Visitenkarten aus Holz - Mikado
Visitenkarten aus Holz - Mikado
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DÖRKEN GMBH & CO. KG<br />
Brandwände begrenzen Brandabschnitte.<br />
Sie sollen die Brand<strong>aus</strong>breitung<br />
in andere Abschnitte vermeiden.<br />
Bei der Ausbildung der<br />
Dachdeckung und Baumaßnahmen<br />
an oder über Brandwänden müssen<br />
nicht nur die Forderungen des Brandschutzes<br />
beachtet werden. Auch Vorgaben<br />
<strong>aus</strong> den Bereichen Wärme- und<br />
Schallschutz sind zu integrieren und<br />
in der Detail<strong>aus</strong>bildung zu berücksichtigen.<br />
Das macht die Ausführung<br />
sehr aufwendig. Sorgfalt ist im Hinblick<br />
auf die eindeutigen baurechtlichen<br />
Anforderungen der Landesbauordnungen<br />
zwingend geboten.<br />
Grundsätzliche Anforderungen<br />
Bei Dächern mit harter Bedachung<br />
sind Brandwände mindestens 0,30 m<br />
über Dach zu führen oder sie müssen<br />
in der Ebene des Daches mit einer<br />
beiderseits mindestens 0,50 m <strong>aus</strong>kragenden,<br />
nicht brennbaren Platte<br />
versehen werden. Bei Gebäuden geringer<br />
Höhe (Gebäudeklassen 1 bis<br />
3), bei denen die Fußbodenoberkante<br />
des obersten Aufenthaltsraumes<br />
im Mittel nicht mehr als 7 m über<br />
der Geländeoberkante liegt, dürfen<br />
Brandwände auch unter der Dachhaut<br />
enden.<br />
Die letztgenannte Variante kommt<br />
häufig bei Reihenhäusern zum Einsatz.<br />
Sie ermöglicht ein durchgängiges<br />
Erscheinungsbild der Bebauung<br />
und vermeidet auf den ersten Blick<br />
aufwendig erscheinende An- und<br />
Abschlüsse. Doch gerade bei dieser<br />
Zimmermeisterdach Dachdetails, Teil 3<br />
Lösungsansatz zur Erfüllung der brandschutztechnischen<br />
Anforderungen bei Brandwänden, die unter einer<br />
harten Bedachung <strong>aus</strong> Dachziegeln oder Dachsteinen enden<br />
vermeintlich einfachen Ausführungsart<br />
kommen häufig Fehler vor, die bis<br />
zur vollständigen Vernachlässigung<br />
der brandschutztechnischen Anforderungen<br />
reichen. Die Vorgabe der Landesbauordnungen,<br />
die Brandwand in<br />
solchen Fällen bis unter die Dachhaut<br />
zu führen, bedeutet für die Ausführung,<br />
dass die Wand erst unmittelbar<br />
unter den Dachziegeln oder<br />
Dachsteinen endet und dass Hohlräume<br />
vollständig mit nichtbrennbaren<br />
Materialien <strong>aus</strong>gefüllt werden<br />
müssen. Brennbare Stoffe dürfen dabei<br />
nicht über die Wand hinweggeführt<br />
werden. In der Praxis wird jedoch<br />
sowohl die Zusatzmaßnahme als<br />
auch die Traglattung <strong>aus</strong> <strong>Holz</strong> häufig<br />
über die Wand hinweggeführt und<br />
die Wand nicht hohlraumfrei an die<br />
Dachhaut angeschlossen. Die Landesbauordnungen<br />
beschreiben lediglich<br />
die grundsätzlichen Anforderungen.<br />
Sie zeigen keine Detaillösungen.<br />
Wie ein möglicher Lösungsansatz für<br />
die Detail<strong>aus</strong>bildung Aussehen kann,<br />
zeigt die Zeichnung oben links.<br />
Präzision im Detail<br />
SO NICHT: Die Praxis sieht oft anders <strong>aus</strong>: Die Forderungen<br />
des Brandschutzes wurden hier ebenso wenig beachtet wie die<br />
Vorgaben <strong>aus</strong> den Bereichen Wärme- und Schallschutz<br />
Eine als Brandwand <strong>aus</strong>zuführende<br />
Wand darf nicht – wie sonst allgemein<br />
üblich – bündig mit der Sparrenoberkante<br />
enden, sondern wird<br />
konstruktiv bis auf Höhe von Konter-<br />
und Traglattung geführt. Geeignete<br />
Materialien für diesen erhöhten<br />
Bereich sind z. B. zugeschnittene<br />
und in Mörtel verlegte Gasbeton-<br />
steine oder -planelemente.<br />
1. Nichtbrennbarer Dämmstoff mit<br />
Schmelztemperatur ≥ 1000 °C,<br />
z. B. Steinwolle<br />
2. Auffüllung, z. B. Gasbeton oder<br />
Schaumglas, mit Kleber auf Zementbasis<br />
aufgeklebt<br />
3. Putz/Glattstrich zur Vermeidung von<br />
Fehlstellen<br />
4. Putz/Glattstrich zur Vermeidung von<br />
Fehlstellen<br />
5. Zusatzmaßnahme (Unterspannung,<br />
Unterdeckung, Unterdach)<br />
6. Metallwinkel als nicht brennbarer<br />
Dachlattungsersatz<br />
7. Aufmörtelung bis unter die Dachdeckung<br />
8. Dachdeckung<br />
Durch das Verputzen der Seitenflächen<br />
werden eventuelle Fugen und<br />
Hohlräume verschlossen. Um die<br />
Forderungen an den Mindestwärmeschutz<br />
zu erfüllen und um die<br />
Schallübertragung zwischen den<br />
beiden Gebäuden möglichst gering<br />
zu halten, wird über der Gebäudetrennfuge<br />
eine Dämmung eingebaut.<br />
Hier werden z. B. nicht brennbare Mineralfaserdämmstoffe<br />
mit Schmelztemperaturen<br />
über 1000 °C empfohlen.<br />
Die Zusatzmaßnahme darf nicht<br />
über die Brandwand hinweggezogen<br />
werden, sondern wird seitlich an der<br />
aufgebrachten Erhöhung angeschlossen.<br />
Da der Anschluss unterhalb der<br />
Dachdeckung liegt, muss er in aller<br />
Regel wasserdicht erfolgen.<br />
Die Traglattung <strong>aus</strong> <strong>Holz</strong> muss vor<br />
der Wand enden und über der Wand<br />
in nicht brennbaren Materialien weitergeführt<br />
werden. Hierfür können<br />
Metallprofile verwendet werden, die<br />
in korrosionsgeschützter Form und in<br />
unterschiedlichen Längen im Handel<br />
erhältlich sind. Die neue Oberkante<br />
der Mauer sollte verputzt bzw. mit einem<br />
Glattstrich <strong>aus</strong> Mörtel versehen<br />
werden, um zu vermeiden, dass ein<br />
Brandüberschlag oder eine Rauch<strong>aus</strong>breitung<br />
durch Hohlräume möglich<br />
ist. Das gilt auch für Hohlräume<br />
im Bereich der Metallprofile. Die<br />
Dachziegel oder Dachsteine über der<br />
Wand sollten abschließend auf der<br />
neuen Mauerkrone durchgehend aufgemörtelt<br />
werden.<br />
Dipl.-Ing. (FH) und Dachdeckermeister<br />
Sascha Diver, Herdecke ▪<br />
www.mikado-online.de 47