| WWW.SAILING–JOURNAL.DE | AUSGABE 03 / 2008 | JUNI / JULI |
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sailing journal 3 | 08<br />
charterversicherungen ein luxus?<br />
Text Denis Grau © Foto Tom Körber<br />
Für Wassersportler, die ihren Urlaub gern auf einer gecharterten Yacht verbringen<br />
möchten, wird es zunehmend komplizierter, einen Versicherungsschutz zu fi nden, der<br />
sowohl die besonderen Bedürfnisse von Mannschaft und Yacht sowie die bereits durch<br />
den Vercharterer abgeschlossenen Versicherungen berücksichtigt.<br />
Zumeist gehen Charterkunden davon aus, dass die im Chartervertrag erwähnte<br />
Haftpfl ichtversicherung vollkommen ausreichend und auch ordnungsgemäß abgeschlossen<br />
wurde. Dass die Versicherungsprämie nicht – oder nicht pünktlich – gezahlt sein<br />
könnte, der Deckungsschutz der abgeschlossenen Versicherung unzureichend ist oder<br />
möglicherweise die bootseigene Haftpfl icht die vielen Risiken beim Chartern gar nicht in<br />
ausreichendem Maße abdeckt, bedenken sie häufi g nicht.<br />
Wer unbeschwert seinen Törn genießen möchte, sollte zumindest eine Skipper-<br />
Haftpfl ichtversicherung mit einer entsprechend hohen Deckungssumme abschließen.<br />
Wichtig zu beachten ist in diesem Zusammenhang die Subsidiarität dieser Versicherung;<br />
d.h., dass sie erst dann greift, wenn die bootseigene Haftpfl icht die Regulierung des<br />
Schadens abgelehnt hat.<br />
Der Versicherungsschutz der Skipperhaftpfl icht umfasst Schadenereignisse, die<br />
durch den Gebrauch der gecharterten Yacht (sowie der Beiboote) durch Skipper und<br />
Crew an Dritten eintreten. Dazu gehören z.B. Schäden an anderen Schiffen, an Hafen-<br />
oder Steganlagen. Auch Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit am Charterschiff<br />
entstehen und nicht von der Kaskoversicherung des Vercharterers übernommen werden,<br />
sollten inbegriffen sein.<br />
Manche Versicherungspartner bieten im Rahmen der Skipper-Haftpfl ichtversicherung<br />
zusätzliche Leistungen an. So ist es sicherlich von Vorteil, wenn eine Charterausfalldeckung<br />
integriert ist, die entgangene Gewinne des Vercharterers erstattet, wenn die<br />
Yacht aufgrund einer vom Versicherungsnehmer verschuldeten Havarie in einer Repara-<br />
turwerft untergebracht werden muss. Eine Hotel- und<br />
Transportkostendeckung kann auch ein zusätzliches<br />
Plus im Rahmen der Skipper-Haftpfl icht sein. Sie greift,<br />
wenn das Schiff nicht mehr auf eigenem Kiel zurück<br />
zur Charterbasis überführt werden kann. Welche Zusatzleistungen<br />
in einer Skipperhaftpfl icht im Preis inbegriffen<br />
sind, hängt maßgeblich von der Wahl Ihres<br />
Versicherungspartners ab. Hier lohnt der Vergleich des<br />
Kleingedruckten.<br />
Eine weitere Versicherung ist für die Yachtcharter<br />
elementar: die Reiserücktrittskosten-Versicherung. Sie<br />
erstattet bei Ausfall des Skippers oder bei Ausfall eines<br />
oder mehrerer Crewmitglieder die vertraglich geschuldeten<br />
Stornokosten für die Charter sowie für die An-<br />
und Abreise. Der Reiserücktrittskosten-Versicherung ist<br />
eine hohe Bedeutung beizumessen, weil sie statistisch<br />
gesehen zu den am häufi gsten beanspruchten Charterversicherungen<br />
zählt. Jeder kennt sicherlich den Fall,<br />
dass z.B. aufgrund einer unvorhergesehenen eigenen<br />
Erkrankung oder der eines Familienmitgliedes die Reise<br />
kurzfristig nicht angetreten werden kann.<br />
Ebenfalls zu den wichtigeren Charterversicherungen<br />
zählt auch die Kautionsversicherung. Sie deckt das fi -<br />
nanzielle Risiko im Falle, dass der Vercharterer die geleistete<br />
Kaution ganz oder teilweise einbehält. Zu beachten<br />
gilt es, dass der Versicherungspartner auch dann<br />
zahlen sollte, wenn die Kaution unberechtigterweise<br />
service versicherungen<br />
einbehalten wurde. Viele Anbieter von Charterversicherungen<br />
erstatten die Kosten in diesem Fall nicht, was<br />
unter Umständen schnell zum Nachteil des Charterkunden<br />
werden könnte. Denn: Langwierige Auseinandersetzungen<br />
darüber, ob ein Schaden tatsächlich von diesem<br />
verursacht wurde oder ob der Schaden die volle<br />
Kautionshöhe überhaupt erreicht, sollten nicht auf dem<br />
Rücken des Kunden ausgetragen werden.<br />
Wer sich immer noch unwohl bei dem Gedanken an<br />
mögliche Risiken einer Yachtcharter fühlt, ist mit einer<br />
Auslandsreisekrankenversicherung gut beraten. Sie erstattet<br />
in der Regel neben den Kosten für die ärztliche<br />
Behandlung auch die Arzneimittelkosten sowie den Krankenhausaufenthalt,<br />
den Krankenrücktransport ins Heimatland<br />
sowie die Überführungskosten im Todesfall. Diese<br />
Versicherung ist ausgesprochen sinnvoll, sofern der Charterkunde<br />
nicht all diese Risiken ohnehin schon über eine<br />
private Krankenversicherung abdecken konnte.<br />
Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, wird<br />
zu guter Letzt auch eine Insassenunfallversicherung<br />
abschließen. Diese deckt weltweit Invaliditätsschäden,<br />
Bergungskosten sowie den Todesfall. Sobald ein Verschulden<br />
seitens des Skippers oder eines Crewmitglieds<br />
vorliegt, sollten diese Kosten jedoch durch eine<br />
Haftpfl ichtversicherung abgedeckt sein.<br />
INFO <strong>WWW</strong>.PANTAENIUS.COM