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Visitenkarten aus Holz - Mikado

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DÖRKEN GMBH & CO. KG<br />

Brandwände begrenzen Brandabschnitte.<br />

Sie sollen die Brand<strong>aus</strong>breitung<br />

in andere Abschnitte vermeiden.<br />

Bei der Ausbildung der<br />

Dachdeckung und Baumaßnahmen<br />

an oder über Brandwänden müssen<br />

nicht nur die Forderungen des Brandschutzes<br />

beachtet werden. Auch Vorgaben<br />

<strong>aus</strong> den Bereichen Wärme- und<br />

Schallschutz sind zu integrieren und<br />

in der Detail<strong>aus</strong>bildung zu berücksichtigen.<br />

Das macht die Ausführung<br />

sehr aufwendig. Sorgfalt ist im Hinblick<br />

auf die eindeutigen baurechtlichen<br />

Anforderungen der Landesbauordnungen<br />

zwingend geboten.<br />

Grundsätzliche Anforderungen<br />

Bei Dächern mit harter Bedachung<br />

sind Brandwände mindestens 0,30 m<br />

über Dach zu führen oder sie müssen<br />

in der Ebene des Daches mit einer<br />

beiderseits mindestens 0,50 m <strong>aus</strong>kragenden,<br />

nicht brennbaren Platte<br />

versehen werden. Bei Gebäuden geringer<br />

Höhe (Gebäudeklassen 1 bis<br />

3), bei denen die Fußbodenoberkante<br />

des obersten Aufenthaltsraumes<br />

im Mittel nicht mehr als 7 m über<br />

der Geländeoberkante liegt, dürfen<br />

Brandwände auch unter der Dachhaut<br />

enden.<br />

Die letztgenannte Variante kommt<br />

häufig bei Reihenhäusern zum Einsatz.<br />

Sie ermöglicht ein durchgängiges<br />

Erscheinungsbild der Bebauung<br />

und vermeidet auf den ersten Blick<br />

aufwendig erscheinende An- und<br />

Abschlüsse. Doch gerade bei dieser<br />

Zimmermeisterdach Dachdetails, Teil 3<br />

Lösungsansatz zur Erfüllung der brandschutztechnischen<br />

Anforderungen bei Brandwänden, die unter einer<br />

harten Bedachung <strong>aus</strong> Dachziegeln oder Dachsteinen enden<br />

vermeintlich einfachen Ausführungsart<br />

kommen häufig Fehler vor, die bis<br />

zur vollständigen Vernachlässigung<br />

der brandschutztechnischen Anforderungen<br />

reichen. Die Vorgabe der Landesbauordnungen,<br />

die Brandwand in<br />

solchen Fällen bis unter die Dachhaut<br />

zu führen, bedeutet für die Ausführung,<br />

dass die Wand erst unmittelbar<br />

unter den Dachziegeln oder<br />

Dachsteinen endet und dass Hohlräume<br />

vollständig mit nichtbrennbaren<br />

Materialien <strong>aus</strong>gefüllt werden<br />

müssen. Brennbare Stoffe dürfen dabei<br />

nicht über die Wand hinweggeführt<br />

werden. In der Praxis wird jedoch<br />

sowohl die Zusatzmaßnahme als<br />

auch die Traglattung <strong>aus</strong> <strong>Holz</strong> häufig<br />

über die Wand hinweggeführt und<br />

die Wand nicht hohlraumfrei an die<br />

Dachhaut angeschlossen. Die Landesbauordnungen<br />

beschreiben lediglich<br />

die grundsätzlichen Anforderungen.<br />

Sie zeigen keine Detaillösungen.<br />

Wie ein möglicher Lösungsansatz für<br />

die Detail<strong>aus</strong>bildung Aussehen kann,<br />

zeigt die Zeichnung oben links.<br />

Präzision im Detail<br />

SO NICHT: Die Praxis sieht oft anders <strong>aus</strong>: Die Forderungen<br />

des Brandschutzes wurden hier ebenso wenig beachtet wie die<br />

Vorgaben <strong>aus</strong> den Bereichen Wärme- und Schallschutz<br />

Eine als Brandwand <strong>aus</strong>zuführende<br />

Wand darf nicht – wie sonst allgemein<br />

üblich – bündig mit der Sparrenoberkante<br />

enden, sondern wird<br />

konstruktiv bis auf Höhe von Konter-<br />

und Traglattung geführt. Geeignete<br />

Materialien für diesen erhöhten<br />

Bereich sind z. B. zugeschnittene<br />

und in Mörtel verlegte Gasbeton-<br />

steine oder -planelemente.<br />

1. Nichtbrennbarer Dämmstoff mit<br />

Schmelztemperatur ≥ 1000 °C,<br />

z. B. Steinwolle<br />

2. Auffüllung, z. B. Gasbeton oder<br />

Schaumglas, mit Kleber auf Zementbasis<br />

aufgeklebt<br />

3. Putz/Glattstrich zur Vermeidung von<br />

Fehlstellen<br />

4. Putz/Glattstrich zur Vermeidung von<br />

Fehlstellen<br />

5. Zusatzmaßnahme (Unterspannung,<br />

Unterdeckung, Unterdach)<br />

6. Metallwinkel als nicht brennbarer<br />

Dachlattungsersatz<br />

7. Aufmörtelung bis unter die Dachdeckung<br />

8. Dachdeckung<br />

Durch das Verputzen der Seitenflächen<br />

werden eventuelle Fugen und<br />

Hohlräume verschlossen. Um die<br />

Forderungen an den Mindestwärmeschutz<br />

zu erfüllen und um die<br />

Schallübertragung zwischen den<br />

beiden Gebäuden möglichst gering<br />

zu halten, wird über der Gebäudetrennfuge<br />

eine Dämmung eingebaut.<br />

Hier werden z. B. nicht brennbare Mineralfaserdämmstoffe<br />

mit Schmelztemperaturen<br />

über 1000 °C empfohlen.<br />

Die Zusatzmaßnahme darf nicht<br />

über die Brandwand hinweggezogen<br />

werden, sondern wird seitlich an der<br />

aufgebrachten Erhöhung angeschlossen.<br />

Da der Anschluss unterhalb der<br />

Dachdeckung liegt, muss er in aller<br />

Regel wasserdicht erfolgen.<br />

Die Traglattung <strong>aus</strong> <strong>Holz</strong> muss vor<br />

der Wand enden und über der Wand<br />

in nicht brennbaren Materialien weitergeführt<br />

werden. Hierfür können<br />

Metallprofile verwendet werden, die<br />

in korrosionsgeschützter Form und in<br />

unterschiedlichen Längen im Handel<br />

erhältlich sind. Die neue Oberkante<br />

der Mauer sollte verputzt bzw. mit einem<br />

Glattstrich <strong>aus</strong> Mörtel versehen<br />

werden, um zu vermeiden, dass ein<br />

Brandüberschlag oder eine Rauch<strong>aus</strong>breitung<br />

durch Hohlräume möglich<br />

ist. Das gilt auch für Hohlräume<br />

im Bereich der Metallprofile. Die<br />

Dachziegel oder Dachsteine über der<br />

Wand sollten abschließend auf der<br />

neuen Mauerkrone durchgehend aufgemörtelt<br />

werden.<br />

Dipl.-Ing. (FH) und Dachdeckermeister<br />

Sascha Diver, Herdecke ▪<br />

www.mikado-online.de 47

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