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| WWW.SAILING–JOURNAL.DE | AUSGABE 03 / 2008 | JUNI / JULI |

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sailing journal 3 | 08<br />

charterversicherungen ein luxus?<br />

Text Denis Grau © Foto Tom Körber<br />

Für Wassersportler, die ihren Urlaub gern auf einer gecharterten Yacht verbringen<br />

möchten, wird es zunehmend komplizierter, einen Versicherungsschutz zu fi nden, der<br />

sowohl die besonderen Bedürfnisse von Mannschaft und Yacht sowie die bereits durch<br />

den Vercharterer abgeschlossenen Versicherungen berücksichtigt.<br />

Zumeist gehen Charterkunden davon aus, dass die im Chartervertrag erwähnte<br />

Haftpfl ichtversicherung vollkommen ausreichend und auch ordnungsgemäß abgeschlossen<br />

wurde. Dass die Versicherungsprämie nicht – oder nicht pünktlich – gezahlt sein<br />

könnte, der Deckungsschutz der abgeschlossenen Versicherung unzureichend ist oder<br />

möglicherweise die bootseigene Haftpfl icht die vielen Risiken beim Chartern gar nicht in<br />

ausreichendem Maße abdeckt, bedenken sie häufi g nicht.<br />

Wer unbeschwert seinen Törn genießen möchte, sollte zumindest eine Skipper-<br />

Haftpfl ichtversicherung mit einer entsprechend hohen Deckungssumme abschließen.<br />

Wichtig zu beachten ist in diesem Zusammenhang die Subsidiarität dieser Versicherung;<br />

d.h., dass sie erst dann greift, wenn die bootseigene Haftpfl icht die Regulierung des<br />

Schadens abgelehnt hat.<br />

Der Versicherungsschutz der Skipperhaftpfl icht umfasst Schadenereignisse, die<br />

durch den Gebrauch der gecharterten Yacht (sowie der Beiboote) durch Skipper und<br />

Crew an Dritten eintreten. Dazu gehören z.B. Schäden an anderen Schiffen, an Hafen-<br />

oder Steganlagen. Auch Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit am Charterschiff<br />

entstehen und nicht von der Kaskoversicherung des Vercharterers übernommen werden,<br />

sollten inbegriffen sein.<br />

Manche Versicherungspartner bieten im Rahmen der Skipper-Haftpfl ichtversicherung<br />

zusätzliche Leistungen an. So ist es sicherlich von Vorteil, wenn eine Charterausfalldeckung<br />

integriert ist, die entgangene Gewinne des Vercharterers erstattet, wenn die<br />

Yacht aufgrund einer vom Versicherungsnehmer verschuldeten Havarie in einer Repara-<br />

turwerft untergebracht werden muss. Eine Hotel- und<br />

Transportkostendeckung kann auch ein zusätzliches<br />

Plus im Rahmen der Skipper-Haftpfl icht sein. Sie greift,<br />

wenn das Schiff nicht mehr auf eigenem Kiel zurück<br />

zur Charterbasis überführt werden kann. Welche Zusatzleistungen<br />

in einer Skipperhaftpfl icht im Preis inbegriffen<br />

sind, hängt maßgeblich von der Wahl Ihres<br />

Versicherungspartners ab. Hier lohnt der Vergleich des<br />

Kleingedruckten.<br />

Eine weitere Versicherung ist für die Yachtcharter<br />

elementar: die Reiserücktrittskosten-Versicherung. Sie<br />

erstattet bei Ausfall des Skippers oder bei Ausfall eines<br />

oder mehrerer Crewmitglieder die vertraglich geschuldeten<br />

Stornokosten für die Charter sowie für die An-<br />

und Abreise. Der Reiserücktrittskosten-Versicherung ist<br />

eine hohe Bedeutung beizumessen, weil sie statistisch<br />

gesehen zu den am häufi gsten beanspruchten Charterversicherungen<br />

zählt. Jeder kennt sicherlich den Fall,<br />

dass z.B. aufgrund einer unvorhergesehenen eigenen<br />

Erkrankung oder der eines Familienmitgliedes die Reise<br />

kurzfristig nicht angetreten werden kann.<br />

Ebenfalls zu den wichtigeren Charterversicherungen<br />

zählt auch die Kautionsversicherung. Sie deckt das fi -<br />

nanzielle Risiko im Falle, dass der Vercharterer die geleistete<br />

Kaution ganz oder teilweise einbehält. Zu beachten<br />

gilt es, dass der Versicherungspartner auch dann<br />

zahlen sollte, wenn die Kaution unberechtigterweise<br />

service versicherungen<br />

einbehalten wurde. Viele Anbieter von Charterversicherungen<br />

erstatten die Kosten in diesem Fall nicht, was<br />

unter Umständen schnell zum Nachteil des Charterkunden<br />

werden könnte. Denn: Langwierige Auseinandersetzungen<br />

darüber, ob ein Schaden tatsächlich von diesem<br />

verursacht wurde oder ob der Schaden die volle<br />

Kautionshöhe überhaupt erreicht, sollten nicht auf dem<br />

Rücken des Kunden ausgetragen werden.<br />

Wer sich immer noch unwohl bei dem Gedanken an<br />

mögliche Risiken einer Yachtcharter fühlt, ist mit einer<br />

Auslandsreisekrankenversicherung gut beraten. Sie erstattet<br />

in der Regel neben den Kosten für die ärztliche<br />

Behandlung auch die Arzneimittelkosten sowie den Krankenhausaufenthalt,<br />

den Krankenrücktransport ins Heimatland<br />

sowie die Überführungskosten im Todesfall. Diese<br />

Versicherung ist ausgesprochen sinnvoll, sofern der Charterkunde<br />

nicht all diese Risiken ohnehin schon über eine<br />

private Krankenversicherung abdecken konnte.<br />

Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, wird<br />

zu guter Letzt auch eine Insassenunfallversicherung<br />

abschließen. Diese deckt weltweit Invaliditätsschäden,<br />

Bergungskosten sowie den Todesfall. Sobald ein Verschulden<br />

seitens des Skippers oder eines Crewmitglieds<br />

vorliegt, sollten diese Kosten jedoch durch eine<br />

Haftpfl ichtversicherung abgedeckt sein.<br />

INFO <strong>WWW</strong>.PANTAENIUS.COM

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