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Verhandlungserfolg mit Unternehmen der BRIC-Länder. Eine ...

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Internationales Verhandlungsmanagement 32<br />

überschreiten, um im „legalen“ Bereich zu liegen und nicht den Anschein von Be-<br />

stechung zu machen.<br />

Die Anwendung <strong>der</strong> ethisch fragwürdigen Taktik des „Selektiven Lügens“ ist fraglich.<br />

„Selektives Lügen“ ist oft durch „Compliances“ von <strong>Unternehmen</strong> (Gesetze und<br />

Richtlinien) o<strong>der</strong> auf freiwilliger Basis von <strong>Unternehmen</strong> untersagt. 150 Der Verfasser<br />

sieht das bewusste Zurückhalten von Informationen noch im legalen Bereich, die<br />

Verfremdung von Informationen o<strong>der</strong> das Einbringen von Unwahrheiten jedoch nicht<br />

akzeptabel und eindeutig zu unterlassen. Voeth /Herbst (2009) meinen hierzu auch,<br />

dass ein inakzeptables Verhalten negative Auswirkungen auf Folgeverhandlungen<br />

haben kann. 151<br />

150 Siehe S. 21 in Kapitel 3.2.3.2.<br />

151 Vgl. Voeth /Herbst (2009), S. 14.

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