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Österreichweite Repräsentativerhebung zu Substanzgebrauch 2008

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Österreichweite Repräsentativerhebung <strong>zu</strong> <strong>Substanzgebrauch</strong> ǀ Alkoholbesonderen Anlässen auch ein Glas Likör, Schnaps oder einen Cocktail trinken dürfen. Dass derKonsum der entsprechenden Getränke in den gegebenen Situationen erst nach dem 16 Lebensjahr(d.h. ab dem 17. Geburtstag) oder später angemessen ist, fanden das Anstoßen mitSekt bei besonderen Anlässen betreffend rund ein Fünftel (21% bzw. 19%), den Konsum vonBier, Wein oder Sekt <strong>zu</strong>m Essen bzw. bei besonderen Anlässen betreffend rund ein Drittel (38%bzw. 32%) und Likör, Schnaps oder Cocktails <strong>zu</strong>m Essen bzw. bei besonderen Anlässen betreffendrund zwei Drittel (63% bzw. 67%). Nur ein sehr kleiner Teil der Befragten fand Alkoholkonsumerst nach dem 19. Geburtstag in den entsprechenden Situationen angemessen (1% bis8%). Auffallend ist dabei, dass sich hier keine erheblichen Unterschiede zwischen den hinsichtlichder gesetzlichen Regelung unterschiedlichen Bundesländern Wien, Niederösterreich undBurgenland auf der einen, und den restlichen Bundesländern auf der anderen Seite zeigten(Abb. 19).Abb. 19: Als angemessen empfundene Altersgrenze für den Umgang von Eltern mit Alkoholkonsum ihrer Kinder100%90%80%15% 12%29%21%70%60%35% 37%50% 51%50%40%41%46%30%20%44% 44%27%25%10%21% 22%0%9% 9%NÖ, BGL, WS, K, T, VBG, ST,OÖNÖ, BGL, WS, K, T, VBG, ST,OÖNÖ, BGL, WS, K, T, VBG, ST,OÖ...bei einem besonderen Anlass (z.B.Silvester, Geburtstag) mit einem GlasSekt an<strong>zu</strong>stoßen?... beim Essen oder bei feierlichenAnlässen ein Glas Bier, Wein oderSekt <strong>zu</strong> trinken?... beim Essen oder bei feierlichenAnlässen ein Glas Likör, Schnaps oderCocktail <strong>zu</strong> trinken?jünger als 16 mit 16 Jahren mit 17 Jahren mit 18 Jahren älter als 18Quelle: Repräsentativerhebung <strong>2008</strong>; Variablen f61, f62, f63; Fragetext: „Ab welchem Alter finden Sie es angemessen, dass die Eltern ihren Kindernerlauben, …“Anmerkung: Trennung zwischen Bundesländern, in denen privater Konsum in den Jugendschutzbestimmungen nicht geregelt wird und dasSchutzalter einheitlich 16 Jahre beträgt (Wien, Niederösterreich, Burgenland) und jenen Ländern (Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark,Tirol, Vorarlberg), in denen Jugendschutzgesetze Regelungen <strong>zu</strong>m privaten Konsum beinhalten und das Schutzalter für spirituosenhältige Getränke18 Jahre beträgt.3.12.2 Altersgrenzen für Konsum in der GastronomieWie bereits erwähnt ist Alkoholkonsum in der Gastronomie in allen 9 Bundesländern durch Jugendschutzbestimmungengeregelt. Für Bier und Wein 10 existiert ein einheitliches Schutzaltervon 16 Jahren, während für spirituosenhaltige Getränke 11 unterschiedliche Altersgrenzen gelten:In Wien, Niederösterreich und Burgenland dürfen Jugendliche diese ab 16 Jahren konsumieren,in allen anderen Bundesländern erst ab 18 Jahren.Hinsichtlich der Altersgrenzen in der Gastronomie wurden die Interviewten einerseits gefragt,wie hoch das Schutzalter ihrer Meinung nach sein sollte und wie hoch dieses ihrem Wissen1011Da die Grenzziehung <strong>zu</strong> den erst ab 18 Jahren erlaubten Getränken in Kärnten bei alkoholischen Getränken ab 12 Vol.-% und in derSteiermark 14 Vol.-% festgelegt ist, müsste man bei den ab 16 Jahren erlaubten Weinen präziserweise in Kärnten von „leichtem Wein“und in der Steiermark von „Weinen, mit Ausnahme von sehr schweren Weinen“ sprechen.In Kärnten präziser „Getränke, die Alkoholika mit mehr als 12 Vol.-%“ bzw. in der Steiermark „Getränke, die Alkoholika mit mehr als14 Vol.-%“ enthalten.32

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