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Nierenkrebs - Roche in Deutschland

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Die Patientenverfügung<br />

Die Patientenverfügung ist e<strong>in</strong>e Willensäußerung e<strong>in</strong>es Patienten, auf<br />

sterbens- und leidensverlängernde Maßnahmen zu verzichten. Dieser<br />

Verzicht (z. B. auf Beatmung, Bluttransfusion oder künstliche Ernährung)<br />

bezieht sich auf e<strong>in</strong>en Zustand der Bewusstlosigkeit mit unumkehrbaren<br />

Gehirnschädigungen oder die Situation, <strong>in</strong> der der Sterbeprozess bereits<br />

begonnen hat und die betroffene Person nicht mehr <strong>in</strong> der Lage ist, eigene<br />

Entscheidungen über die Therapiemaßnahmen zu treffen.<br />

Falls Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Situation geraten, <strong>in</strong> der Sie nicht mehr <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d,<br />

selbst über mediz<strong>in</strong>ische Maßnahmen zu entscheiden, ist die von Ihnen verfasste<br />

Patientenverfügung von dem Arzt oder der Ärzt<strong>in</strong> als wichtige<br />

Entscheidungshilfe zu berücksichtigen.<br />

Ihre Patientenverfügung kommt nur zur Anwendung, wenn Sie <strong>in</strong> der speziellen<br />

Situation nicht mehr e<strong>in</strong>willigungsfähig s<strong>in</strong>d und Sie an e<strong>in</strong>er<br />

Erkrankung leiden, die zum Tode führen wird. Ihre Patientenverfügung gibt<br />

Ihrem Arzt <strong>in</strong> dieser Situation e<strong>in</strong>en wichtigen H<strong>in</strong>weis auf Ihren mutmaßlichen<br />

Willen.<br />

Wie gehe ich konkret vor?<br />

E<strong>in</strong>e Patientenverfügung sollte schriftlich vorliegen, vorzugsweise komb<strong>in</strong>iert<br />

mit der Vorsorgevollmacht. Sie kann handschriftlich verfasst werden, dies ist<br />

jedoch nicht zw<strong>in</strong>gend erforderlich. Entsprechende, auch juristisch geprüfte<br />

Vordrucke s<strong>in</strong>d bei den weiter unten angegebenen Adressen erhältlich.<br />

Legen Sie das Formular der Patientenverfügung zu Ihren persönlichen<br />

Unterlagen. Notieren Sie, wo Sie Ihr Formular h<strong>in</strong>terlegt haben: bei Ihren<br />

persönlichen Unterlagen, eventuell das Zweitexemplar bei Ihrer bevollmächtigten<br />

Person, weitere Kopien eventuell bei Angehörigen (Name und<br />

Adresse), beim Arzt oder bei der Ärzt<strong>in</strong> Ihres Vertrauens oder beim<br />

Amtsgericht (Vormundschaftsgericht). Wir empfehlen, die Patientenverfügung<br />

(Erstschrift und Zweitexemplar) etwa alle e<strong>in</strong> bis zwei Jahre durch<br />

Ihre Unterschrift erneut zu bestätigen.<br />

Auf der Verfügung sollten zwei Personen den Willen des Verfassers mit ihrer<br />

Unterschrift bezeugen. Die Beurkundung oder Beglaubigung durch e<strong>in</strong>en<br />

Notar ist möglich, jedoch nicht erforderlich. Zudem wird empfohlen, den<br />

Arzt oder die Ärzt<strong>in</strong> Ihres Vertrauens unterschreiben zu lassen. Dies ist aus<br />

juristischen Gründen nicht notwendig, könnte aber die Akzeptanz im<br />

Ernstfall erhöhen.<br />

E<strong>in</strong>e Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.<br />

Weiterführende Informationen zur Patientenverführung:<br />

www.krebshilfe.de Deutsche Krebshilfe e.V.<br />

www.bundesärztekammer.de Bundesärztekammer<br />

www.bmj.de Bundesm<strong>in</strong>isterium der Justiz<br />

www.bmj.bund.de/media/archive/694.pdf<br />

www.mediz<strong>in</strong>ethik.de Portal für Mediz<strong>in</strong>ethik<br />

www.ruhr-uni-bochum.de/zme/ Zentrum für mediz<strong>in</strong>ische Ethik e.V.<br />

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