Nierenkrebs - Roche in Deutschland
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Die Patientenverfügung<br />
Die Patientenverfügung ist e<strong>in</strong>e Willensäußerung e<strong>in</strong>es Patienten, auf<br />
sterbens- und leidensverlängernde Maßnahmen zu verzichten. Dieser<br />
Verzicht (z. B. auf Beatmung, Bluttransfusion oder künstliche Ernährung)<br />
bezieht sich auf e<strong>in</strong>en Zustand der Bewusstlosigkeit mit unumkehrbaren<br />
Gehirnschädigungen oder die Situation, <strong>in</strong> der der Sterbeprozess bereits<br />
begonnen hat und die betroffene Person nicht mehr <strong>in</strong> der Lage ist, eigene<br />
Entscheidungen über die Therapiemaßnahmen zu treffen.<br />
Falls Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Situation geraten, <strong>in</strong> der Sie nicht mehr <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d,<br />
selbst über mediz<strong>in</strong>ische Maßnahmen zu entscheiden, ist die von Ihnen verfasste<br />
Patientenverfügung von dem Arzt oder der Ärzt<strong>in</strong> als wichtige<br />
Entscheidungshilfe zu berücksichtigen.<br />
Ihre Patientenverfügung kommt nur zur Anwendung, wenn Sie <strong>in</strong> der speziellen<br />
Situation nicht mehr e<strong>in</strong>willigungsfähig s<strong>in</strong>d und Sie an e<strong>in</strong>er<br />
Erkrankung leiden, die zum Tode führen wird. Ihre Patientenverfügung gibt<br />
Ihrem Arzt <strong>in</strong> dieser Situation e<strong>in</strong>en wichtigen H<strong>in</strong>weis auf Ihren mutmaßlichen<br />
Willen.<br />
Wie gehe ich konkret vor?<br />
E<strong>in</strong>e Patientenverfügung sollte schriftlich vorliegen, vorzugsweise komb<strong>in</strong>iert<br />
mit der Vorsorgevollmacht. Sie kann handschriftlich verfasst werden, dies ist<br />
jedoch nicht zw<strong>in</strong>gend erforderlich. Entsprechende, auch juristisch geprüfte<br />
Vordrucke s<strong>in</strong>d bei den weiter unten angegebenen Adressen erhältlich.<br />
Legen Sie das Formular der Patientenverfügung zu Ihren persönlichen<br />
Unterlagen. Notieren Sie, wo Sie Ihr Formular h<strong>in</strong>terlegt haben: bei Ihren<br />
persönlichen Unterlagen, eventuell das Zweitexemplar bei Ihrer bevollmächtigten<br />
Person, weitere Kopien eventuell bei Angehörigen (Name und<br />
Adresse), beim Arzt oder bei der Ärzt<strong>in</strong> Ihres Vertrauens oder beim<br />
Amtsgericht (Vormundschaftsgericht). Wir empfehlen, die Patientenverfügung<br />
(Erstschrift und Zweitexemplar) etwa alle e<strong>in</strong> bis zwei Jahre durch<br />
Ihre Unterschrift erneut zu bestätigen.<br />
Auf der Verfügung sollten zwei Personen den Willen des Verfassers mit ihrer<br />
Unterschrift bezeugen. Die Beurkundung oder Beglaubigung durch e<strong>in</strong>en<br />
Notar ist möglich, jedoch nicht erforderlich. Zudem wird empfohlen, den<br />
Arzt oder die Ärzt<strong>in</strong> Ihres Vertrauens unterschreiben zu lassen. Dies ist aus<br />
juristischen Gründen nicht notwendig, könnte aber die Akzeptanz im<br />
Ernstfall erhöhen.<br />
E<strong>in</strong>e Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.<br />
Weiterführende Informationen zur Patientenverführung:<br />
www.krebshilfe.de Deutsche Krebshilfe e.V.<br />
www.bundesärztekammer.de Bundesärztekammer<br />
www.bmj.de Bundesm<strong>in</strong>isterium der Justiz<br />
www.bmj.bund.de/media/archive/694.pdf<br />
www.mediz<strong>in</strong>ethik.de Portal für Mediz<strong>in</strong>ethik<br />
www.ruhr-uni-bochum.de/zme/ Zentrum für mediz<strong>in</strong>ische Ethik e.V.<br />
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