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Werte Kollegin ! Werter Kollege ! - FSG

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Seite 3§ 81 Störung der öffentlichen Ordnung§ 82 Aggressives Verhalten gegenüber Organen der öffentlichen Aufsicht oder gegenüber Militärwachen§ 83 Wer sich in einen die Zurechnungsfähigkeit§ 83a Unbefugtes Tragen von Uniformen§ 84 Sonstige Verwaltungsübertretungen§ 85 Subsidiarität• Pyrotechnikgesetz§ 2 PYROTECHNISCHE GEGENSTÄNDE FÜR UNTERHALTUNGSZWECKE Klasseneinteilung§ 4 Kleinfeuerwerk§ 5 Mittelfeuerwerk§ 6 Großfeuerwerk§ 8 Reiz-, rauch- oder nebelerzeugende pyrotechnische Gegenstände§ 9 Pyrotechnische Signalmittel§ 10 Böllerpatronen§ 17 Verwendung unter besonderen Umständen§ 31 STRAFBESTIMMUNGEN§ 32 VERFALL• Strafprozessordnung (StPO)§ 109 Definitionen "Sicherstellung"§ 110 Sicherstellung§ 111 Herausgabepflicht§ 112 Sicherstellung von schriftlichen Aufzeichnungen oder Datenträgern§ 113 Die Sicherstellung endet,1. wenn die Kriminalpolizei sie aufhebt (Abs. 2),2. wenn die Staatsanwaltschaft die Aufhebung anordnet (Abs. 3),3. wenn das Gericht die Beschlagnahme anordnet.§ 114 Verwahrung sichergestellter Gegenstände§ 115 Beschlagnahme§ 116 Auskunft über Bankkonten und§ 117 Definitionen. Im Sinne dieses Gesetzes ist1. "Identitätsfeststellung" die Ermittlung und Feststellung vonDaten (§ 4 Z 1 DSG 2000), die eine bestimmte Personunverwechselbar kennzeichnen,2. "Durchsuchung von Orten und Gegenständen" das Durchsuchena. eines nicht allgemein zugänglichen Grundstückes, Raumes,Fahrzeuges oder Behältnisses,b. einer Wohnung oder eines anderen Ortes, der durch dasHausrecht geschützt ist, und darin befindlicher Gegenstände,3. "Durchsuchung einer Person"a. die Durchsuchung der Bekleidung einer Person und derGegenstände, die sie bei sich hat,b. die Besichtigung des unbekleideten Körpers einer Person,4. "körperliche Untersuchung" die Durchsuchung vonKörperöffnungen, die Abnahme einer Blutprobe und jeder andereEingriff in die körperliche Integrität von Personen,5. "molekulargenetische Untersuchung" die Ermittlung jenerBereiche in der DNA einer Person, die der Wiedererkennungdienen.§ 118 Identitätsfeststellung§ 119 Durchsuchung von Orten und Gegenständen sowie von Personen§ 120 Bei Gefahr im Verzug ist die Kriminalpolizei allerdings berechtigt ..§ 121 Belehrung vor jeder Durchsuchung§ 122 Über jede Durchsuchung an die Staatsanwaltschaft berichten§ 123 Eine körperliche Untersuchung§ 124 Molekulargenetische Untersuchung§ 170 Die Festnahme einer Person, die der Begehung einer strafbaren Handlung verdächtig ist, ist zulässig,1. wenn sie auf frischer Tat betreten oder unmittelbar danach entweder glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt oder mitGegenständen betreten wird, die auf ihre Beteiligung an der Tat hinweisen,2. wenn sie flüchtig ist oder sich verborgen hält oder, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr besteht, sie werdeflüchten oder sich verborgen halten,3. wenn sie Zeugen, Sachverständige oder Mitbeschuldigte zu beeinflussen, Spuren der Tat zu beseitigen oder sonst dieErmittlung der Wahrheit zu erschweren versucht hat oder auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr besteht, sie werde dies versuchen,4. wenn die Person einer mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedrohten Tat verdächtig und auf Grundbestimmter Tatsachen anzunehmen ist, sie werde eine eben solche, gegen dasselbe Rechtsgut gerichtete Tat begehen, oderdie ihr angelastete versuchte oder angedrohte Tat (§ 74 Abs. 1 Z 5 StGB) ausführen.(2) Wenn es sich um ein Verbrechen handelt, bei dem nach dem Gesetz auf mindestens zehnjährige Freiheitsstrafe zu erkennen ist,muss die Festnahme angeordnet werden, es sei denn, dass auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, das Vorliegen aller im Abs. 1

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