag Geigy noch den Vorzug gegeben,<br />

der auf einen besonderen Generaltarif ganz verzichten, cl;l,gegen für eine beschränkte Anzlthl<br />

wichtiger Einfuhrartikel auf die Zeit des Ablaufs der Hltnclelsverträge kräftig erhöhte Ansätze<br />

vorsehen wollte, als Gruncllage der Unterhandlungen übel' Erneuerung der Verträge. Das möchte<br />

vom reinen hltnclelspolitischen Gesichtspunkte aus auch genügen; dagegen fiele dabei der Gesichtspunkt<br />

der ,Förderung der nationalen Production" durch den Zolltarif gänzlich dll,hin und<br />

wird deswegen der Antrag Geigy die Unterstüt.zung der mehl' oder weniger schutzzöllnerischen<br />

Elemente nie erlangen.<br />

') Man scheint es demlUwh als unbillig erachtet zu haben, dltss z. B. die ungebundenen<br />

Herrenhüte, die sog'enmmten Üylinder, und Spielkarten mit Fr. 75-100 verzollt werden sollten,<br />

nltchdem die Damenhiite und Glltcehandschuhe durch den Vertrag mit Frankreich auf Fr. 30<br />

gebunden worden waren. So sehr wir die äusserliche Berechtigung dieses R,äsonnements anerkennen,<br />

sehen wir doch keinen innern Grund ein, warum bloss der Gleichförmigkeit wegen auf<br />

die schöne und durchaus nicht drückende Einnlthme aus einzelnen diesel' Positionen verzicbtet<br />

werden soll. Die Reduct.ion hätte wenigstens gelegentlich noch als Concession verwertet werden<br />

können. Procentual blieb der ursprünglich vorgeschla,gene Zollltnsatz von Fr. 75-100 für<br />

alle damit belegten Artikel no('h vollständig innerhalb und zum Teil bedeutend unter der durch<br />

den Vertrag mit Fmnkreich allerdings arg dlll'chlöcherten, wegleitenden Scltla.<br />

2) Aus diesem Gesichtspunkt wurde der Eingangszoll von 1879 [tuf dns Rohmaterial der<br />

Revision des schweizerischen Zolltarifs. - Zweite Berat.ung.<br />

79<br />

financieller Beziehung war man mit den Anforderungen wesentlich genügsamer<br />

geworden, seit der Tabakzoll und die anlässlich des Vertrags<br />

mit Frankreich in Kraft gesetzten Zollerhöhungen eine jährliche Mehreinnahme<br />

von wenigstens 2 Millionen sicherten und die Zollerträgnisse<br />

sich seit dem Jahre 1878 überhaupt wieder zu heben begonnen hatten,<br />

so dass von einer Finanznot des Bundes nicht mehr die Rede war. 1)<br />

Dem heftigen Streit zwischen den Spinnern und Webern einerseits,<br />

den Druckern und Stickern anderseits, war durch eine vom<br />

Zolldepartement veranstaltete Vorconferenz von Vertretern der beteiligten<br />

Industrien einigermassen die Spitze abgebrochen und das Ergebnis<br />

eier Conferenz von dem Nationalrat in den Tarif aufgenommen<br />

worden. 2) Nur bei einigen Positionen der Rubrik "Eisen" erwies sich<br />

jede Vermittlung als unmöglich.<br />

So schien die Tarifrevision allmälig unter Ausgleichung der schärfsten<br />

Gegensätze spruchreif zu werden und bedurfte zu ihrer endlichen<br />

Erledigung durch die Bundesversammlung nur noch der auf die Sommersitzung<br />

von 188i3 angesetzten Beratung durch den Ständerat, als diese<br />

Behörde gegen alle Erwartung die hiefür festgesetzte Zeit mit einem<br />

Streite über die Vorfrage verbrauchte: ob beide Tarife als ein zusammengehöriges,<br />

untrennbares Ganze dem Heferendum zu unterstellen<br />

seien oder jeder gesöndert für sich ~ Der N iLtionalrat hatte sich für<br />

das erstere entschieden; der St.änderat entschied nach einer langen<br />

Tabakfltbrication von Fr. 25 auf Fr. 20 reducirt; die Mnschinenfabricltnten wurden ;l,uf die ermässigten<br />

Eisenzölle und den ltufgehobenen Ausgltngszoll auf lYhschinen verwiesen, die Liqueurfabl'ica.nten<br />

auf den grossen Wertuntel'schied zwischen ihren Hillfsstoffen und ihrem Fabricate·<br />

') Der Bundesrat selbst glaubte sich mit einer weitem Verll1l'hrung von ca. 1 '<br />

" Millionen<br />

begnügen zu dürfen. Es ist indes wohl zu beherzigen, was in der Cramer-Frey'schen Rede über<br />

die financielle Stellung des Bundes, der die einträglichsten indirecten Steuern an sich gezogen<br />

hat, zu den Kantonen gesagt wird.<br />

2) Die Conferenz hatte für rohe Bltumwollgewebe zwei Kategorien aufgestellt: 1) Gewebe<br />

bis und mit 38 Fäden auf 5 mm 2 Fr. 10; 2) Gewebe mit mehl' als 38 Fäden auf 5 lllm 2 Fr. 16.<br />

W ltr schon bei diesem Vorschlag die Einführung des Faclell7.ählers ni.cht eben erwünscht, so<br />

begreift man noch weniger, wie der Nationalrat sogar die am Gewebe so schwierig mit. Sicherheit<br />

zu bestimmende Gltl'l1nunul1er als weiteres Unterscheidungszeichen aufnahm und auch elie<br />

Gewebe mit weniger als 38 Fäden auf 5 111m 2 in die zweite Klasse vel'set~te, sofE'l'l1 sie aus Gal'll<br />

übel' NI'. 80 al1g'efertigt sind.

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